Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Auf den Flurstücken 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst, soll ein Reiterhof auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Reiterhof“ etabliert und weiter entwickelt werden. Hierfür wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) vom 04.05.2018 ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst (Vorlage SVV/0539/2018).
Bisherige Nutzungen auf diesem Grundstück:
Sportplatz kleiner Reiterhof mit Unterständen, Koppeln, kleiner Reitplatz
Zukünftige Nutzung:
Erster Bauabschnitt:
Zweiter Bauabschnitt:
Da sich Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln müssen (Entwicklungsgebot) und im gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 die Darstellung Grünfläche mit der Nutzungszuordnung Sportplatz vorgegeben war sowie das Hauptverfahren zur Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) derzeit nicht weitergeführt werden kann, musste ein kleines Änderungsverfahren mit der Bezeichnung „8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ durchgeführt werden.
Grundlage hierfür bildete der Beschluss zur Einleitung eines vorbereitenden Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)“. Entwicklungsrichtung war hierbei eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Reiterhof“ (Vorlage SVV/0539/2018).
Verfahrensschritte:
Jetziger Schritt:
Feststellungsbeschluss zum vorbereitenden Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“
Noch anstehende Schritte:
Antrag auf Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde (Landkreis Spree-Neiße) Amtsblattveröffentlichung (Rechtskraft)
Hinweis:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird erst nach Eintreten der Rechtskraft des „8. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)“ in Kraft gesetzt.
Grund:
Bei einem dann gültigen Flächennutzungsplan bedarf der vorhabenbezogene B-Plan keiner eigenständigen Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
Kostenbetrachtung:
Die Kosten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und für das erforderliche Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) werden vom Investor übernommen. Grundlage hierfür bildet ein Durchführungsvertrag. Anlagen:
Anlage 1.0 Abwägung der Stellungnahmen der berührten Behörden Anlage 1.1 Abwägung von Stellungnahmen von Bürgern Anlage 2 Feststellungsbeschluss Anlage 3 Planzeichnung Anlage 4 Begründung Anlage 5 Eingriffs-/Ausgleichsplanung „Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag“ |
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