Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Anlage 2- Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung / neue Fassung- gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Eine Änderung der Hauptsatzung ist aus ff. Gründen erforderlich:
Im Verlaufe diesen Jahres wurden für alle insgesamt 16 Standorte der Bekanntmachungskästen der Stadt Forst Lausitz mithilfe des Förderprogrammes LEADER neue Bekanntmachungskästen aufgestellt. Dabei haben sich verschiedene Standorte geringfügig verändert, so dass die Hauptsatzung der Stadt Forst Lausitz dahingehend zu ändern ist.
Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Seniorenbeirates, Herr Ließ, eine aktuelle Liste der Mitglieder des Seniorenbeirates eingereicht. Demnach haben nicht alle Mitglieder das 60. Lebensjahr vollendet, so dass auch dahingehend eine Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) vorzunehmen ist.
Die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 04.12.2020 bereits beschlossen. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wurde sie im Folgenden aus Gründen der Rechtssicherheit nicht im Amtsblatt bekannt gegeben, so dass nunmehr eine erneute Beschlussfassung erforderlich wird.
Anlagen:
Anlage 1: Erste Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) Anlage 2: Änderungssynopse
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