Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) bestätigt die kommunalen Eigenanteile von 786.050,00 EUR für die Bundesförderung in Höhe von 2.565.000,00 EUR im Zuwendungszeitraum 2019 – 2023.
Die entsprechende Mittelveranschlagung wird Bestandteil des Haushaltsplanes ab 2020 ff. (einschließlich der Finanzplanung bis 2024) – hier im Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit. Erläuterungen:
Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik gefördert.
Mit dem Beschluss SVV/0597/2018 vom 13.09.2018 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die Verwaltung, für die Sanierung des Rad- und Reitstadions mit Reit- und Radstützpunkt Fördermittel zu beantragen. Mit Beschluss SVV/0045/2019 vom 20.09.2019 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung die kommunalen Eigenanteile von 285.000,00 EUR (10 %) für die Bundesförderung in Höhe von 2.565.000,00 EUR (90 %) für den Zuwendungszeitraum 2019 – 2023 bestätigt.
Im Zuge der Grundlagenermittlung und Vorplanung durch die Bauconcept Planungsgesellschaft mbH Lichtenstein, Beauftragung bestätigt durch den Haupt- und Wirtschaftsausschuss am 06.12.2019 mit Beschluss SVV/0084/2019, wurden Kostenschätzungen zu drei Varianten für die Sanierung der Radrennbahn erarbeitet. Alle drei Kostenschätzungen lagen über den in Gänze zur Verfügung stehenden Mitteln von 2.850.000,00 EUR.
Durch Bündelung der gesamten finanziellen Mittel für die Radrennbahn und Ausgliederung der Umbaumaßnahmen im Innenbereich und am Funktionsgebäude ist eine Umsetzung der Sanierung der Radrennbahn möglich. In der zweiten Phase des Antragsverfahrens – Beantragung der Bundesförderung einer Projektzuwendung nach Maßgabe der §§ 23, 40 BHO sowie der zugehörigen Verwaltungsvorschriften – wird somit nur die bauliche Sanierung der Radrennbahn beantragt.
Mit der Beantragung ist ein erneuter Beschluss zur Bereitstellung der Eigenanteile erforderlich. Die bauliche Umsetzung bindet die gesamten Mittel von 2.850.000,00 EUR. Die Kosten der anderen Kostengruppen (bisherige Planung, Gutachten, neue Planung nur für die Bahn) betragen 786.050,00 EUR. Diese müssen als Eigenanteile im Finanzhaushalt der Stadt Forst (Lausitz) (Finanzplanung bis 2024) erneut beschlossen werden.
Da der Haushalt dem Grundsatz der Gesamtdeckung unterliegt, können derzeit nur freiwerdende Finanzmittel aus anderen Projekten verwendet werden. Ggf. ist ein Nachtragshaushalt erforderlich.
Da der Haushalt dem Grundsatz der Gesamtdeckung unterliegt, können derzeit nur freiwerdende Finanzmittel aus anderen Projekten verwendet werden. Die zusätzlichen Eigenanteile in Höhe von 501.050,00 EUR werden mit Eigenmitteln aus folgenden Projekten gedeckt.
- 150.000,00 EUR Eigenanteile Schwimmhalle – noch zur Verfügung stehende Mittel nach Abschluss der Maßnahme aus Haushaltsplanung 2021
- 250.000,00 EUR Eigenanteile Textilmuseum – in Haushaltsplanung sind Eigenanteile für die Ausstattung vorgesehen, die jetzt über eine Förderung aus dem Strukturwandel gedeckt werden
- 100.000,00 EUR Eigenanteile Ausbau B112 Cottbuser Straße – Freiwerden von Eigenmitteln aufgrund zeitlicher Verschiebung der Maßnahme durch Planfeststellungsverfahren
Die Verwendung der zusätzliche Eigenmittel werden bis 2023 folgendermaßen im Haushalt eingeplant.
- 200.500,00 EUR in 2021 - jeweils 150.275,00 EUR in 2022 und 2023
Finanzielle Auswirkungen:
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