Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt mit Bezug auf § 4 Abschnitt (8) der Planungsvereinbarung über die Änderung der Eisenbahnüberführung im Zuge der Eisenbahnstrecke 6205 (Cottbus – Forst (Lausitz)) in km 21,220 über die Euloer Straße in der Stadt Forst (Lausitz) zwischen der DB Netz AG und der Stadt Forst (Lausitz) vom 03.12.2020/17.12.2020 die zukünftige Straßenführung der Euloer Straße und Knotenpunktgestaltung der Euloer Straße/Teichstraße entsprechend Variante 1 der Vorentwurfsplanung. Erläuterungen:
Gemäß § 4 Abschnitt (8) der Planungsvereinbarung über die Änderung der Eisenbahnüberführung im Zuge der Eisenbahnstrecke 6205 (Cottbus – Forst (Lausitz)) in km 21,220 über die Euloer Straße in der Stadt Forst (Lausitz) zwischen der DB Netz AG und der Stadt Forst (Lausitz) vom 03.12.2020/17.12.2020 besteht für die Beteiligten die Verpflichtung, im Rahmen der Mitwirkungspflicht alle vorgelegten Planungsstände zu prüfen und das Prüfergebnis in einer Frist von 10 Wochen zu übermitteln. Die Übergabe der Stellungnahme zur Vorentwurfsplanung ist mithin bis zum Ende der 8. Kalenderwoche 2021 zu gewährleisten.
Maßgeblich für die Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) sind die zukünftige Straßenführung der Euloer Straße sowie die zukünftige Knotenpunktgestaltung der Euloer Straße/Teichstraße. Zur Vorbereitung auf eine Beschlussfassung im Februar 2021 erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe am 14.01.2021 eine Information zum Planungsstand und Erläuterung zu den bereits dort verteilten Unterlagen, die dieser Vorlage als Anlage 1 bis 6 beigefügt sind. Diese Unterlagen wurden am 21.01.2021 ebenfalls digital an die Fraktionsvorsitzenden per Email versendet.
Die Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst (Lausitz) – Cottbus / Euloer Straße (EÜ Euloer Straße) bedingt die Tieferlegung der Euloer Straße einschließlich der Straßenkreuzung der Euloer Straße mit der Teichstraße unterhalb des heutigen Niveaus der Fahrbahn. Gleichzeitig erfolgt die Aufweitung des Straßenquerschnittes der Euloer Straße im unmittelbaren Bauwerksbereich. Grundlage aller Varianten sind die mit dem vorliegenden Grundsatzbeschluss zur Änderung des lichten Raumes der Euloer Straße, zwischen Teichstraße und August-Bebel-Straße, unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG „Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstraße Forst (Lausitz) – Cottbus / Euloer Straße“ vom 28.09.2018 (Beschlussvorlage SVV/0550/2018/1(neu)) sowie die 1. Änderung dieses Grundsatzbeschlusses vom 30.10.2020 (Beschlussvorlage SVV/0160/2020(neu)/1) getroffenen Festlegungen zur lichten Höhe von 4,50 m und zur Aufweitung des Straßenquerschnittes auf 13,10 m. Im Rahmen der Vorplanung sind durch die DB Netze 4 Varianten zur Straßenführung untersucht worden. Darüber hinaus wurde die Variante 5 als eine mögliche Zusammensetzung der Variante 2 und der Variante 4 ergänzt. Die Gegenüberstellung der Varianten der Straßenführung einschließlich der Kurzbeschreibung der Varianten ist als Anlage 1 beigefügt.
Die verschiedenen Varianten berücksichtigen die Längsneigung der Euloer Straße sowie mögliche Knotenpunktausbildungen der gegenwärtigen Kreuzung Euloer Straße / Teichstraße. Die Beurteilung der Varianten der Straßenführung erfolgte nach
der Höhe der Kosten der Verkehrssicherheit der Größe des Eingriffs in Natur und Landschaft der Größe des Eingriffs in den Grundwasserleiter dem Einfluss auf Anlagen Dritter / Leitungsbestand dem Umfang des Grunderwerbs
Die Bewertung und Ermittlung der Vorzugsvariante ist in der Anlage 2 beigefügt.
Im Ergebnis der Bewertung wird die Variante 1 der zukünftigen Straßenführung der Euloer Straße und zukünftigen Knotenpunktgestaltung der Euloer Straße / Teichstraße favorisiert und soll in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Die Variante 1 ist eine wirtschaftliche sowie umweltverträgliche Lösung. Die Verkehrsführung und die Knotenpunktgestaltung stellen eine verkehrsqualitativ verkehrssichere und leistungsfähige Lösung dar. Die gewählten Querschnitte können die vorhandenen Verkehrsmengen aufnehmen. Die erforderlichen Halt- und Anfahrtssichtweiten werden eingehalten. Eine Verbesserung der Anfahrtssicht aus Richtung Teichstraße erfolgt durch das Versetzen der Kreuzung in südliche Richtung.
Hinsichtlich des Bauwerks und eines zukünftigen 2. Streckengleises hat die DB Netz AG ihrerseits eine Abwägung möglicher Bauwerksvarianten vorgenommen (siehe ebenfalls Anlage 2). Die hieraus gewonnene Variante des „4-gleisigen Rahmenbauwerkes“ ist wiederum die einheitliche Basis im Rahmen des Vergleichs der Straßenvarianten 1, 3 und 4.
Mit Bestätigung der Variante 1 der zukünftigen Straßenführung der Euloer Straße und zukünftigen Knotenpunktgestaltung Euloer Straße / Teichstraße erfolgt die Fertigstellung der Vorentwurfsplanung und der Beginn der Entwurfsplanung. Die Entwurfsplanung ist Voraussetzung für die Kreuzungsvereinbarung nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Gegenüberstellung der Varianten der Straßenführung Anlage 2 – Bewertung und Ermittlung der Vorzugsvariante Anlage 3 – Lageplan Variante 1 Anlage 4 – Lageplan Variante 2 Anlage 5 – Lageplan Variante 3 Anlage 6 – Lageplan Variante 4
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