Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0227/2020  

 
 
Betreff: Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus gegen den Bescheid des Landrates des
Spree-Neiße Kreises zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung SVV 0110/2020 (neu) 1 vom 27.05.2020.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fraktion Die Linke. Bearbeiter/-in: König, Ute
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.11.2020 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus gegen den Bescheid des Landrates des Spree-Neiße Kreises zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung SVV 0110/2020 (neu) 1 vom 27.05.2020 einzureichen.

 

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird ermächtigt, rechtlichen Beistand zur Klageeinreichung hinzuzuziehen.

 

Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Forst.

 

 

 

 


Erläuterungen:

 

In der Beanstandung des Landrates wird nur auf die materielle Rechtswidrigkeit nach

§ 63 Abs 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung verwiesen.

 

Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.

 

Diesem Sachverhalt hat der Beschluss vollständig Rechnung getragen. Mit dem Stopp der Planung für das Objekt Gubener Straße 10, wurde finanzieller Schaden nicht erzeugt, sondern ausdrücklich verhindert. Alle Beschlüsse die im Vorfeld gefasst wurden, gingen von Gesamtkosten der Baumaßnahme von 1,6 Mill Euro aus. Erst im Dezember 2019 informierte die Bürgermeisterin die Stadtverordneten darüber, dass die Kosten, bei Reduzierung der Bauleistung, auf 2,8 Mill Euro angestiegen sind. Fördermittel dafür wurden bis zum heutigen Tag nicht zusätzlich bewilligt. Nach jetzigem Stand würde für 1,6 Mill Euro eine Bauruine entstehen, deren Fertigstellung völlig unklar wäre. Außerdem wurden durch die Reduzierung der Baumaßnahmen die Nutzungsbedingungen wesentlich verändert. Diese bereits in den Anmerkungen der Fraktionen „Gemeinsam für Forst“ und „Die Linke“ enthaltenen Hinweise wurden durch die Kommunalaufsicht vollständig ignoriert und finden in der Beanstandung keine inhaltliche Erwähnung. Dies ist ein ausreichender Klagegrund.