Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0226/2020 (Neu)  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlussfassung über
1. das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2021
2. die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Balke, Katrin
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2020 
10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   
Anlagen:
Anträge_SPDFraktion
Antrag_FDPFraktion

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2021 in der vorliegenden Fassung.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung der Einbringung vom 30.10.2020 hier im § 1, Ziffer 1 im Ergebnishaushalt unter Beibehaltung des Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses (ordentliche Erträge ./. ordentliche Aufwendungen)               in Höhe von  - 1.364.000 Euro mit nachstehender Maßgabe:

 

a)      der Ansatz in der Aufwandsposition der Kreisumlage (Leistung 61.1.02.100) wird

um 370.000 Euro reduziert,

 

b)      ggf. zu Gunsten der jeweils beantragten Mehraufwendungen der SPD Fraktion vom

18.11.2020 (lt. Anlage 1)

  28.5.01.100 Kultur um     =  11.400 Euro

  33.1.01.100 Wohlfahrtspflege um    =   7.500 Euro

  55.1.02.100 Unterhaltung öffentlicher Grünanlagen um  =  20.000 Euro

  55.1.02.200 Unterhaltung von Spielplätzen um  =  10.000 Euro

  42.5.01.400 Sportförderung um    =   8.300 Euro

  Antrag zum Stellenplan SB Sport/Soziales/Ehrenamt um  =   9.600 Euro

  in gesamter max. Höhe           von 66.800 Euro,

 

c)      ggf. zu Gunsten der beantragten Mehraufwendungen der FDP Fraktion vom 15.11.2020 (lt. Anlage 2)

  Verkehrssicherheit vor Kitas und Schulen um   =   1.000 Euro,

 

d)      werden ggf. einzelne oder alle Anträge zu vorstehend b) und c) bestätigt, dann ist die

verbleibende Differenz von max. 302.200 Euro zu Gunsten nachstehender Ertragsreduzierungen zu veranschlagen bei der

  61.1.01.100 Gewerbesteuer      um 185.000 Euro

  beim 61.1.02.100 Gemeindeanteil Einkommenssteuer um den jeweiligen Restbetrag, bzw. mindestens um 117.200 Euro.

Oder bei vollständiger Nichtbestätigung der Anträge zu b) und c), die 370.000 Euro der Reduzierung zu a) je zur Hälfte als Ertragsreduzierung bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer.


Erläuterungen:

 

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 wurde am 30.10.2020 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Seitdem erfolgte eine Erörterung der Inhalte in den verschiedenen Fachausschüssen und im Haupt- und Wirtschaftsausschuss am 18.11.2020. Unter Bezugnahme auf die Erläuterungen der Vorlage Nr. SVV/0226/2020 und unter Berücksichtigung des aktuellen Sachstandes zu dem am 30.10.2020 eingebrachten Haushaltsentwurf 2021 wird aus Sicht der Verwaltung eine Reduzierung des Ansatzes der Kreisumlage um 370 T-Euro vorgeschlagen.

 

Aufgrund der sich abzeichnenden Vakanz (Corona-Pandemie) einiger Ertragspositionen, insbesondere der veranschlagten Ansätze bei der Gewerbesteuer als auch beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer schlägt die Verwaltung eine Reduzierung der jeweiligen Erträge beider Positionen gesamt in Höhe von 370 T-Euro zu je 50 v.H. vor.

 

Im Haupt- und Wirtschaftsausschuss am 18.11.2020 hat u.a. die SPD Fraktion als auch die FDP Fraktion Änderungsvorschläge vorgelegt bzw. vorgetragen. Diese Anpassungsbedarfe, die nur den Ergebnishaushalt betreffen, müssen noch abgestimmt werden. Sollten einzelne Anträge mehrheitsfähig sein, erfolgt die Deckung dieser zusätzlichen Aufwendungen aus der möglichen Reduzierung des Ansatzes der Kreisumlage.

 

Eine Anpassung des Haushaltssicherungskonzeptes ist nicht notwendig.


Anlagen:

 

Anlage 1 Änderungsanträge der SPD-Fraktion

Anlage 2 Änderungsantrag der FDP-Fraktion

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anträge_SPDFraktion (117 KB)    
Anlage 2 2 Antrag_FDPFraktion (51 KB)