Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die zweite Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) - siehe Anlage.
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Vorlage SVV/0172/2015 in ihrer Sitzung am 02.10.2015 die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) und mit Vorlage SVV/0672/2019 (neu) eine erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung beschlossen. In der Stadtverordnetenversammlung am 30.10.2020 wurde mit der Vorlage SVV/0179/2020 die Konzeption zur Weiterentwicklung des Eigenbetriebs Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) verabschiedet. Diese Konzeption beinhaltet im Rahmen der Weiterentwicklung des Brandenburgischen Textilmuseums u. a. die Integration der bisher beim Museumsverein beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Eigenbetrieb. Der Eigenbetrieb KTM soll zukünftig für das Brandenburgische Textilmuseum die Betriebsführung übernehmen. Diese Aufgabe war bisher dem Eigenbetrieb satzungsmäßig noch nicht zugewiesen. Entsprechend erfolgt eine Ergänzung in §§ 1 und 2 der Betriebssatzung (Ergänzungen unterstrichen, Streichungen durchgestrichen):
§ 1(1) „Die Bereiche Kultur-, Tourismus-, Marketing- sowie das RosengartenmManagement des Ostdeutschen Rosengartens und des Brandenburgischen Textilmuseums werden als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) der Stadt geführt.“
§ 2, Absatz 1: „Aufgabe des Eigenbetriebes ist es, die Betriebsführung für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz), den ADR-Prüfgarten, die Tourismustinformation sowie für das Brandenburgische Textilmuseum einschließlich des Archivs verschwundener Orte (AVO) zu übernehmen.“ Anlage: Zweite Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
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