Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Grabenweg, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Erläuterungen:
Der Grabenweg liegt im Süden der Stadt Forst (Lausitz) und verläuft zwischen der Triebeler Straße und dem Forstweg sowie abzweigend vom Grabenweg zwischen Grabenweg und Buschweg. Der Grabenweg besteht aus folgenden Straßenabschnitten:
Triebeler Straße bis Sandweg Sandweg bis Forstweg Grabenweg bis Buschweg
Der Grabenweg hat im Straßennetz der Stadt Forst (Lausitz) die Funktion einer Anliegerstraße und befindet sich verkehrsrechtlich in einer „Zone 30“.
Charakterisiert ist der Grabenweg in den Abschnitten Triebeler Straße bis Sandweg sowie Sandweg bis Forstweg durch Reihen- und Einzelhäuser und im Abschnitt zwischen Grabenweg und Buschweg durch Einzelhäuser mit ausschließlich Wohnnutzung. In Höhe Triebeler Straße ist eine Kindertagesbetreuung vorhanden. Der Grabenweg zwischen Triebeler Straße und Forstweg übernimmt im Wesentlichen die Erschließung der angrenzenden bebauten Grundstücke und dient darüber hinaus auch der flächenhaften Erschließung der Ortslage Mexiko. Zwischen Grabenweg und Buschweg übernimmt der Straßenabschnitt ausschließlich die Erschließung der angrenzenden bebauten Grundstücke.
Die im Mittel 6 m breite Fahrbahn des Grabenweges ist von der Triebeler Straße bis zum Forstweg mit einer unterschiedlich starken Asphaltdecke befestigt. Zwischen der Triebeler Straße und dem Sandweg sind beidseitig ca. 2 m breite asphaltierte Gehwege vorhanden. Die vorhandenen Grundstückszufahrten sind Bestandteil dieser Gehwege. Im Abschnitt zwischen Sandweg und Forstweg, der über eine mittlere Straßenraumbreite von 9,50 m verfügt, sind keine Gehwege angeordnet. Grundstückszufahrten sind hier mit unterschiedlichen Pflastermaterialien befestigt und asphaltiert. Die Straßenentwässerung erfolgt im Straßenabschnitt Triebeler Straße bis Sandweg über Sickerschächte, die sich am südlichen Fahrbahnrand befinden. Zwischen Sandweg und Forstweg wird das anfallende Regenwasser auf die unbefestigten Seitenstreifen geleitet.
Im südlichen Seitenbereich der Fahrbahn befinden sich 0,4-kV-Freileitungen an Stahlbeton- bzw. Stahlgittermasten. Die öffentliche Straßenbeleuchtung ist dort ebenfalls angebracht. Diese besteht aus 7 Leuchten, die an den Freileitungsmasten angebracht sind. Die verwendeten Natriumhochdrucklampen (70 Watt) werden über Freileitungen eingespeist. Die Abstände zwischen den Leuchten sind unterschiedlich groß.
Die Fahrbahn und die Gehwege zwischen Triebeler Straße und Sandweg sind in einem schlechten baulichen Zustand. Eine Vielzahl von Längs- und Querrissen sowie bereits ausgebesserte Schadstellen und immer wieder auftretende Schlaglöcher charakterisieren sowohl die Fahrbahn als auch die Oberfläche der Gehwege. Diese Schäden und die daraus resultierenden Unebenheiten führen auch zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der Straßenentwässerung.
Der Straßenabschnitt zwischen dem Grabenweg und dem Buschweg ist unbefestigt und weist stellenweise starke Ausmuldungen auf. Die vorhandene Straßenraumbreite schwankt zwischen 4,20 m und 5,30 m. Eine öffentliche Beleuchtung ist im Abschnitt nicht vorhanden.
Der vorbeschriebene desolate Zustand der Verkehrsflächen einschließlich der inbegriffenen Teileinrichtungen begründet die Notwendigkeit der Baumaßnahmen. Unterhaltungsmaßnahmen greifen aufgrund des Straßenzustandes zwischen Triebeler Straße und Forstweg nicht mehr. Hier ist der grundhafte Ausbau / Erneuerung der gesamten Verkehrsfläche einschließlich der Beleuchtungsanlage erforderlich.
Im Straßenabschnitt zwischen Grabenweg und Buschweg sind die Verkehrsfläche sowie die Straßenbeleuchtung erstmalig herzustellen.
Am 10.09.2019 wurde der Ausschuss für Bauen und Vergabe über die Vorplanung für das Straßenbauvorhaben einschließlich der Straßenbeleuchtung Grabenweg informiert (SVV/0046/2019).
Die Grundstückseigentümer entlang des Grabenweges wurden mit dem Anschreiben „Bürgerinformation“ vom 11.11.2019 über das Bauvorhaben informiert.
Die Ausführungsplanung zum Straßenbau und zur Straßenbeleuchtung erfolgt durch die DEGAT Planungsgesellschaft mbH Cottbus nach Maßgabe der heutigen Ausbaustandards und der technischen Regelwerke.
