Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0231/2021  

 
 
Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" zur Sanierung der Radrennbahn mit Rad- und Reitstützpunkt im Rad- und Reitstadion Forst (Lausitz)
hier: Änderung des Projektantrages vom 31.08.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Nitzschke
Federführend:Fachbereich Zentrales Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Vorberatung
14.01.2021 
16. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
27.01.2021 
9. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beschließt den Projektantrag vom 31.08.2018 für die Sanierung der Radrennbahn mit Rad- und Reitstützpunkt im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur in

 

Sanierung der Radrennbahn“

 

zu ändern.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag dahingehend anzupassen und einzureichen.

 

 


Erläuterungen:

 

Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik gerdert.

 

Mit dem Beschluss SVV/0597/2018 vom 13.09.2018 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die Verwaltung für die Sanierung des Rad- und Reitstadions mit Reit- und Radstützpunkt Fördermittel zu beantragen. Mit Beschluss SVV/0045/2019 vom 20.09.2019 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung die kommunalen Eigenanteile von 285.000,00 EUR (10 %) für die Bundesförderung in Höhe von 2.565.000,00 EUR (90 %) für den Zuwendungszeitraum 2019 2023 bestätigt.

 

Im Zuge der Grundlagenermittlung und Vorplanung durch die Bauconcept Planungsgesellschaft mbH Lichtenstein, Beauftragung bestätigt durch den Haupt- und Wirtschaftsausschuss am 06.12.2019 mit Beschluss SVV/0084/2019, wurden Kostenschätzungen zu drei Varianten für die Sanierung der Radrennbahn erarbeitet. Alle drei Kostenschätzungen lagen über den in Gänze zur Verfügung stehenden Mitteln von 2.850.000,00 EUR.

 

Durch Bündelung der gesamten finanziellen Mittel für die Radrennbahn und Ausgliederung der Umbaumaßnahmen im Innenbereich und am Funktionsgebäude ist eine Umsetzung der Sanierung der Radrennbahn möglich. In der zweiten Phase des Antragsverfahrens Beantragung der Bundesförderung einer Projektzuwendung nach Maßgabe der §§ 23, 40 BHO sowie der zugehörigen Verwaltungsvorschriften wird somit nur die bauliche Sanierung der Radrennbahn beantragt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

42.5.02.100 // 09611103

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

2.850.000,00

EUR

2.850.000,00

EUR

104.352,44

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift