Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0263/2021  

 
 
Betreff: Festlegung der Eintrittspreise für die Rosengartenfesttage, Sonderregelung für 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Palm, Stefan
Federführend:Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
21.04.2021 
11. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.05.2021 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung an Verwaltung zurück verwiesen   
Anlagen:
BV SVV_0263_2021_Anlage_Eintritt_ROGAFE_2021

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beschließt für 2021 die als Anlage aufgeführten Eintrittspreise für die Rosengartenfesttage im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz).

 


Erläuterungen:

 

Mit Beschlussfassung vom 05.03.2021 (Beschlussvorlage SVV/0240/2021) wurden die Eintrittspreise für die Rosengartenfesttage für die kommenden Jahre ab 2022 neu geregelt.

Im Vorfeld dieser Beschlussfassung wurde im Werksausschuss des Eigenbetriebes auch über eine mögliche Sonderregelung für das laufende Kalenderjahr diskutiert.

 

Aufgrund der anhaltenden Pandemielage ist eine Planung der Rosengartenfesttage im eigentlich üblichen Rahmen als Großveranstaltung mit großen Bühnenprogrammen derzeit nicht sinnvoll.

 

Die Rosengartenfesttage sollen im Jahr 2021 in angepasster Form stattfinden. Die Grundzüge der Veranstaltung wurden im Werksausschuss des Eigenbetriebes vorgestellt:

 

-          Licht-Illuminationen vor allem im Parkteil „Rosenpark“

-          dezentrale Verteilung von Kleinkunst- und Kulturangeboten sowie Gastronomie im Park

-          Veranstaltungsdurchführung in den Abendstunden

-          je nach Pandemielage Zutrittsbeschränkungen, ggf. Besucherlenkung entsprechend noch zu erarbeitendem Hygienekonzept

 

Da das Kulturangebot vor allem gegenüber dem „normalen“ (v. a. „samstäglichen“) Rahmen reduzierter ausfällt, soll darauf auch mit einer korrigierten Eintrittspreisregelung begegnet werden. Die Eintrittspreise sollen analog der sonst am Freitag erhobenen Tarife einheitlich über alle Veranstaltungsabende erhoben werden.

 

Da tagsüber keine expliziten kulturellen Angebote stattfinden, soll im Tagesverlauf der regure Saisoneintritt für den Rosenpark erhoben werden. Der Parkteil Wehrinsel bleibt tagsüber eintrittsfrei.


Anlage:

 

Eintrittspreise Rosengartenfesttage 2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV SVV_0263_2021_Anlage_Eintritt_ROGAFE_2021 (84 KB)