Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt die Entwurfsplanung (Anlagen) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Groß Bademeusel, Forst (Lausitz).
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Freiwilligen Feuerwehren der Ortsteile Groß und Klein Bademeusel sind die am südlichsten gelegenen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Forst (Lausitz). Zum direkten Einsatzgebiet der Wehren zählt die zusammenhängende Waldfläche im südlichen Umland von Forst (Lausitz). Ebenso sind unter anderem der Hochwasserschutz an der Neiße sowie mit der direkten Autobahnzufahrt zur A 15 die Ersthilfe und Absicherung bei Unfällen wichtige Einsatzgebiete der Ortswehren.
Seit dem Jahr 2017 agieren die Wehren als ein Verband unter Führung einer Wehrleitung. Die gemeinsame Ortswehr kann momentan eine Mitgliederzahl von insgesamt 43 Kameraden vorweisen, wovon 1 Kameradin und 23 Kameraden zur Einsatzabteilung zugehörig sind.
Die Feuerwehr des Ortsteiles Groß Bademeusel wurde im Jahr 1892 gegründet und ist seitdem durchgehend aktiv. Das Gerätehaus der Wehr wurde im Jahr 1906 als Unterstellmöglichkeit für eine Handdruckspritze errichtet. Momentan sind im Gerätehaus auf einer Grundfläche von ca. 4,25 m x 7,50 m neben den 16 Umkleidespinten der Kameraden das Einsatzfahrzeug TSF, eine Haspel sowie diverse weitere Feuerwehrutensilien untergebracht. Das Umkleiden der Kameraden im Einsatzfall ist erst möglich, wenn das Fahrzeug aus dem Gerätehaus gefahren wird. Eine Absauganlage für die Dieselabgase ist nicht vorhanden.
Die Feuerwehr des Ortsteiles Klein Bademeusel wurde im Jahr 1934 gegründet. Das Gerätehaus wurde im Jahr 1948 erbaut. In dem Gebäude sind das Einsatzfahrzeug MTW sowie ein Feuerwehr-Anhänger mit Tragkraftspritze und diverse weitere Feuerwehrutensilien untergebracht. Für Umkleidespinde bietet das Gerätehaus keinen weiteren Raum, sodass die Kameraden ihre Einsatzkleidung zu Hause aufbewahren müssen.
Beide Ortswehren führen regelmäßig in einem 14-tägigen Turnus gemeinsame Ausbildungen und Schulungen durch.
Für den langfristigen Erhalt der Feuerwehren und zur Weiterführung der Tradition ist der Aufbau einer Jugendabteilung geplant, wofür ein zusätzlicher Platzbedarf besteht. Unter den derzeitigen Gegebenheiten und Voraussetzungen ist dies nicht möglich. Zudem sind in beiden Gerätehäusern weder eine Waschmöglichkeit nach Einsätzen und Übungen noch eine Toilette vorhanden.
Auch zur kulturellen Bereicherung des Dorflebens trägt die Feuerwehr bei. Neben der Organisation und Durchführung des traditionellen Osterfeuers sowie des Aufstellens des Maibaumes unterstützt die Feuerwehr die im Ortsteil ansässigen Vereine, wie z. B. den Sportverein SG Bademeusel e.V. bei der Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen.
Da nun beide Ortswehren gemeinsam agieren, sollte künftig ein Standort, möglichst im Ortsteil Groß Bademeusel entwickelt werden, der den heutigen und künftigen Ansprüchen entspricht. Der Gedanke an eine Erweiterung des bestehenden Gerätehauses auf der Dorfaue in Groß Bademeusel wurde geprüft und wieder verworfen. Die begrenzten räumlichen Möglichkeiten lassen einen Umbau und Erweiterung des Gebäudes nach DIN-Norm 14092-1 für Feuerwehrgerätehäuser nicht zu.
Als Standort für den geplanten Neubau des Gerätehauses steht ein Grundstück auf dem Flurstück 138, Flur 3, an der Groß Bademeuseler Straße / Domsdorfer Weg zur Verfügung, welches zentral im Ortsteil Groß Bademeusel gelegen ist und sich im Eigentum der Stadt Forst (Lausitz) befindet.
Die ausführliche Baubeschreibung ist der Anlage zu entnehmen.
Die Wärmegewinnung für das Gebäude und Warmwasseraufbereitung werden mittels einer Luftwärmepumpe gewährleistet. Dies entspricht dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, wonach für Neubauten der öffentlichen Hand die Verpflichtung besteht, die Wärmeerzeugung für Gebäude mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Monaten im Jahr teilweise aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Dies ist zum Beispiel bei Geothermie und Umweltwärme ein Anteil von mindestens 50 %. Die Errichtung einer PV-Anlage zur Gewinnung von Elektroenergie ist im oben genannten Gesetz nicht erfasst. Derzeit wird das Gebäude durch eine Fußbodenheizung und Flachheizkörper beheizt. In der Fahrzeughalle ist eine Abgasabsauganlage vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1 – Baubeschreibung Anlage 2 – Kostenberechnung nach DIN 276 Anlage 3 – Lageplan Anlage 4 – Grundriss EG und OG, Schnitte Anlage 5 – Gebäudeansichten
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