Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ mit dem Ziel der Ausweisung einer sonstigen Sonderbaufläche zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“ lt. Anlage 1. Die Beschlüsse werden ortsüblich bekanntgemacht.
Der in der Anlage 1 befindliche Lageplan und die in der Anlage 2 befindliche Kosten- übernahmeerklärung sind Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Einleitung
Die Fa. Lausitz Bergbau AG (LE-B) hat in Verbindung mit der Fa. EP New Energies (EPNE) die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für eine Freiflächen-PV-Anlage auf der Vorhabenfläche der Gemarkung Bohrau, Flur 1 und der Gemarkung Weißagk, Flur 1, 2, 3 und 5 auf dem rekultivierten Bereich des Tagebaus im Bereich der Stadt Forst (Lausitz) gestellt, des Weiteren einen Antrag auf Einleitung eines 9. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz).
Für die Stadt Forst (Lausitz) wurden durch die Firmen LE-B/EPNE eine Potenzialanalyse erstellt mit dem Ziel Flächen zu identifizieren, die für die Errichtung von Freifläche PV-Anlagen geeignet erscheinen. Nach Abschichtung, insbesondere naturschutzfachlicher und raumordnerischer Kriterien konnte eine Fläche im Ortsteil Bohrau ermittelt werden.
Es ist beabsichtigt, auf den in der Anlage 1 umrandeten Gebieten der Gemarkung Bohrau, Flur 1 und Gemarkung Weißagk der Flur 1, 2, 3, 5 zu einem späteren Zeitpunkt eine Freiflächen-PV-Anlage zu errichten. Hierfür sollen die Voraussetzungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer Photovoltaikanlage als Freiflächen- PV-Anlage mit technischen Nebenanlagen sowie Umzäunungen und notwendigen Zuwegungen geschaffen werden.
Vorstellung des Vorhabens in der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2021
Am 18.06.2021 hat die Firma LEAG unter dem Tagesordnungspunkt Ö11 die Pläne zum Energiepark Bohrau südwestlich des Ortsteiles Bohrau im Tagebaubereich vorgestellt.
Erforderlichkeit von 2 Bauleitplanverfahren
Zur Realisierung dieser Pläne müssen 2 Bauleitplanverfahren durchgeführt werden:
a) Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Energiepark Bohrau“ gekoppelt mit einem städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung eines Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“ b) Vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“, Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, um den Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen
Kostenbetrachtung
Die Kosten der Verfahren trägt die Antragstellerin (Kostenübernahmeerklärung liegt vor in Anlage 2).
Nächste Verfahrensschritte
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden vorbereitet und durchgeführt.
Lage und Größe Der Geltungsbereich des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von ca. 410 ha erstreckt sich im südöstlichen Bereich des Tagebaus Jänschwalde, welcher westlich der Bundesstraße 112 auf Höhe der Ortsteile Mulknitz und Bohrau liegt. Dabei handelt es sich um ehemals bergbaulich genutzte Flächen des Tagebaus Jänschwalde, welche unter der bergrechtlichen Verantwortung der LE-B (nördlicher Teil) und der Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV, südlicher Teil) stehen und landwirtschaftlich bewirtschaftet werden.
Flächen
Eignung von Tagebauflächen für die Aufstellung von Fotovoltaikanlagen
Gemäß den vorläufigen Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Fotovoltaik-Freiflächensolaranlagen (PV-FFA), Punkt 2.1, 4. Anstrich, sollen bei einer Flächenauswahl Fotovoltaik-Freiflächenanlagen bevorzugt auf Abraumhalden und ehemaligen Tagebaugebieten, soweit sie nicht naturschutzfachlich wertvoll oder naturschutzrechtlich gesichert sind, genutzt werden.
Zu berücksichtigende Aspekte bei der Planung
Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hingewiesen.
Anlagen: Anlage 1 Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Energiepark Bohrau“ und zum 9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ Anlage 2 Kostenübernahmeerklärung
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