Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Reiterhof“ umfasst die Flurstücke 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst (Lausitz).
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Fläche des jetzigen Plangebietes wurde bereits seit einigen Jahren zur Haltung von Pferden, zur Lagerung der erforderlichen Futtermittel und zum Reitsport genutzt.
Hierfür wurden offene Ställe gebaut, Koppeln angelegt und ein kleiner Reitplatz geschaffen. Angrenzende Flächen wurden gepachtet und werden als Weideflächen genutzt.
Eine Ausweitung der Reitaktivitäten und die Errichtung von weiterem Gebäudebestand auf dem Grundstück war allerdings vor Einleitung eines Bauleitplanverfahrens aufgrund der Außenbereichslage (Beurteilung über § 35 BauGB) nicht mehr möglich. Grundlage zur Schaffung dieses Baurechts sollte gemäß Aufstellungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2018 (SVV/0539/2018) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Reiterhof“ sein. Parallel hierzu wurde, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, ein 8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) eingeleitet.
Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsmaßnahme) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde ein sonstiges Sondergebiet i.S.d. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Reiterhof“ entwickelt.
Beschreibung des Vorhabens
Auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Reiterhof“ sollen in zwei Bauabschnitten auf der Grundlage einer zukünftigen Baugenehmigung folgende Baumaßnahmen entwickelt werden:
Zielstellung:
Eigentumsverhältnisse
Das Vorhabengebiet umfasst die Flurstücke 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst (Lausitz). Beide Flurstücke befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Notarverträge und Grundbuchauszüge liegen vor.
Verfahrensablauf
Momentan
Satzungsbeschluss
Hinweise zur Frage einer erforderlichen Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde
Auf eine Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch die höhere Verwaltungsbehörde kann dann verzichtet werden, wenn das 8. Änderungsverfahren zum FNP genehmigt ist.
Aussagen zu Kosten
Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Vorhabenträger hat im bereits unterschriebenen Durchführungsvertrag eine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme abgegeben. Anlagen: Anlage 1.0 – Abwägung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlage 1.1. – Abwägung der Stellungnahmen von Bürgern Anlage 2 – Satzungsbeschluss Anlage 3 – Lageplan Anlage 4 – Planzeichnung i.d.F. 04.01.2021 Anlage 5 – Begründung in der Fassung 04.01.2021 Anlage 6 – Eingriffs-/Ausgleichsplanung / artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
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