Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Im Rahmen des Haushaltsplanes 2021 sind im Fachbereich Stadtentwicklung folgende Maßnahmen gemäß beigefügten Tabellen vorgesehen. Erläuterungen:
Grundlage der Haushaltsplanung des jeweiligen Jahres für städtebauliche Maßnahmen bilden die Umsetzungspläne für das jeweilige Programm. Diese Umsetzungspläne (UPL) mit den dargestellten Maßnahmen werden durch das Landesamt für Bauen und Verkehr auf Plausibilität vorgeprüft und dem Grunde nach bestätigt. Der 5. Änderungsbescheid zum Umsetzungsplan ab Haushaltsjahr 2018 – 2020 wurde mit Datum vom 16.10.2020 erteilt.
Neumaßnahmen für alle Programme der Städtebauförderung wurden beantragt und befinden sich noch im Anerkennungsverfahren.
Die Sanierungsgebiete „Nordstadt“ und „Westliche Innenstadt“ sind im Haushalt nicht mehr enthalten. Die in der Anlage dargestellten Maßnahmen werden über Ausgleichsbeträge bzw. Restmittel finanziert. Der fördertechnische Abschluss der Maßnahmen befindet sich in Bearbeitung (Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“). Die in der Anlage dargestellten Maßnahmen werden teilweise nach 2020 weitergeführt.
Aufgrund der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern für die Städtebauförderung für das Jahr 2020 erfolgt eine Änderung der bekannten Programmstruktur. Das Programm „Soziale Stadt“ wird zukünftig mit gleichbleibender Gebietskulisse im neuen Programm „Sozialer Zusammenhalt (SZH)“ weitergeführt.
Der Stadtumbau wird zukünftig mit verkleinerter Gebietskulisse im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)“ weitergeführt. Anlagen: Tabellen Maßnahmen
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