Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss wird über die durchzuführenden Maßnahmen
Errichtung eines neuen Funktionsgebäudes Sanierung des Stadions Errichtung einer Skateranlage
im Projekt „Nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm“ informiert. Erläuterungen:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13.09.2018, Beschlussvorlage SVV/0596/2018, wurde im oben genannten Programm die nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm bestätigt und die entsprechende Projektskizze beim BMI eingereicht. In der Projektskizze aus dem Jahr 2018 wurde die ganzheitliche Entwickung des Areals benannt. Zwischenzeitlich erfolgte der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Landkreis Spree-Neiße zur Entwicklung der Schulsportanlagen. Für den Festplatz wurden im Rahmen von SUW Fördermittel beantragt.
Mit Schreiben vom 06.10.2020 erhielt die Stadt Forst (Lausitz) die Information, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages oben genanntes Projekt befürwortet hat und Fördermittel in Höhe von 3,0 Mio EUR zur Verfügung gestellt werden.
In diesem Programm ist das Verfahren genau vorgeschrieben, sodass als nächstes das Koordinierungsgespräch erfolgt. Dieses findet am 10.02.2021 per Videokonferenz statt.
Die Gliederung des Koordinierungsgespräches ist mit 10 Punkten vorgegeben. Unter anderem wird der Inhalt und Umfang der geplanten Maßnahmen gefordert. Die durchzuführenden Maßnahmen sind:
Errichtung eines neuen Funktionsgebäudes Sanierung des Stadions Errichtung einer Skateranlage.
Im Dezember 2020 wurden mit den Vereinen die weiteren Verfahrensschritte besprochen und um ein Anforderungsprofil aus Sicht der Vereine gebeten. Die Vereine haben dieses bis zum 31.12.2020 eingereicht. Bereits im Rahmen der Entwicklungsstudie und der Einreichung der Projektskizze erfolgte die Beteiligung des Kinder- und Jugendbeirates. Für die Erarbeitung der planerischen Aufgabenstellung, insbesondere der Skateranlage, wird eine erneute Beteiligung erfolgen.
Aufgrund der Begrenzung des Verfügungsrahmens erfolgt die Orientierung an Maßnahmen auf den Geltungsbereich des B-Planes „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ (Beschluss SVV/0178/2020). Eine Beteiligung des Kinder- und Jugendbeirates und des Seniorenbeirates wird zu diesem Verfahren durchgeführt.
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln könnte es möglich sein, die vorgenannten drei Maßnahmen umzusetzen. Eine genauere Kostenschätzung wird nach Vorlage der Leistungsphase 2 gegeben sein. Der Eigenanteil der Stadt Forst (Lausitz) beträgt 10 % und damit ca. 300,0 TEUR. Anlagen: Visualisierung der Umgestaltung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm
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