Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0174/2020  

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "Jugend- und Freizeitzentrum mit Skateranlage am Wasserturm"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Engwicht
Federführend:Fraktion "Gemeinsam für Forst" Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
20.08.2020 
4. Sitzung des Ausschusses für Planung abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.09.2020 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt   
Anlagen:
lageplan b-plan am wasserturm

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Zurückweisung der 2. Beanstandung des Beschlusses 27.05.2020 beauftragt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die Verwaltung nach positiv erfolgter Vorabprüfung der Belange entsprechend Beschlussvorlage SVV/0149/2020 auf Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB, mit der unverzüglichen Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung Jugend- und Freizeitzentrum mit Skateranlage am Wasserturm“.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Nachdem die laut Beschluss SVV/0149/2020 vorab geprüften Belange einer Nutzung des Geländes für die Bebauung mit dem Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz) nicht entgegenstehen, soll schnellstmöglich ein Bebauungsplan für das Areal am Wasserturm aufgestellt werden. Entwickelt werden soll hierbei eine Sondergebietfläche i.S.d. § 11 BauNVO (Sondergebiet mit Zweckbestimmung Jugendeinrichtung mit integrierter Skateranlage) welche durch entsprechende textliche Festsetzungen ergänzt werden soll. Das zukünftige Plangebiet ist hierbei auf der nördlichen Seite von den Flurstücken 104/1, 250 und 109, östlich vom Flurstück 118/2 sowie westlich von der Spremberger Straße bzw. den entsprechenden Nebenanlagen umgeben. Auf der südlichen Seite befindet sich das Stadion am Wasserturm. Bevor das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes begonnen wird, sollten die genannten grundsätzlichen Fragen geklärt werden. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend (Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, lediglich Durchführung einer Offenlegung und einer Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB, des Weiteren Verzicht auf eine Umweltprüfung). kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht (aktuelle Darstellung als Grün- bzw. Spiel- und Sportanlagenfläche) auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. gelten in den Fällen des § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Im Rahmen des Planverfahrens können auf der Grundlage einer etwaigen Lärmprognose Nutzungszeiträume vorgegeben werden. Der Kinder- und Jugendbeirat und der Seniorenbeirat werden im Bebauungsplanverfahren beteiligt.

Der Bebauungsplan soll dazu dienen, die bestmöglichen Voraussetzungen für die endgültige Standortentscheidung für das Kinder- und Jugendzentrum am Wasserturm zu liefern. Neben den Standortvarianten 1 und 2 auf dem Lageplan (Anlage 1) wäre die Umsetzung auch auf dem Gelände des zukünftigen Festplatzes möglich. diese Standortfrage soll in einem möglichst öffentlichen Verfahren diskutiert und in einem gesonderten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung entschieden werden.

Da diese Vorplanungen für die Umsetzung der ohnehin lange geplanten Skateranlage (siehe Entwicklungsstudie Schul- und Sportzentrum am Wasserturm) im genannten Bereich notwendig sind, ergeben sich bis hierher keine zusätzlichen Kosten. Die benötigten Mittel stehen als B1 Mittel im Programm Soziale Stadt zur Verfügung.


Anlagen:

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 lageplan b-plan am wasserturm (803 KB)