Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beschließt den Projektantrag vom 31.08.2018 für die Sanierung der Radrennbahn mit Rad- und Reitstützpunkt im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ in
„Sanierung der Radrennbahn“
zu ändern.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag dahingehend anzupassen und einzureichen.
Erläuterungen:
Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik gefördert.
Mit dem Beschluss SVV/0597/2018 vom 13.09.2018 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die Verwaltung für die Sanierung des Rad- und Reitstadions mit Reit- und Radstützpunkt Fördermittel zu beantragen. Mit Beschluss SVV/0045/2019 vom 20.09.2019 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung die kommunalen Eigenanteile von 285.000,00 EUR (10 %) für die Bundesförderung in Höhe von 2.565.000,00 EUR (90 %) für den Zuwendungszeitraum 2019 – 2023 bestätigt.
Im Zuge der Grundlagenermittlung und Vorplanung durch die Bauconcept Planungsgesellschaft mbH Lichtenstein, Beauftragung bestätigt durch den Haupt- und Wirtschaftsausschuss am 06.12.2019 mit Beschluss SVV/0084/2019, wurden Kostenschätzungen zu drei Varianten für die Sanierung der Radrennbahn erarbeitet. Alle drei Kostenschätzungen lagen über den in Gänze zur Verfügung stehenden Mitteln von 2.850.000,00 EUR.
Durch Bündelung der gesamten finanziellen Mittel für die Radrennbahn und Ausgliederung der Umbaumaßnahmen im Innenbereich und am Funktionsgebäude ist eine Umsetzung der Sanierung der Radrennbahn möglich. In der zweiten Phase des Antragsverfahrens – Beantragung der Bundesförderung einer Projektzuwendung nach Maßgabe der §§ 23, 40 BHO sowie der zugehörigen Verwaltungsvorschriften – wird somit nur die bauliche Sanierung der Radrennbahn beantragt. Finanzielle Auswirkungen:
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