Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2021 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen. Erläuterungen:
Gemäß den §§ 65 - 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVergf) hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen
1. des Haushaltsplans unter Angabe a) des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen sowie der außerordentlichen Erträge und der außerordentlichen Aufwendungen (Ergebnishaushalt) b) des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Finanzhaushalt), 2. der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), 3. der vorgesehene Kreditrahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung), 4. der Steuerhebesätze 5. der Wertgrenze, ab der außerordentliche Aufwendungen und außerordentliche Erträge welche für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden und 6. der Wertgrenze, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in dem nach §§ 66 Abs. 2 aufzustellenden Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind.
Die Einbringung der Haushaltssatzung und das Haushaltssicherungskonzept einschließlich Anlagen erfolgte am 30.10.2020 in die Stadtverordnetenversammlung.
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