Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Vergabe ermächtigt die Bürgermeisterin, Zuwendungen nach der Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie zu beantragen.
Der Ausschuss für Bauen und Vergabe ermächtigt die Bürgermeisterin, die Leistungen der Leistungsphasen 5 – 8 nach Vorlage des Zuwendungsbescheides zu beauftragen.
Der Ausschuss für Bauen und Vergabe wird ständig über den Stand des Verfahrens informiert. Erläuterungen:
Auf der Grundlage der mit Beschluss SVV/0192/2020 durch den Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigten Entwurfsplanung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Groß Bademeusel sollen entsprechend der Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Förderung des Ausbaus und der Erhaltung der Feuerwehrinfrastruktur sowie der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren Zuwendungen beantragt werden.
Für finanzschwache Kommunen stehen Festbeträge für die Errichtung des ersten Normstellplatzes in Höhe von 300.000,00 EUR und für die Schaffung einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) in Höhe von 25.000,00 EUR zur Verfügung. Die Eigenanteile bei einer Gesamtbausumme von 640.069,44 EUR belaufen sich somit voraussichtlich auf 315.069,44 EUR, was einer 51-%-Förderung entspricht.
Bei der Antragstellung bis 31.01.2021 finden nur Projekte Berücksichtigung, die sich in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bzw. Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) befinden. Die Leistungsphase 4 befindet sich derzeit in Bearbeitung. Finanzielle Auswirkungen:
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