Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0261/2021  

 
 
Betreff: Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Reiterhof"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Anhörung
25.03.2021 
6. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Anhörung
21.04.2021 
11. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.05.2021 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
anlage 1.0 reiterhof
anlage 1.1 reiterhof
anlage 2 reiterhof
anlage 3 reiterhof
anlage 4 reiterhof
anlage 5 reiterhof
anlage 6 reiterhof

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.0 und zu den Stellungnahmen der Bürger entsprechend Anlage 1.1.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reiterhof“.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reiterhof umfasst die Flurstücke 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst (Lausitz).

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Die Fläche des jetzigen Plangebietes wurde bereits seit einigen Jahren zur Haltung von Pferden, zur Lagerung der erforderlichen Futtermittel und zum Reitsport genutzt.

 

Hierfür wurden offene Ställe gebaut, Koppeln angelegt und ein kleiner Reitplatz geschaffen. Angrenzende Flächen wurden gepachtet und werden als Weideflächen genutzt.

 

Eine Ausweitung der Reitaktivitäten und die Errichtung von weiterem Gebäudebestand auf dem Grundstück war allerdings vor Einleitung eines Bauleitplanverfahrens aufgrund der Außenbereichslage (Beurteilung über § 35 BauGB) nicht mehr möglich. Grundlage zur Schaffung dieses Baurechts sollte gemäß Aufstellungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2018 (SVV/0539/2018) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Reiterhof“ sein. Parallel hierzu wurde, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, ein 8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) eingeleitet.

 

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsmaßnahme) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).

 

Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde ein sonstiges Sondergebiet i.S.d. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Reiterhof entwickelt.

 

Beschreibung des Vorhabens

 

Auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reiterhof sollen in zwei Bauabschnitten auf der Grundlage einer zukünftigen Baugenehmigung folgende Baumaßnahmen entwickelt werden:

 

  1. Bauabschnitt

 

  • Bau einer Reithalle

 

  1. Bauabschnitt

 

  • Errichtung eines massiven Stallgebäudes für das Einstellen von 20 25 Pferden sowie
  • ein Gebäuder Technik und Futtermittel
  • Errichtung einer Dungplatte (parallel zur Errichtung des Stallgebäudes)

 

Zielstellung:

 

  • Haltung von Pferden
  • Stallungen für eigene Pferde als auch für Gastpferde
  • Anlage eines Reiterhofes in zentrumsnaher Lage für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, um eine Möglichkeit für Erholung, Entspannung und sportliche Betätigung zu ermöglichen.

 

Eigentumsverhältnisse

 

Das Vorhabengebiet umfasst die Flurstücke 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst (Lausitz). Beide Flurstücke befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Notarverträge und Grundbuchauszüge liegen vor.

 

Verfahrensablauf

 

  1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung Reiterhof, Beschlussvorlage SVV/0539/2018, am 04.05.2018

 

  1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Reiterhof am 02.04.2019

 

  1. Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB incl. Anfrage nach den Zielen der Raumordnung + Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 25.04.2019

 

  1. Durchführung der Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Reiterhof im Zeitraum vom 18.05.2020 bis einschließlich 22.06.2020

 

  1. Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB + Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 27.05.2020

 

  1. Überarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsplanung, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Reiterhof, Neuvorlage an die untere Naturschutzbehörde, Bestätigung des Inhalts durch Mail der unteren Naturschutzbehörde vom 17.09.2020

 

Momentan

 

Satzungsbeschluss

 

Hinweise zur Frage einer erforderlichen Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde

 

Auf eine Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch die höhere Verwaltungsbehörde kann dann verzichtet werden, wenn das 8. Änderungsverfahren zum FNP genehmigt ist.

 

Aussagen zu Kosten

 

Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Vorhabenträger hat im bereits unterschriebenen Durchführungsvertrag eine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme abgegeben.


Anlagen:

Anlage 1.0  Abwägung der Stellungnahmen der berührten Behörden und

  sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 1.1.  Abwägung der Stellungnahmen vonrgern

Anlage 2  Satzungsbeschluss

Anlage 3  Lageplan

Anlage 4   Planzeichnung i.d.F. 04.01.2021

Anlage 5  Begründung in der Fassung 04.01.2021

Anlage 6  Eingriffs-/Ausgleichsplanung / artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 anlage 1.0 reiterhof (336 KB)    
Anlage 2 2 anlage 1.1 reiterhof (77 KB)    
Anlage 3 3 anlage 2 reiterhof (51 KB)    
Anlage 4 4 anlage 3 reiterhof (6228 KB)    
Anlage 5 5 anlage 4 reiterhof (2040 KB)    
Anlage 6 6 anlage 5 reiterhof (365 KB)    
Anlage 7 7 anlage 6 reiterhof (20214 KB)