Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0213/2020  

 
 
Betreff: Zweite Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Carolin Najork
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Balke, Katrin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
16.11.2020 
8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit    
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.11.2020 
8. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2020 
10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1_Zweite Änderungssatzung
Anlage 2_Anlage zur Satzung
Anlage 3_Synopse zur Satzung
Anlage 4_Gesamttextausgabe
Anlage 5_Finanzielle Übersicht

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Zweite Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend der Anlage.


Erläuterungen:

 

Die Wahrnehmung der Aufgabe des Brandschutzes ist für die Stadt Forst (Lausitz) eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.

 

Die Besonderheit dabei ist u.a., dass die personelle Ausgestaltung der vorgenannten Aufgabe durch Ehrenamtliche (Feuerwehrangehörige) erfüllt wird.

 

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind freiwillig und ehrenamtlich tätig (§ 27 Abs. 1 BbgBKG).

 

Auf der Grundlage des § 27 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, (Nr. 09),S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I/19, (Nr. 43), S. 25) i. V. m. den §§ 3 und 28 Abs. 2 S. 1 Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, (Nr.19), S. 286), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I/19, (Nr. 38)), kann durch eine Satzung eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen festgelegt werden. Dieses Ermessen bezieht sich auch auf die Ausgestaltung und die Höhe der Entschädigungssätze.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 4. März 2016 die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz) und am 4. Mai 2018 deren Erste Änderungssatzung beschlossen.

 

Nach zwei weiteren durchgeführten Abrechnungszeiträumen und Auszahlungen der Aufwandsentschädigungen wurde gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe der Feuerwehr Forst eine Evaluierung durchgeführt. Diese Evaluierung ergab, dass eine Änderung der Satzung notwendig ist.

 

Unter den vielzähligen Ehrenämtern und Freiwilligendiensten ist der Dienst in einer freiwilligen Feuerwehr grundsätzlich besonders zu würdigen. Es werden nicht nur überdurchschnittlich viel Zeit und Kraft aufgewendet, sondern auch erhebliche gesundheitliche Risiken in Kauf genommen. Zur Sicherstellung der ständigen Einsatzbereitschaft müssen Freizeit und Familienleben untergeordnet werden.

 

Um den tatsächlichen Aufwendungen der ehrenamtlichen Kameraden annähernd gerecht zu werden, soll die Gesamtsumme von 42.000,00 Euro auf 52.000,00 Euro erhöht werden. Vor allem die chtliche Einsatzbereitschaft der Kameraden wird durch die Satzungsänderung berücksichtigt.

 

Wesentliches Ziel der Änderungssatzung soll es sein die Absicherung der Einsatzbereitschaft zu würdigen und vor allem nachts die Teilnahme an Einsätzen zu erhöhen. Um eine bestmögliche Gleichbehandlung aller Kameradinnen und Kameraden sicherzustellen, erfolgt die Entschädigung für Einsatzbereitschaft mittels Punktesystem zur Verteilung von einem Teil der finanziellen Mittel.

 

Die Erstellung der Zweiten Änderungssatzung ist unter intensiver Einbeziehung und Beteiligung langjähriger Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt. Eine Besprechung zu den Inhalten und den vorgesehenen Änderungen fand auch mit den Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr Forst (Lausitz) Ende September 2020 statt.

 

Darüber hinaus wurden noch textliche Formulierungen der bisherigen Satzung modifiziert.


Anlagen:

 

Anlage 1 Zweite Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz)

 

Anlage 2 Anlage zur Zweiten Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz)

 

Anlage 3 Synopse zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz)

 

Anlage 4 Gesamttextausgabe zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz)

 

Anlage 5 Finanzielle Übersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Zweite Änderungssatzung (93 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Anlage zur Satzung (77 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Synopse zur Satzung (149 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4_Gesamttextausgabe (75 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5_Finanzielle Übersicht (18 KB)