Nach oben genannter Charakterisierung der Straßenabschnitte in Verbindung mit den Nutzungsansprüchen ergibt sich das Bauprogramm aus der vorliegenden Ausführungsplanung wie folgt:
Straßenabschnitt Triebeler Straße bis Sandweg und Straßenabschnitt Sandweg bis Forstweg:
Der Grabenweg wird im Abschnitt zwischen Triebeler Straße und Forstweg auf einer Länge von 507,454 m grundhaft ausgebaut. Die vorhandene Linienführung der Fahrbahn wird grundsätzlich beibehalten. Als Teil der Tempo-30-Zone beträgt die Fahrbahnbreite 4,75 m mit einem auf der nördlichen Seite anschließenden 0,75 m breiten Schotterbankett. Der Begegnungsfall Lkw/Pkw bei geminderter Geschwindigkeit ist gewährleistet.
Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise. Wegen des temporär vorhandenen Linienparkens zwischen der Triebeler Straße und dem Grundstück Grabenweg Nr. 13 wird der nördlich an die Fahrbahn angrenzende Bankettstreifen bis zur angeordneten Fahrbahneinengung gepflastert. Aufgrund der Länge des Straßenabschnittes zwischen Triebeler Straße und Sandweg (ca. 300 m) wird in Höhe des Grundstücks Grabenweg Nr. 13 als Maßnahme der Geschwindigkeitsdämpfung die Fahrbahn auf einer Länge von 10 m beidseitig auf 3,50 m eingeengt und gepflastert. Ebenfalls gepflastert wird die Kreuzung Grabenweg/Sandweg.
Fahrbahnaufbau gemäß RStO 12, Belastungsklasse 1,0:
4 cm Asphaltdeckschicht 10 cm Asphalttragschicht 30 cm Schottertragschicht 44 cm Gesamteinbaustärke
Fahrbahnaufbau im Bereich der Fahrbahneinengung und des Kreuzungsbereiches Sandweg/Grabenweg:
8 cm Verbundsteinpflaster 4 cm Pflastersand 32 cm Schottertragschicht 44 cm Gesamteinbaustärke
Südlich der Fahrbahn wird ein 1,50 m breiter Gehweg angelegt. Der Gehweg wird fahrbahnseitig mit Granitrundborden mit einem Auftritt von 3 cm und grundstückseitig mit Betontiefborden eingefasst. Der zwischen dem Gehweg und den privaten Grundstücken verbleibende Randstreifen wird mit Splitt aufgefüllt. Die Befestigung des Gehweges erfolgt mit Betonsteinpflaster, 8 cm auf 4 cm Bettungsschicht und 32 cm Schottertragschicht.
Die Entwässerung der Fahrbahn- und Gehwegflächen erfolgt über das einseitige Gefälle in Versickerungsmulden nördlich der Fahrbahn. Die Dimension der Mulden variiert mit einer Tiefe zwischen 0,15 m bis 0,25 m. Zur Gewährleistung der Versickerung werden die Mulden oberhalb der bestehenden Gasleitung mit einer zusätzlichen 25 cm starken, in Geotextil umhüllten Packung gebrochener Mineralstoffe 16/32 untersetzt.
Die Befestigung der Grundstückszufahrten und –zugänge sowie der Gehwegüberfahrten erfolgt mit Betonsteinpflaster, 8 cm auf 4 cm Bettungsschicht und 32 cm Schottertragschicht. Die Grundstückszufahrten und –zugänge werden mit Betontiefborden eingefasst.
Zur Anordnung und Ausführung ihrer Grundstückszufahrten und –zugänge sowie der Gehwegüberfahrten haben 30 Grundstückseigentümer mitgewirkt. Ihre Anträge sind in der Ausführungsplanung entsprechend berücksichtigt. Dem Gebietscharakter entsprechend erfolgt zur Gewährleistung des Anliegergebrauchs für die bebauten Grundstücke, die keinen Antrag auf Anordnung einer Grundstückszufahrt und/oder –zugang sowie Gehwegüberfahrt gestellt haben, die Herstellung einer 3 m breiten Zufahrt.
Auf der Grundlage der lichttechnischen Berechnung werden zwischen Triebeler Straße und dem Forstweg auf der südlichen Straßenseite 13 Lichtpunkte mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m errichtet. Die Einspeisung der neuen Leuchten ASL 2010/1 von Leipziger Leuchten GmbH erfolgt über die Schaltstelle Triebeler Straße. Als Leuchtmittel werden LED verwendet, die Leistung beträgt 19 W. Das Stromkabel des Querschnitts 5x16 mm² wird erdverlegt und im Bereich der Gehwegüberfahrten und Fahrbahnquerungen im Schutzrohr geführt.
Es ist kein Grunderwerb erforderlich.
