Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0230/2020  

 
 
Betreff: Information über das Bauvorhaben "Instandsetzung des Waldwirtschaftsweges verlängerter Preschener Weg einschließlich Sanierung und Neubau der Durchlässe"
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Frers
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Anhörung
14.01.2021 
16. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1_Einordnung Baumaßnahme im Stdadtgebiet Forst (Lausitz)
Anlage 2_Regelquerschnitt Wegebau
Anlage 3_Regelquerschnitt Durchlass

Information:

 

Der Ausschuss für Bauen und Vergabe wird über das Bauvorhaben Instandsetzung des Waldwirtschaftsweges verlängerter Preschener Weg einschließlich der Sanierung und des Neubaus der Durchlässe informiert.


Erläuterungen:

 

Der verlängerte Preschener Weg ist Bestandteil des vom Landesbetrieb Forst Brandenburg aufgestellten Waldschutzplanes. Das Flurstück liegt innerhalb des Reviers Forst (Lausitz) und grenzt mit seiner westlichen Seite des Weges an die Trinkwasserschutzzone III.

 

Ziel der Maßnahme ist die Gewährleistung der ganzjährigen Befahrbarkeit von kommunalen Waldwegen außerhalb des öffentlich gewidmeten Straßennetzes unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes, Katastrophenschutzes, Boden- und Gewässerschutzes und der Landschaftspflege.

 

Hierbei hat die grundhafte Instandsetzung wichtiger Wegebeziehungen zum Zwecke der Waldbrandbekämpfung in Flächen mit der höchsten Waldbrandgefährdung eine große Bedeutung. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die moderne forstwirtschaftliche Waldnutzung und Walderhaltung, hiermit verbunden die Befahrung mit schwerer Technik der Zuwegungen. Als Bestandteil der freien Landschaft erfolgt die Nutzung des Waldes im Rahmen des regionalen Tourismus wie auch für sportliche Freizeitgestaltungen.

 

Die Ausbaulänge zwischen dem Preschener Weg und der Gemeindegebietsgrenze beträgt 1.617 m.

 

Der Querschnitt des Weges bleibt in der vorhandenen Breite von ca. 3,50 m erhalten. Beidseitig zum Weg erfolgt die Anordnung von 0,50 m breiten befahrbaren Bankettstreifen. Das anfallende Regenwasser wird über das Quergefälle in die angrenzenden Flächen abgeleitet und soll dort versickern.

 

Zufahrten von Nebenwegen erhalten eine analoge Ausbaubreite und werden auf einer Länge von ca. 10 m an den Hauptweg angebunden.

 

Die vorhandene Oberfläche wird aufgrund sehr starker Rinnenbildungen abgeschoben, eingeebnet und mit einer im Mittel 20 cm starken Schottertragschicht der Körnung 0-32 mm ausgeglichen, profiliert und verdichtet. Die Abdeckung der Tragschicht erfolgt mit Natursteinmaterial der Körnung 0-16 mm in einer Stärke von 5 cm.

 

In Vorbereitung des Wegebaus müssen zur Gewährleistung einer aufwuchsfreien Breite von 4,50 bis 5,50 m und zum Erreichen des geforderten Lichtraumprofils von 4,50 m Höhe auf kommunalem Grund 84 Bäume gefällt und 100 m² Strauchwerk gerodet werden. Diese Arbeiten sind Bestandteil der Ausschreibung.

 

Im Zuge des Wegebaus werden die enthaltenen Grabendurchlässe ebenfalls erneuert bzw. saniert.

 

Durchlass Graben Nr. 10:

Der bereits stark zugesetzte und in einem schlechten Bauzustand befindliche Stahlrohrdurchlass DN 150 am Graben 10 wird zurückgebaut und durch ein Rohr aus PE-100 OD 400 in einer Länge von 9,50 m ersetzt. Die Ein- und Auslaufbereiche der seitlichen Böschungsbereiche des Durchlassbauwerkes werden mit Natursteinkleinpflaster im Betonbett gesichert. An den unbefestigten Böschungsbereichen erfolgt eine Andeckung mit Oberboden und Rasenansaat. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit im Bereich des Durchlasses wird beidseitig eine Absturzsicherung angeordnet.

 

Durchlass Graben Nr. 11:

Die Kamerabefahrung des Durchlasses im Jahr 2018 ergab vernetzte Risse sowie Wurzeleinwüchse. Im Rahmen der Sanierung des Durchlasses erfolgt die Entfernung der Wurzeleinwüchse sowie der Einbau eines Inliners aus PE auf der gesamten Länge von ca. 10 m.

 

Durchführungszeitraum

 

Die Durchführung des Bauvorhabens ist in Abhängigkeit von der Bewilligung der Maßnahme durch die Bewilligungsbehörde Landesbetrieb Forst Brandenburg von Juni 2021 bis September 2021 geplant.

 

Die Maßnahme wird gefördert aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes mit Kofinanzierung aus Mitteln des Landes Brandenburg. Der Fördermittelantrag wurde am 02.10.2020 gestellt. Es wurden 250.260,23 EUR Fördermittel beantragt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.100 // 09612121

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

250.260,23

EUR

250.260,23

EUR

20.730,65

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

0,00

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Anlage 1 Einordnung der Baumaßnahmen im Stadtgebiet Forst (Lausitz)

Anlage 2 Regelquerschnitt Wegebau

Anlage 3 Regelquerschnitt Durchlass

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Einordnung Baumaßnahme im Stdadtgebiet Forst (Lausitz) (3271 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Regelquerschnitt Wegebau (138 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Regelquerschnitt Durchlass (159 KB)