Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0284/2021  

 
 
Betreff: Weitere Verfahrensweise und Entscheidungsfindung zur Grundschule Keune und Hort
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:SPD - Fraktion Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.06.2021 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung der SVV, im Rahmen einer Informationsvorlage

 

a. eine Gegenüberstellung der veranschlagten Kosten (zur Sanierung und zum Neubau)

b. ein überarbeitetes / aktualisiertes Raumprogramm

c. eine Aufstellung der nun notwendigen Planungsschritte und Finanzierungsmöglichkeiten

d. Zeit- und Maßnahmenplan zur Sanierung/zum Neubau der Grundschule Keune und des Hortgebäudes vorzulegen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieser Informationsvorlage zeitgleich einen konkreten Beschlussvorschlag zur Realisierung der Maßnahmen einzubringen.

 

3. Soweit notwendig soll eine Vorlage zur Aufhebung vorangegangener Beschlüsse vorgelegt werden.

 

 


Erläuterungen:

 

Im Stadtteil Keune soll die laut Schulentwicklungsplanung erforderliche einzügige Grundschule einschl. Hortgebäude entweder am alten Standort saniert oder an einem neuen Standort (Triebeler Str.) neugebaut werden. Die vorgelegten Machbarkeitsstudien haben ergeben, dass ein Neubau am Standort Triebeler Str. grundsätzlich möglich ist. Nach vorläufiger Bewertung ist ein Neubau einer Sanierung vorzuziehen. Vor einer abschließenden Entscheidungsfindung ist jedoch eine qualifizierte Wertung der verschiedenen Vorschläge und der gegebenen Rahmenbedingungen notwendig. Die bestehende prekäre Bausituation am alten Schulstandort erfordert eine schnelle Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.

 

Mit den im Beschluss geforderten Darlegungen sollen die Stadtverordneten in die Lage versetzt werden, zeitnah eine Entscheidung darüber zu treffen, wie es mit der Baumaßnahme Grundschule Keune konkret weiter gehen soll.

 

Mit den drei am 15.04.2021 vorgestellten Machbarkeitsstudien zum Neubau an der Triebeler Str. und der Machbarkeitsstudie zur Sanierung von 2016, wurden entsprechende Varianten und Kostenschätzungen vorgelegt. Diese allein reichen aber nicht aus, um eine zukunftsweisende Entscheidung treffen zu können.

 

Die Fragen zur Finanzierung der Baumaßnahme durch Fördermittel und oder Eigenmittel oder auch mittels Fremdmittel sind ebenso zu erörtern wie die nach den Planungsschritten (B-Plan und Entwurfsplanung mit Kostenermittlung nach HOAI) und entsprechenden baubegleitenden Maßnahmen wie Schulumzug, Containerlösungen, ggf. ein Konzept zur Nachnutzung des bisherigen Standorts etc.

 

Das bisherige Raumprogramm soll unter Beachtung der aktuellen Raumprogrammempfehlungen des MBJS überarbeitet werden. Bei der Bearbeitung dieser Schritte soll eine Einbeziehung der Schulleitung und der Elternvertretung erfolgen.

 

Ein Beschluss zur Baumaßnahme könnte dann zeitnah, noch in der Sitzung der SVV im September 2021 gefasst werden. Entsprechende bestehende Beschlüsse sind gegebenenfalls aufzuheben.

 

 

Eine bis zu 90%ige Finanzierung könnte durch das Land Brandenburg gesichert werden. Siehe hierzu die Richtlinie zur Förderung von notwendigen Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft (RL KIP II Bildung Schule), veröffentlicht im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport am 23. April 2021.

 

Zur Vorbereitung eines späteren Antrags soll bereits jetzt beim MBJS eine Anmeldung des Investitionsvorhabens Grundschule mit integriertem Hort in Keune für das vorgenannte Förderprogramm erfolgen.