Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0258/2021  

 
 
Betreff: Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung "1. Änderung B-Plan IGG Forst-Süd (Teilfläche), TG 1B (Standort: OBI-Markt)"
Verfahrenstyp: Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Anhörung
25.03.2021 
6. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Anhörung
21.04.2021 
11. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.05.2021 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
anlage 1
anlage 2 obi
anlage 3 obi
anlage 4 obi
anlage 5 obi
anlage 6 obi
anlage 7 obi
anlage 8 obi
anlage 9 obi
anlage 10 obi

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 1. Änderung B-Plan IGG Forst-Süd (Teilfläche), TG 1B (Standort: OBI-Markt)“.

 

Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

Die Anlagen 1 3 sind Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Ausgangspunkt der jetzigen Planung war der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan IGG Forst-Süd (Teilfläche), TG 1B (Standort: OBI-Markt)“. Verfahrenstyp sollte hierbei ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB sein.

 

Um den Standort des OBI-Marktes an der Skurumer Straße / Ecke Umgehungsstraße zu stärken und vor dem Hintergrund, dass der Ortsbereich Noßdorf schon seit Jahren keine Versorgung über einen Discounter aufzuweisen hat, hat der Eigentümer der Liegenschaft die Absicht, einen Discountermarkt / Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von knapp über 1.200  auf seinem Grundstück anzusiedeln.

 

Grundlage hierfür sollte ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan IGG Forst-d (Teilfläche), TG 1B (Standort: OBI-Markt)“ mit dem Verfahrenstyp Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB (Aufstellungsbeschluss in der SVV vom 06.12.2019, Beschlussvorlage SVV/0049/2019), ein Durchführungsvertrag sowie eine noch auszureichende Baugenehmigung durch den Fachbereich Bauordnung des Landkreises Spree-Neiße sein. Bei diesem Verfahrenstyp ist ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan zunächst nicht erforderlich.

 

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn

 

      der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Planes zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit

      und in der Lage ist und

      sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und

      zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).

 

Eigentumsverhältnisse

 

Der Vorhabenträger ist Eigentümer der Grundstücke bzw. er wird das Eigentum auf der Grundlage von seitens der Stadt Forst (Lausitz) in Aussicht gestellten notariellen Kaufverträgen erlangen.

 

Hinweise

 

      Der Durchführungsvertrag wurde der unteren Naturschutzbehörde vorgelegt.

      Der Vertrag wurde hinsichtlich seines Inhaltes rechtsanwaltlich geprüft.

 

Kosten

 

Der Vorhabenträger trägt die Kosten der Durchführung dieses Vertrages zur Sicherung aller sich aus diesem Vertrag für den Vorhabenträger ergebenden Verpflichtungen. Des Weiteren wurde im Durchführungsvertrag verankert, dass er sich zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen einschließlich Kompensationsmaßnahmen auf eigene Kosten verpflichtet.

 

r erbrachte Leistungen der Stadt Forst (Lausitz), konkret die Erstellung von Beschlussvorlagen, die Mithilfe bei der Erstellung von Abwägungsunterlagen, die Anfertigung von Amtsblattvorlagen, die Entwurfserstellung eines Durchführungsvertrages wird seitens der Stadt Forst (Lausitz) eine Leistungspauschale von 1.500 EUR angesetzt (Zahlung durch den Vorhabenträger).


Anlagen:

Anlage 1  Abwägung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen

  Träger öffentlicher Belange

Anlage 2  Satzungsbeschluss  

Anlage 3  Lageplan

Anlage 4  Planzeichnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der

  Bezeichnung 1. Änderung B-Plan IGG Forst-Süd (Teilfläche), TG 1B

  (Standort: OBI-Markt) i.d.F. Februar 2021

Anlage 5  Begründung zum vorhabenbezogenen B-Plan i.d.F. Februar 2021

Anlage 6  Auswirkungsanalyse vo0m 12.07.2019 zur geplanten Ansiedlung eines

  Lebensmittelmarktes in Forst (Lausitz), Umgehungsstraße / Ecke

  Skurumer Straße incl. Ergänzender Erläuterungen vom 29.10.2019 zum

  GMA-Gutachten Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines

  Lebensmittelmarktes in Forst (Lausitz), Umgehungsstraße / Ecke

  Skurumer Straße

Anlage 7  grünordnerische Einschätzung

Anlage 8  Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung i.d.F. November 2020

Anlage 9  Biotoptypenkartierung i.d.F. November 2020

Anlage 10  Schallimmissionsprognose nach TA Lärm, Stand November 2020

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 anlage 1 (191 KB)    
Anlage 2 2 anlage 2 obi (58 KB)    
Anlage 3 3 anlage 3 obi (9346 KB)    
Anlage 4 4 anlage 4 obi (1375 KB)    
Anlage 5 5 anlage 5 obi (4835 KB)    
Anlage 6 6 anlage 6 obi (4695 KB)    
Anlage 7 7 anlage 7 obi (4072 KB)    
Anlage 8 8 anlage 8 obi (5433 KB)    
Anlage 9 9 anlage 9 obi (3613 KB)    
Anlage 10 10 anlage 10 obi (1990 KB)