Kostenberechnung:
Straßenabschnitt Grabenweg bis Buschweg
Der Grabenweg wird im Abschnitt zwischen Grabenweg und Buschweg in einer Länge von 110,80 m erstmalig hergestellt. Die zur Verfügung stehende Straßenraumbreite von 4,20 m bis 5,30 m gewährleistet eine durchgängige Fahrbahnbreite von 3,50 m. Der jeweils verbleibende Randstreifen zu den privaten Grundstücken wird mit Splitt aufgefüllt.
Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise. Die Fahrbahn wird mit Betontiefborden eingefasst. Die Entwässerung erfolgt über das Längsgefälle der Fahrbahn in die Versickerungsmulden im Einmündungsbereich zwischen Sandweg und Forstweg sowie in den Buschweg. Dazu wird im Buschweg zusätzlich eine Mulde errichtet, in die das anfallende Regenwasser eingeleitet wird. Diese Entwässerung wird bei der Planung der erstmaligen Herstellung Buschweg berücksichtigt. Der Teil, der in den Grabenweg entwässert, wird am Ende der Straße über einen Straßeneinlauf, einen Absetzschacht und einer 13 m langen Regenwasserleitung DN 150 in die nahegelegene Mulde geleitet.
Fahrbahnaufbau gemäß RStO 12, Belastungsklasse 0,3:
4 cm Asphaltdeckschicht 8 cm Asphalttragschicht 25 cm Schottertragschicht 37 cm Gesamteinbaustärke
Die Befestigung der Grundstückszufahrten erfolgt mit 8 cm starkem Betonsteinpflaster auf 4 cm Bettungsschicht und 25 cm Schottertragschicht. Die Grundstückszufahrten werden in Betontiefborde eingefasst.
Zur Anordnung und Ausführung ihrer Grundstückszufahrten und –zugänge sowie der Gehwegüberfahrten haben 4 Grundstückseigentümer mitgewirkt. Ihre Anträge sind in der Ausführungsplanung entsprechend berücksichtigt. Dem Gebietscharakter entsprechend erfolgt zur Gewährleistung des Anliegergebrauchs für die bebauten Grundstücke, die keinen Antrag auf Anordnung einer Grundstückszufahrt und/oder –zugang sowie Gehwegüberfahrt gestellt haben, die Herstellung einer 3 m breiten Zufahrt.
Auf der Grundlage der lichttechnischen Berechnung werden zwischen Grabenweg und Buschweg auf der westlichen Straßenseite 4 Lichtpunkte mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m errichtet. Als Leuchtmittel werden LED verwendet, die Leistung beträgt 19 W. Das Stromkabel des Querschnitts 5x16 mm² wird erdverlegt und im Bereich der Gehwegüberfahrten und Fahrbahnquerungen im Schutzrohr geführt. Die Einspeisung der neuen Leuchten ASL 2010/1 von Leipziger Leuchten GmbH erfolgt ebenfalls über die Schaltstelle Triebeler Straße. Hierzu erfolgt die Anbindung des Beleuchtungskabels in die Leuchte M 2 in Höhe Grundstück Grabenweg Nr. 36.
Es ist kein zusätzlicher Grunderwerb erforderlich.
Kostenberechnung:
Allgemeine Informationen zur Baudurchführung
Im Gesamtbauvorhaben werden folgende Leistungen Dritter koordiniert:
Erneuerung der Trinkwasserleitung einschließlich der Hausanschlüsse über die gesamte Baustrecke (Stadtwerke Forst GmbH)
Neuverlegung des 0,4-kV-Stromlängsnetzes einschließlich der Hausanschlüsse und Rückbau der Freileitungsanlage über die gesamte Baustrecke (Netzgesellschaft Forst (Lausitz) GmbH & Co. KG)
Erneuerung des Schmutzwasserkanals zwischen Triebeler Straße und Sandweg (Eigenbetrieb der Stadt Forst (Lausitz) Städtische Abwasserbeseitigung)
Die Durchführung des Bauvorhabens ist nach Abstimmung mit den Medienträgern wie folgt vorgesehen:
Teilabschnitt 1: von Forstweg bis Sandweg (ohne Kreuzung Sandweg) Bau Oktober 2020 bis Ende 2021 Erneuerung der Trinkwasserleitung Verlegung 0,4-kV-Längsnetz Straßenbeleuchtung Straßenbau
Teilabschnitt 2 Kreuzung Sandweg bis Triebeler Straße Baubeginn Frühjahr 2021 bis Ende 2021 Erneuerung des Schmutzwasserkanals Erneuerung der Trinkwasserleitung Verlegung 0,4-kV-Längsnetz Straßenbeleuchtung Straßenbau
Teilabschnitt 3 von Grabenweg bis Buschweg Baubeginn 2021 bis Ende 2021 Verlegung 0,4-kV-Längsnetz Straßenbeleuchtung
Baubeginn 2022 (mit dem Bauvorhaben Buschweg) Erneuerung des Schmutzwasserkanals Erneuerung der Trinkwasserleitung Straßenbau Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Lagepläne 1 – 3
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