Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0160/2020 (neu)  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Grundsatzbeschlusses vom 28.09.2018, Beschlussvorlage SVV/0550/2018/1(neu) auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung der DB Netz AG
hier: Änderung des lichten Raumes der Euloer Straße, zwischen Teichstraße und August-Bebel-Straße, unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG "Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst - Cottbus / Euloer Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Vorberatung
08.10.2020 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe und des Ausschusses für Planung geändert beschlossen   
Ausschuss für Planung Vorberatung
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
Anlage Querschnittsskizze

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung der DB Netz AG die Aufweitung des Straßenquerschnittes der Euloer Straße unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst Cottbus / Euloer Straße auf 13,10 m.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt die Bürgermeisterin, die formalisierten Kreuzungsvereinbarungen abzuschließen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, unter Ausnutzung aller Möglichkeiten die Finanzierung des Bauvorhabens zu sichern.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird ständig über das Vorhaben informiert.

Erläuterungen:

 

Unter Berücksichtigung der Maßgaben des Grundsatzbeschlusses, Beschlussvorlage SVV/0550/2018/1(neu), der Vorgaben der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraße (RASt 06) für Straßen mit überwiegendem Durchgangsverkehr sowie der technischen Regelwerke des Straßenbaulastträgers und der DB Netz AG in Verbindung mit den gesetzlichen Bestimmungen ist im Rahmen der Bearbeitung des Vorentwurfs des Kreuzungsbauwerkes die Lage und der Querschnitt der die Bahnstrecke Forst Cottbus kreuzenden Euloer Straße unter Berücksichtigung zusätzlicher Sicherheitsabstände geprüft worden.

 

Die Erhöhung der Durchfahrtshöhe von 3,80 m auf 4,50 m in Verbindung mit der im Rahmen der Vorentwurfsplanung berücksichtigten regelkonformen Bauhöhe des Überbaus (Bauhöhe vorhanden 0,54 m, neue regelkonforme Bauhöhe 1,66 m) sowie die regelgerechte Ausformung des Neigungsschnittpunktes unterhalb des Bauwerkes erfordert eine voraussichtliche Tieferlegung der Euloer Straße von ca. 2,20 m. Damit verbunden ist die Erhöhung der Längsneigung der Straße. In diesem Zusammenhang sind entsprechend der technischen Regelwerke maximal zulässige Längsneigungen zu berücksichtigen, die von den zulässigen Fahrgeschwindigkeiten und der Verkehrsart abhängig sind. Die maximale Längsneigung bei einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h soll 8 % nicht überschreiten. Diese Längsneigung kann aufgrund der unterschiedlichen Radfahrergeschwindigkeit nur realisiert werden, wenn der Radfahrweg und der gemeinsame Fuß- und Radweg breiter als das Regelmaß (Radfahrweg 1,60 m, gemeinsamer Fuß- und Radweg 2,50 m) ausgeführt werden. Generell wird empfohlen, unter Berücksichtigung des Erfordernisses einer lichten Höhe von mindestens 2,50 m die Längsneigung weitestgehend abzusenken; der empfohlene Wert ist 3 %.

 

Durch die unterschiedlichen Längsneigungen (Fahrbahn max. 8 %; Radfahrweg und gemeinsamer Fuß- und Radweg max. 3 %) entstehen zwischen den einzelnen Teileinrichtungen der Straße Höhenunterschiede, die über Stützwände reguliert werden müssen. Diese wiederum erfordern zusätzliche Sicherheitsstreifen. Der sich aus der Vorentwurfsplanung der DB Netz AG ergebende Querschnitt ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Vorgenannte Abhängigkeiten zur Gewährleistung der Durchfahrtshöhe von 4,50 m bedingen eine Gesamtbaulänge der Euloer Straße von ca. 110 m sowie der Teichstraße von ca. 75 m. Die Reduzierung der Längsneigung der Straße bei notwendiger Beibehaltung des Tiefpunktes unterhalb des Bauwerkes führt nördlich und südlich der Eisenbahnüberführung zur Verlängerung der Baustrecken in der Euloer Straße und Teichstraße sowie der Notwendigkeit von baulichen Anpassungen der seitlichen Grundstücke.

 

Damit zur Vorplanung des Vorhabens Planungssicherheit gegeben ist, ist die Anpassung des am 28.09.2018 gefassten Grundsatzbeschlusses hinsichtlich der lichten Breite erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Querschnittsskizze (Verfasser: DB Netz AG)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Querschnittsskizze (36 KB)