Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. 13 a BauGB mit der Bezeichnung „ Sport- und Freizeitareal Am Wasserturm“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Erläuterungen:
Die Verwaltung wurde seitens der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. SVV/0149/2020 mit der Vorabprüfung folgender Belange auf einer Teilfläche des Flurstückes 255, Flur 23, Gemarkung Forst, im Bereich des Stadiums am Wasserturms beauftragt:
Feuerwehrzufahrten sind gegeben. Hinweis: Zwei Hydranten befinden sich im unmittelbaren Umgebungsbereich. Die Wassermenge ist ausreichend.
Gegen das geplante Vorhaben bestehen bei Beachtung der Einhaltung von bestimmten Bedingungen/Auflagen und Hinweisen der DB AG und ihrer Konzernunternehmen zum Standort südlich der Flurstücke 104/1 und 109, Flur 23, Gemarkung Forst, keine Bedenken (Vorgaben der brandenburgischen Bauordnung zu beachten, geeignete Einfriedung, Beleuchtungsanlage ohne Blendwirkung, abfallrechtliche Bestimmungen beachten, Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs dürfen nicht gefährdet oder gestört werden).
Die genannten Aspekte können im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bzw. des späteren Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt werden.
Die DB AG wird im Bebauungsplanverfahren als sonstiger Träger öffentlicher Belange nochmals beteiligt.
Die geotechnische Stellungnahme (Baugrundgutachen) für mögliche Gebäude und eine Skaterbahn nebst den Ergebnissen einer chemischen Untersuchung für die Standorte 1 und 2 liegen vor.
Beide Standortalternativen sind grundsätzlich geeignet, es ist jedoch eine weitere gutachterliche Begleitung/Betrachtung erforderlich (… im Bereich von Auffüllungen gesonderte Untersuchungen, zusätzliche Bohrungen, punktuelle Belastungsprüfungen, Sondierungen um Gefahr des Nachgebens von Boden auszuschließen, Berechnung der Frosteindringtiefe, Setzungsberechnungen).
Zusätzlich erfolgte seitens der Stadt Forst (Lausitz) eine Anfrage zu einer hydrologischen Stellungnahmen zum Höchstwasserstand (HGW 100) beim Landesamt für Umwelt .
Eine Grobkostenschätzung zum Aushub, zur Entsorgung und zum Wiedereinbau für beide Standortalternativen wurde durch ein Ingenieurbüro durchgeführt.
Bauleitplanerfordernis, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
Im Rahmen der Beratung mit der Höheren Verwaltungsbehörde wurde hinsichtlich der vorhandenen baulichen Anlagen eine Innenbereichslage konstatiert, zugleich aber für eine weitere bauliche Entwicklung ein Bebauungsplanerfordernis unterstellt.
Aufgrund einer von 3 Seiten umgehenden Bebauung und hinsichtlich der Flächengröße wurde die Möglichkeit gesehen, den Verfahrenstyp B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zu wählen.
Entwickelt werden soll hierbei eine Sonderbaufläche i.S.d. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ auf einer Teilfläche des kommunalen Flurstückes 255, Flur 23, Gemarkung Forst, welche durch entsprechende textliche Festsetzungen ergänzt werden soll. Das zukünftige Plangebiet ist hierbei auf allen Seiten von Bebauung umgeben. Freier Landschaftsraum ist nicht anliegend.
Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Im beschleunigten Verfahren
Lärmfragen i.Z.m. der angedachten Skaterbahn
Es liegt eine Lärmprognose vom 23.10.2017 (Berichts-Nr. 17953-001) für eine Skaterbahn für 3 Standorte vor (u. a. Standortalternative 1), die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens verwendet werden kann.
Kosten
Die Kosten für das durchzuführende Bauleitplanverfahren liegen inklusive. grünordnerischer Betrachtung und der Erstellung eines amtlichen Lageplanes bei ca. 40.000 Euro.
Hierbei erfolgt eine Splittung:
Zusätzlich eingeleitete Schritte nach der Sitzung des Ausschusses für Planung am 20.08.2020 im Rahmen der Vorbereitung eines zukünftigen Bebauungsplanverfahrens mit Kostenangaben:
a) Einholung eines ergänzenden Angebotes für eine zweite Baugrunduntersuchung auf der Grundlage einer Auswertungsberatung mit dem beauftragen Ingenieurbüro für Geotechnik vom 31.08.2020
b) Einholung einer Kostenschätzung und Auftrag für einen amtlichen Lageplan
c) Auftragserteilung zur Ermittlung der perspektivischen Aufwendungen für die Baufeldfreimachung, den Aushub der nichttragenden Bodenschichten und das Auffüllen der Baugruben
Hinweis:
Der Kinder- und Jugendbeirat sowie der Seniorenbeirat werden im Bebauungsplanverfahren beteiligt. Möglich ist auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit über die Vorschriften des Baugesetzbuches hinaus.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lageplan
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