Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0178/2020  

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zu einem Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung "Sport- und Freizeitareal am Wasserturm"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Geisler
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Beteiligt:Fachbereich Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Porczio, Simone   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
Ausschuss für Bauen und Vergabe Vorberatung
08.10.2020 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe und des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
28.10.2020 
7. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.10.2020 
9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
lageplan sport- und freizeitareal

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. 13 a BauGB mit der Bezeichnung „ Sport- und Freizeitareal Am Wasserturm“.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 


Erläuterungen:

 

Die  Verwaltung wurde seitens der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. SVV/0149/2020 mit der Vorabprüfung folgender Belange auf einer Teilfläche des Flurstückes 255, Flur 23, Gemarkung Forst, im Bereich des Stadiums am Wasserturms beauftragt:

 

  • Varianten zur Errichtung einer Feuerwehrzufahrt zum geplanten Gebäudestandort laut Lageplan

Feuerwehrzufahrten sind gegeben.

Hinweis:

Zwei Hydranten befinden sich im unmittelbaren Umgebungsbereich. Die Wassermenge ist ausreichend.

 

  • Prüfung, ob Belange der DB AG betroffen sind

Gegen das geplante Vorhaben bestehen bei Beachtung der Einhaltung von bestimmten Bedingungen/Auflagen und Hinweisen der DB AG und ihrer Konzernunternehmen zum Standort dlich der Flurstücke 104/1 und 109, Flur 23, Gemarkung Forst, keine Bedenken (Vorgaben der brandenburgischen Bauordnung zu beachten, geeignete Einfriedung, Beleuchtungsanlage ohne Blendwirkung, abfallrechtliche Bestimmungen beachten, Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs dürfen nicht gefährdet oder gestört werden).

 

Die genannten Aspekte können im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bzw. des späteren Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt werden.

 

Die DB AG wird im Bebauungsplanverfahren als sonstiger Träger öffentlicher Belange nochmals beteiligt.

 

  • Erstellung eines Baugrundguachtens für den geplanten Gebäudestandort und den Standort der Skateranlage

 

Die geotechnische Stellungnahme (Baugrundgutachen) für mögliche Gebäude und eine Skaterbahn nebst den Ergebnissen einer chemischen Untersuchung für die Standorte 1 und 2 liegen vor.

 

Beide Standortalternativen sind grundsätzlich geeignet, es ist jedoch eine weitere gutachterliche Begleitung/Betrachtung erforderlich (… im Bereich von Auffüllungen gesonderte Untersuchungen, zusätzliche Bohrungen, punktuelle Belastungsprüfungen, Sondierungen um Gefahr des Nachgebens von Boden auszuschließen, Berechnung der Frosteindringtiefe, Setzungsberechnungen).

 

Zusätzlich erfolgte seitens der Stadt Forst (Lausitz) eine Anfrage zu einer hydrologischen Stellungnahmen zum Höchstwasserstand (HGW 100) beim Landesamt für Umwelt .

 

Eine Grobkostenschätzung zum Aushub, zur Entsorgung und zum Wiedereinbau für beide Standortalternativen wurde durch ein Ingenieurbüro durchgeführt.

 

 

Bauleitplanerfordernis, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB

 

Im Rahmen der Beratung mit der Höheren Verwaltungsbehörde wurde hinsichtlich der vorhandenen baulichen Anlagen eine Innenbereichslage konstatiert, zugleich aber für eine weitere bauliche Entwicklung ein Bebauungsplanerfordernis unterstellt.

 

Aufgrund einer von 3 Seiten umgehenden Bebauung und hinsichtlich der Flächengröße wurde die Möglichkeit gesehen, den Verfahrenstyp B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zu wählen.

 

Entwickelt werden soll hierbei  eine Sonderbaufläche i.S.d. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm auf einer Teilfläche des kommunalen Flurstückes 255, Flur 23, Gemarkung Forst, welche durch entsprechende textliche Festsetzungen ergänzt werden soll. Das zukünftige Plangebiet ist hierbei auf allen Seiten von Bebauung umgeben. Freier Landschaftsraum ist nicht anliegend.

 

Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

Im beschleunigten Verfahren

 

  • gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend (Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, lediglich Durchführung einer Offenlegung und einer Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB, des Weiteren Verzicht auf eine Umweltprüfung).

 

  • kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht (Darstellung im gültigen FNP von 1998 als Wohnbaufläche) auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

  • gelten in den Fällen des § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

 

 

rmfragen i.Z.m. der angedachten Skaterbahn

 

Es liegt eine Lärmprognose vom 23.10.2017 (Berichts-Nr. 17953-001) r eine Skaterbahn für 3 Standorte vor (u. a. Standortalternative 1), die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens verwendet werden kann.

 

Kosten

 

Die Kosten für das durchzuführende Bauleitplanverfahren liegen inklusive. grünordnerischer Betrachtung und der Erstellung eines amtlichen Lageplanes bei ca. 40.000 Euro.

 

Hierbei erfolgt eine Splittung:

 

  • 8.000 Euro im Haushaltsjahr 2020
  • Restbetrag von 32.000 Euro im Haushaltsjahr 2021

 

Zusätzlich eingeleitete Schritte nach der Sitzung des Ausschusses für Planung am 20.08.2020 im Rahmen der Vorbereitung eines zukünftigen Bebauungsplanverfahrens mit Kostenangaben:

 

a)     Einholung eines ergänzenden Angebotes r eine zweite Baugrunduntersuchung auf der Grundlage einer Auswertungsberatung mit dem beauftragen Ingenieurbüro für Geotechnik vom 31.08.2020
Angebot: 3.372,93 EUR brutto + zusätzliche Eventualpositionen

 

b)     Einholung einer Kostenschätzung und Auftragr einen amtlichen Lageplan
Angebot: 6.264,00 EUR brutto

 

c)     Auftragserteilung zur Ermittlung der perspektivischen Aufwendungen für die Baufeldfreimachung, den Aushub der nichttragenden Bodenschichten und das Auffüllen der Baugruben

 

Hinweis:

 

Der Kinder- und Jugendbeirat sowie der Seniorenbeirat werden im Bebauungsplanverfahren beteiligt.glich ist auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit über die Vorschriften des Baugesetzbuches hinaus.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

51.1.01.100 // 52710000

51.1.01.600 // 17916000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

40.000,00

EUR

2020/2021   40.000,00

       

EUR

6.264,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 lageplan sport- und freizeitareal (792 KB)