Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Bauen und Vergabe wird über den Vorentwurf zum Straßenbauvorhaben Buschweg in Forst (Lausitz) informiert. Erläuterungen:
Der Buschweg liegt im Süden der Stadt Forst (Lausitz) in der Ortslage Mexiko, zwischen Forstweg und Dünenweg. Zur Verkehrsanlage gehört die auf der westlichen Straßenseite einmündende Stichstraße.
Die Verkehrsanlage ist eine unbefestigte Anliegerstraße und befindet sich in einer „Zone 30“. Die Grundstücke im südöstlichen Bereich des Buschweges grenzen an die Trinkwasserschutzzone III. Der geplante Baubereich selbst befindet sich nicht in einer Trinkwasserschutzzone.
Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern. In diesem Zusammenhang ist es das Ziel, den Buschweg erstmalig herzustellen. Damit verbunden ist die klare Gliederung des öffentlichen Verkehrsraumes entsprechend seiner Bedeutung, wodurch auch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht wird. Mit der erstmaligen Herstellung des Buschweges wird der städtische Unterhaltungsaufwand reduziert.
Mit der Planung der Verkehrsanlage Buschweg ist die DEGAT Planungsgesellschaft mbH aus Cottbus beauftragt.
Der gesamte Buschweg einschließlich der Stichstraße wird auf einer Länge von insgesamt ca. 295 m erstmalig hergestellt. Zwischen Forstweg und Dünenweg beträgt die öffentliche Breite ca. 10 m. In der Stichstraße beträgt die öffentliche Breite ca. 5 m.
Die Einordnung der Fahrbahn erfolgt zum derzeitigen Planungsstand jeweils mittig in den öffentlichen Bereich. Die Fahrbahnbreite soll im Buschweg, vom Forstweg bis zum Dünenweg, 4,75 m betragen. Hier wird der Begegnungsverkehr Lkw/Pkw bei geminderter Geschwindigkeit gewährleistet. Das Parken ist am Fahrbahnrand möglich. Die Stichstraße soll aufgrund der geringen öffentlichen Breite in einer Fahrbahnbreite von 3,00 m hergestellt werden.
Beiderseits der Fahrbahn soll in beiden Abschnitten ein 0,50 m breites standfestes Bankett angelegt werden. Die Bankette und die Seitenstreifen sollen begrünt werden.
Entsprechend dem vorliegenden Baugrundgutachten ist eine Versickerung des Oberflächenwassers möglich. Zum derzeitigen Planungsstand wird im Buschweg, zwischen Forstweg und Dünenweg, die Fahrbahn mit einem Dachgefälle geplant. Die Versickerung des Oberflächenwassers soll in den beidseitig der Fahrbahn geplanten Grünstreifen erfolgen. Hierfür sollen in den Grünstreifen etwa 1,40 m breite Mulden ausgeformt werden. Es wird derzeit mit einer Mulden-Einstauhöhe von 0,15 m geplant. Aufgrund der geringen öffentlichen Breite ist das Anlegen von Mulden in der Stichstraße nicht möglich. Die Fahrbahn wird hier mit einem einseitigen Gefälle geplant. Das Oberflächenwasser soll abschnittsweise in den Grünstreifen versickern. Des Weiteren soll das Oberflächenwasser über das Längsgefälle in Richtung des Buschweges in die geplanten Mulden geleitet werden.
Vom Forstweg bis zum Dünenweg soll der Buschweg mit folgendem Fahrbahnaufbau hergestellt werden (Belastungsklasse 1,0 nach RStO 2012, Tafel 1, Zeile 5):
4 cm Asphaltbeton AC 8 D N, 50/70 10 cm Asphalttragschicht AC 22 TN, 50/70 30 cm Schottertragschicht 0/32 aus Naturstein (120 MPa auf OK STS) 44 cm Gesamtdicke Oberbau (45 MPa auf Planum)
Die Stichstraße des Buschweges soll mit folgendem Fahrbahnaufbau hergestellt werden (Belastungsklasse 0,3 nach RStO 2012, Tafel 1, Zeile 5):
4 cm Asphaltbeton AC 8 D N, 50/50 8 cm Asphalttragschicht AC 33 T N, 50/70 25 cm Schottertragschicht 0/32 aus Naturstein (120 MPa auf OK STS) 37 cm Gesamtdicke Oberbau (45 MPa auf Planum)
Die Fahrbahn soll in beiden Abschnitten mit Betontiefborden eingefasst werden.
Die Einmündung der Stichstraße Buschweg und die Einmündung des Grabenweges sollen als Zufahrten ausgebildet werden.
Im Bereich der Einmündungen Forstweg und Dünenweg soll anstelle des Schotterbanketts Granitkleinpflaster 5-reihig eingebaut werden. Dies soll das Überfahren der Bankette in den Einmündungsbereichen ermöglichen und das Zerfahren dieser verhindern.
Die Befestigung der Grundstückszufahrten soll mit
8 cm Betonsteinpflaster 10/20 4 cm Pflastersand (Brechsand 0/5) 32 cm Schottertragschicht 0/45 (120 MPa auf OK STS) 44 cm Gesamtdicke Oberbau (45 MPa auf Planum)
erfolgen.
Die Zufahrten und Zugänge sollen mit Tiefborden eingefasst werden. Die Entwässerung der Zufahrten und Zugänge soll über die Längs- und Querneigung der jeweiligen Zufahrt bzw. des jeweiligen Zuganges in die angrenzenden Grünflächen erfolgen. Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Die grundsätzliche Regelbreite von Zufahrten für Wohngrundstücke beträgt 3,00 m.
Zur Gewährleistung der Abfallentsorgung der Grundstücke, die über die Stichstraße erschlossen sind, soll ein befestigter Sammelplatz im Buschweg angeordnet werden (ca. 2,00 m x 2,00 m).
Der Abfallsammelplatz soll mit folgendem Aufbau hergestellt werden:
8 cm Betonsteinpflaster 10/20 4 cm Pflastersand (Brechsand 0/5) 23 cm Schottertragschicht 0/45 (120 MPa auf OK STS) 35 cm Gesamtdicke Oberbau (45 MPa auf Planum)
Der Abfallsammelplatz soll ebenfalls mit Betontiefborden eingefasst werden. Die Entwässerung des Platzes soll über die Längs- und Querneigung des Platzes in die angrenzenden Grünflächen erfolgen.
Die Straßenbeleuchtung wurde bereits 2019 im Zusammenhang mit der Erdverkabelung des 0,4-kV-Freileitungsnetzes der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG hergestellt (SVV/0689/2019).
Im Jahr 2020 wurde im Auftrag der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG und im Auftrag der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg die Trinkwasserversorgungsleitung und die Gasversorgungsleitung im Buschweg erneuert.
Im Auftrag der Städtischen Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) soll vor dem Straßenbau der Schmutzwasserkanal erneuert werden.
Zum derzeitigen Zeitpunkt liegen darüber hinaus keine weiteren Informationen von Versorgungsträgern über eventuell notwendige bzw. in Planung befindliche Baumaßnahmen vor.
Das Bauvorhaben Straßenbau Buschweg ist in den Haushaltsjahren 2021/2022 eingeordnet.
Vorläufige Kostenschätzung (brutto mit 19 v.H. MWSt.): Stand: November 2020
Somit betragen die vorläufigen Gesamtkosten 215.900,00 EUR.
Die Anliegerinformation wird nach erfolgter Information des Fachausschusses eingeordnet. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Übersichtslageplan Lageplan Vorentwurf
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