Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0244/2021  

 
 
Betreff: Feststellungsbeschluss zum vorbereitenden Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung "8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
25.03.2021 
6. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.04.2021 
11. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.05.2021 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abwägung töb reiterhof
abwägung bürger reiterhof
feststellungsbeschluss reiterhof
planzeichnung reiterhof
begründung reiterhof
ausgleichsregelung reiterhof

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.0 sowie der Bürger entsprechend Anlage 1.0.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den als Anlage 2 beigefügten Feststellungsbeschluss zum vorbereitenden Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung 8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Auf den Flurstücken 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst, soll ein Reiterhof auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Reiterhof etabliert und weiter entwickelt werden. Hierfür wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) vom 04.05.2018 ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst (Vorlage SVV/0539/2018).

 

Bisherige Nutzungen auf diesem Grundstück:

 

      Sportplatz

      kleiner Reiterhof mit Unterständen, Koppeln, kleiner Reitplatz

 

Zukünftige Nutzung:

 

      Erster Bauabschnitt:
Bau eines Stallgebäudes für das Einstellen von 20 Pferden, Erweiterung des Futtermittellagers sowie der Dungplatte

 

      Zweiter Bauabschnitt:
Bau einer Reithalle

 

Da sich Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln müssen (Entwicklungsgebot) und im gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 die Darstellung Grünfläche mit der Nutzungszuordnung Sportplatz vorgegeben war sowie das Hauptverfahren zur Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) derzeit nicht weitergeführt werden kann, musste ein kleines Änderungsverfahren mit der Bezeichnung 8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) durchgeführt werden.

 

Grundlage hierfür bildete der Beschluss zur Einleitung eines vorbereitenden Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz). Entwicklungsrichtung war hierbei eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Reiterhof (Vorlage SVV/0539/2018).

 

Verfahrensschritte:

 

  1. Aufstellungsbeschluss vom 04.05.2018
  2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 02.04.2019
  3. Frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 25.04.2019
  4. Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 18.05.2020 bis 22.06.2020
  5. Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 27.05.2020

 

Jetziger Schritt:

 

Feststellungsbeschluss zum vorbereitenden Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung 8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)

 

Noch anstehende Schritte:

 

Antrag auf Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde (Landkreis Spree-Neiße)

Amtsblattveröffentlichung (Rechtskraft)

 

Hinweis:

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird erst nach Eintreten der Rechtskraft des 8. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) in Kraft gesetzt.

 

Grund:

 

Bei einem dann gültigen Flächennutzungsplan bedarf der vorhabenbezogene B-Plan keiner eigenständigen Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.

 

Kostenbetrachtung:

 

Die Kosten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und für das erforderliche Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) werden vom Investor übernommen. Grundlage hierfür bildet ein Durchführungsvertrag.


Anlagen:

 

Anlage 1.0  Abwägung der Stellungnahmen der berührten Behörden
  und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 1.1 Abwägung von Stellungnahmen von Bürgern

Anlage 2 Feststellungsbeschluss

Anlage 3 Planzeichnung

Anlage 4 Begründung

Anlage 5 Eingriffs-/Ausgleichsplanung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 abwägung töb reiterhof (245 KB)    
Anlage 2 2 abwägung bürger reiterhof (77 KB)    
Anlage 3 3 feststellungsbeschluss reiterhof (39 KB)    
Anlage 6 4 planzeichnung reiterhof (52496 KB)    
Anlage 5 5 begründung reiterhof (1694 KB)    
Anlage 4 6 ausgleichsregelung reiterhof (12229 KB)