Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0208/2020  

 
 
Betreff: Vergabe von Fördermitteln zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Müller, Anett
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Gebauer, Sarah
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Entscheidung
09.11.2020 
6. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vergabeaufteilung von Fördermitteln zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2020

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport beschließt die in der Anlage 1 aufgeführte Verteilung der Zuschüsse an eingetragene gemeinnützige Sportvereine der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2020 auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)“ vom 01.04.2017.


Erläuterungen:

 

r die Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) werden im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant. Das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren ist in der „Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)“ vom 01.04.2017 geregelt. Gemäß Punkt 3 der oben genannten Richtlinie, erhalten Sportvereine je Vereinsmitglied, im Altersbereich bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres im Förderjahr, eine Förderpauschale in Höhe von 45,02 Euro. Die Förderpauschale wird jährlich auf Grundlage der eingereichten Förderanträge neu berechnet.

Mit dem Gesamtförderbetrag von 33.000,00 Euro konnten mit dieser Förderrichtlinie 733 Kinder und Jugendliche aus 17 Sportvereinen im Jahr 2020 berücksichtigt werden.

 

rdermittelanträge für das laufende Jahr konnten laut Förderrichtlinie bis zum 30.06. eingereicht werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie war es vielen Vereinen und Institutionen im Frühjahr 2020 noch nicht möglich genau zu planen. Es war für viele unklar, welche sportlichen Aktivitäten wie stattfinden können und ob und in welcher Form sich Akteure treffen können.

 

Viele Vereine haben sich an die Stadt Forst (Lausitz) gewandt und darum gebeten die Anträge auch nach dem 30.06. noch einreichen zu dürfen. Die Forster Vereinslandschaft musste sich, wie viele andere Bereiche auch, erst auf die neuen Rahmenbedingungen einer Corona-Pandemie einstellen.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat für das Jahr 2020 die Antragsfristen auf den 30.09.2020r diese Richtlinie verlängert.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

42.5.01.400/53180000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

32.369,38

EUR

39.100,00

EUR

0,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Vergabeaufteilung von Fördermitteln zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2020.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vergabeaufteilung von Fördermitteln zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2020 (100 KB)