Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Bauen und Vergabe wird über die Erweiterung des Projektes „Forst-Brody, Bewahren und Entwickeln – Die Rosenbrücke des Grafen Brühl - hinsichtlich der Verbesserung der Barrierefreiheit in den Bereichen
Hochstammgarten Teschendorffgarten Übergang Wegeverbindung Kegeldamm
informiert. Erläuterungen:
Der Ostdeutsche Rosengarten ist in weiten Teilen eine barrierefreie Anlage und als solche auch anerkannt. So befinden sich auf dem Gelände beispielsweise 3 Toilettenanlagen, die durch Rollstuhlfahrer genutzt werden können. die meisten Wege sind barrierefrei passierbar.
Dennoch gibt es einzelne Gartenteile, die für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen nicht problemlos erschließbar sind.
Der nachfolgend behandelte Hochstammgarten sowie der unmittelbar südlich daran angrenzende Teschendorffgarten sind beides Gartenräume, deren Wege durch unterschiedliche Betonplatten befestigt sind. Innerhalb dieser Wegesysteme sind im Laufe vieler Jahre durch Absenkungen kleinere Höhenunterschiede entstanden, die in ihrer Wirkung als „Stolperkanten“ die Nutzung gerade für gehandicapte Besuchergruppen erschweren.
Neben diesen unmittelbar baulichen Defiziten soll im Bereich des Neuheitengartens durch Neuanlage einer Wegeverbindung eine strukturelle Verbesserung des Wegenetzes für alle Besuchergruppen vorgenommen werden. Wenn auch jeder Punkt der Gartenanlage mit dem Rollstuhl erreichbar ist, können doch unter bestimmten Umständen sehr lange Umwege erforderlich werden, um einen nur wenige Meter entfernten Punkt mit dem Rollstuhl zu erreichen. Durch die Neuanlage einer barrierefreien Wegeverbindung im nördlichen Bereich des Neuheitengartens wird die bisherige Wirkung der Kastanienallee als „Sackgasse“ für Rollstuhlfahrer aufgehoben bzw. anders herum ein stufenfreier Wegeübergang vom Neuheitengarten in die schattige Allee ermöglicht.
Ziel des Projektes ist es, bauliche und strukturelle Defizite zu beseitigen und somit die Nutzung der Gartenbereiche durch alle Besucher zu verbessern.
Der Ostdeutsche Rosengarten ist ein Gartendenkmal, dessen weitere Entwicklung sich an einer gartendenkmalrechtlichen Zielstellung orientiert. Diese sieht für die beiden Gartenteile unterschiedliche Entwicklungsziele vor, die für die Ausgestaltung der Oberflächenbeläge von Bedeutung sind. Die geplanten Wegebeläge für die nachfolgend beschriebenen Teilmaßnahmen wurden mit den Denkmalbehörden im Zuge der regelmäßig stattfindenden Arbeitskonsultationen abgestimmt.
Geplante Einzelmaßnahmen
Eine Neubefestigung des Hochstammgartens mit Betonplatten wäre aus denkmalpflegerischer Sicht nicht statthaft. Die „gartendenkmalrechtliche Zielstellung“ (Engelmann, 2011) sieht für den Hochstammgarten die Entnahme der farbigen Betonplatten und den Ersatz durch wassergebundene Decken vor. Die wassergebundenen Decken haben sich im Ostdeutschen Rosengarten bewährt und sind auch für Rollstühle sehr gut befahrbar. Neben der Beseitigung der Stolperstellen wäre damit auch eine leichtere Bewirtschaftung der4 Wege durch regelmäßiges Abschleppen der Decken anstelle zeitaufwändiger manueller Fugensäuberung möglich.
Der Weg an der Staudenrabatte mit grauen Betonplatten sollte bis auf Weiteres verbleiben. Dabei sind jedoch vorhandene Stolperstellen durch Anheben einzelner Platten zu beseitigen.
Die wassergebundenen Decken erhalten ein seitliches Widerlager aus Beton-Kantensteinen in 8 cm Breite. Die Wegeführung bleibt im Grundsatz erhalten.
Im Teschendorffgarten sollen die Betonplatten aufgenommen, unter den Wegen eine Schottertragschicht eingebaut, und nach Einbau der Schottertragschicht soweit wie möglich wiederverlegt werden. Es steht allerdings zu befürchten, dass auch bei Aufnahme der bisher noch unbeschädigten Platten die Betonstruktur bereits so mürbe ist, dass die Betonplatten zerbrechen.
Eine Marktrecherche im Sommer 2016 hat ergeben, dass die hier vorhandenen Betonplatten nicht von der Betonindustrie als Fertigteile angeboten werden. In Abstimmung mit der Denkmalpflege müssen die Ersatzplatten projektbezogen in Kleinserie nachgefertigt werden. Als seitliche Widerlager sind 6 cm breite Betonkantensteine vorgesehen, die 4 cm unterhalb der Oberfläche eingebaut werden und nach Fertigstellung der Maßnahme nicht sichtbar sein sollen.
Übergang Wegeverbindung Kegeldamm
Für die Wegeverbindung wurde im Jahr 2019 durch das Landschaftsarchitekturbüro Engelmann eine Entwurfsplanung erarbeitet, die mit den Denkmalbehörden abgestimmt ist und folgende Funktionen berücksichtigt:
barrierefreie Wegeanbindung vom Neuheitengarten zum Kegeldamm Nutzbarkeit als Wirtschaftszufahrt für Fahrzeuge bis 7,5 t Erhaltung des vorhandenen Altbaumbestandes Abtrennung des Wirtschaftshofes mit blickdichter Toranlage Erneuerung der Einfriedung zur Paul-Högelheimer-Straße Herausnahme des vorhandenen Drehflügels aus der Wegeachse des Kegeldamms Einbau eines neuen mechanischen Drehflügels als barrierefreier Spätausgang zur Paul-Högelheimer-Straße außerhalb der Wegeachse Toranlage als Wirtschaftstor in der Wegeachse des Kegeldamms Bereitstellung von Standflächen und Lagerflächen für bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Container, Anhänger, Pflanzkisten)
Kosten
Die geschätzten Baukosten einschließlich Planung für die Einzelmaßnahmen stellen sich wie folgt dar:
Hochstammgarten 114.240,00 EUR Teschendorffgarten 128.520,00 EUR Übergang Wegeverbindung Kegeldamm 199.920,00 EUR
Da der Leadpartner Brody seine geplanten Projekte nur bedingt umsetzen kann, wurde durch den Begleitausschuss die Umschreibung in Höhe von 618.873,48 EUR der bereits vertraglich bewilligten Mittel für die Gesamtmaßnahme „Bewahren und Entwickeln – Die Rosenbrücke des Grafen von Brühl“ in Höhe von 1.827.005,64 EUR vom Anteil Brody auf die Stadt Forst (Lausitz) bewilligt.
Mit der Projekterweiterung werden die oben aufgeführten Kosten in Gesamthöhe von 442.680,00 EUR sowie eine Kostensteigerung für den Zeitraum 2017 – 2020 in Höhe von 176.193,48 EUR gedeckt.
Die finanziellen Auswirkungen beinhalten bei diesem Projekt darüber hinaus die Förderung einer Personalstelle zu 50 % (Veranschlagung EB KTM) sowie Kosten für externe Dienstleistungen und Expertise.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Lageplan
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