Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0275/2021 (neu)  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Objektes Wehrinselstraße 41
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zuber, Sven
Federführend:Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.06.2021 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BV_SVV_0275_2021_Verkaufsexposé BIMA

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Ausübung der Erstzugriffsberechtigung eine Konzeption für das Objekt Wehrinselstraße 41 erarbeiten zu lassen.

 

Die Konzeption soll die Rahmenbedingungen, Möglichkeiten sowie Chancen und Risiken einer städtebaulichen Entwicklung des Areals und des Umfeldes als Standort für

 

  1. Betriebsflächenr den Ostdeutschen Rosengarten
  2. Betriebsflächenr die Entwicklung des Betriebsamtes
  3. Weiterentwicklungen der Parkraumsituation

 

berücksichtigen.

 

Die Konzeption soll der Stadtverordnetenversammlung in der zweiten Jahreshälfte 2021 zur Abstimmung vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage kann die Möglichkeit der Erstzugriffsberechtigung bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ausgeübt werden.  


Erläuterungen:

 

Das Objekt in der Wehrinselstraße 41 wurde seit ca. 1954 unterschiedlich militärisch genutzt, u. a. waren hier eine Funkelektronische Kontrollzentrale der NVA (FeKoZ-2 Forst) mit einem ausgewiesenen Hubschrauberlandeplatz stationiert und eine Sicherungskompanie der DDR-Grenztruppen kurzzeitig untergebracht. 1990 wurde die NVA-Einheit in die Bundeswehr überführt. Nach deren Auflösung am Standort Forst (Lausitz) wurde ein Gebäude u. a. als Wohnheim genutzt. Bis 2005 war das Objekt dem Hauptzollamt Frankfurt (Oder) zugeordnet. Die Grundstücksfläche beläuft sich auf ca. 34.000 m² mit einer Gebäudenutzfläche von 1.210 m². Die betreffenden Grundstücke sind im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und werden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet. Zwei Lagerhallen und Teile der Außenanlagen sind derzeit vermietet.

 

Das Objekt befindet sich zurzeit in einem ungepflegten Zustand und bildet gleichzeitig einen städtebaulich wertvollen Bereich am historischen Eingang des Ostdeutschen Rosengartens. Eine Entwicklung der Grundstücke ist im Interesse der Stadt Forst (Lausitz).

 

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) beabsichtigt, das Objekt zu verwerten. Die BIMA hat hierzu ein entsprechendes Exposé mit dem Titel „Ehemalige Zollliegenschaft direkt am Rosengarten, Paul-Högelheimer-Straße 6, Wehrinselstraße 41“ bereits im Mai 2011 erstellt. Entsprechend der Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018) ist es unter Maßgabe der Bundeshaushaltsordnung der BIMA möglich, einen Direktverkauf ohne Bieterverfahren unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkaufswertes zutigen. Voraussetzung ist, dass der Grundstückserwerb unmittelbar zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient, zu der die Kommune gesetzlich verpflichtet ist, oder diese auf Grundlage der Kommunalverfassung des Landes wahrnimmt. Die beabsichtigte Nutzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Betriebsamt deckt zahlreiche verschiedene gesetzliche Verpflichtungen, u. a. für die Straßenunterhaltung. Gleichzeitig werden zugewiesene Aufgaben aus § 2 Absatz 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (z. B. Gewährleistung des öffentlichen Verkehrs und Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit) wahrgenommen. In diesem Rahmen sind der Kommune auch die Aufgaben des Denkmalschutzes sowie die Sicherung des Zugangs zu den Kulturgütern zugewiesen. Diese Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die notwendige Erweiterung der Betriebsfläche des Ostdeutschen Rosengartens. Daher sind die Voraussetzungen für das Erstzugriffsrecht aus Sicht der Stadt Forst (Lausitz) grundsätzlich erfüllt.

 

Eine verbilligte Abgabe der Liegenschaft durch die BIMA ist u. a. möglich, sofern die Gemeinde die Nutzung für lokale Infrastruktureinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen durchführt. Die hier vorliegenden Interessen zur Verwendung der Flächen entsprechen auch diesem Rahmen. Daher ist nach Auffassung der Stadt Forst (Lausitz) neben dem begründeten Erstzugriffsrecht auch die Möglichkeit zur verbilligten Abgabe gegeben.

 

r den Erwerb ist eine offizielle schriftliche Zweckerklärung gegenüber der BIMA mit Stadtverordnetenbeschluss vorzulegen. Daher soll zunächst eine Konzeption erstellt werden, die in der zweiten Jahreshälfte 2021 zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wird, und sofern die Zustimmung erfolgt, der BIMA als Interessensbekundung zugestellt werden kann. Die BIMA wird daraufhin ein Wertgutachten erstellen, auf dessen Grundlage sie eine verbilligte Abgabe der Stadt Forst (Lausitz) anbieten kann. Dieses Angebot ist dann wiederum der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Das Verkaufsexposé der BIMA von Mai 2011 ist als Anlage beigefügt, wobei die BIMA dort eine Kaufpreisvorstellung von 80.000 Euro hatte und das Höchstgebot ausschlaggebend wäre. Da die Stadt Forst (Lausitz) die Erstzugriffsberechtigung in Anspruch nehmen möchte, würde es zu solch einem Bieterverfahren nicht kommen, sofern die BIMA die berechtigten Interessen der Stadt anerkennt.

 

 

Die Entwicklung der Konzeption ist zeitnah zu beauftragen und eine Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Bauleitplanung. Die Konzeption ist notwendig, um auch finanzielle Folgen für die beabsichtigte Nutzung abzuschätzen. Das Objekt bietet jedoch die Möglichkeit, durch die Freiflächen den diesbezüglichen Bedarf der Stadt Forst (Lausitz) sofort zu decken, während die Gebäudenutzung separat geplant und zu einem Zeitpunkt der möglichen Finanzierung realisiert werden kann.

 

Der Stadt Forst (Lausitz) ist zumindest ein privater auswärtiger Kaufinteressent bei der BIMA bekannt, über dessen Nutzungsabsichten liegen der Stadt Forst (Lausitz) keine Informationen vor. Sofern die Stadt Forst (Lausitz) von der Erstzugriffsberechtigung Abstand nimmt, wird durch die BIMA das Bieterverfahren eröffnet.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

51.1.01.100 / 52710000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

18.000

EUR

144.738,77

EUR

48.072,06

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlage:

Verkaufsexposé der BIMA von Mai 2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV_SVV_0275_2021_Verkaufsexposé BIMA (1114 KB)