Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0302/2021  

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung "9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)" mit dem Ziel der Ausweisung einer Sonderbaufläche zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung "Sonnenenergienutzung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Stehno, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
26.08.2021 
8. Sitzung des Ausschusses für Planung abgelehnt   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.09.2021 
13. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
17.09.2021 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
anlage 1 lageplan
anlage 2 kostenübernahmeerklärung

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) mit dem Ziel der Ausweisung einer sonstigen Sonderbaufläche zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“ lt. Anlage 1.

Die Beschlüsse werden ortsüblich bekanntgemacht.

 

Der in der Anlage 1 befindliche Lageplan und die in der Anlage 2 befindliche Kosten-           übernahmeerklärung sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Erläuterungen:

 

Einleitung

 

Die Fa. Lausitz Bergbau AG (LE-B) hat in Verbindung mit der Fa. EP New Energies (EPNE) die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrensr eine Freiflächen-PV-Anlage auf der Vorhabenfläche der Gemarkung Bohrau, Flur 1 und der Gemarkung Weißagk, Flur 1, 2, 3 und 5 auf dem rekultivierten Bereich des Tagebaus im Bereich der Stadt Forst (Lausitz) gestellt, des Weiteren einen Antrag auf Einleitung eines 9. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz).

 

r die Stadt Forst (Lausitz) wurden durch die Firmen LE-B/EPNE eine Potenzialanalyse erstellt mit dem Ziel Flächen zu identifizieren, die für die Errichtung von Freifläche PV-Anlagen geeignet erscheinen. Nach Abschichtung, insbesondere naturschutzfachlicher und raumordnerischer Kriterien konnte eine Fläche im Ortsteil Bohrau ermittelt werden.

 

Es ist beabsichtigt, auf den in der Anlage 1 umrandeten Gebieten der Gemarkung Bohrau, Flur 1 und Gemarkung Weißagk der Flur 1, 2, 3, 5 zu einem späteren Zeitpunkt eine Freiflächen-PV-Anlage zu errichten. Hierfür sollen die Voraussetzungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer Photovoltaikanlage als Freiflächen- PV-Anlage mit technischen Nebenanlagen sowie Umzäunungen und notwendigen Zuwegungen geschaffen werden.

 

Vorstellung des Vorhabens in der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2021

 

Am 18.06.2021 hat die Firma LEAG unter dem Tagesordnungspunkt Ö11 die Pläne zum Energiepark Bohrau südwestlich des Ortsteiles Bohrau im Tagebaubereich vorgestellt.

 

Erforderlichkeit von 2 Bauleitplanverfahren

 

Zur Realisierung dieser Pläne müssen 2 Bauleitplanverfahren durchgeführt werden:

 

a)      Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Energiepark Bohrau gekoppelt mit einem städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung eines Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“

b)      Vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz), Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, um den Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen

 

Kostenbetrachtung

 

Die Kosten der Verfahren trägt die Antragstellerin (Kostenübernahmeerklärung liegt vor in Anlage 2).

 

 

chste Verfahrensschritte

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden vorbereitet und durchgeführt.

 

 

 

Lage und Größe

Der Geltungsbereich des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von ca. 410 ha erstreckt sich imstlichen Bereich des Tagebaus Jänschwalde, welcher westlich der Bundesstraße 112 auf Höhe der Ortsteile Mulknitz und Bohrau liegt. Dabei handelt es sich um ehemals bergbaulich genutzte Flächen des Tagebaus Jänschwalde, welche unter der bergrechtlichen Verantwortung der LE-B (nördlicher Teil) und der Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV, südlicher Teil) stehen und landwirtschaftlich bewirtschaftet werden.

 

Flächen

 

  • Flächen,r welche die LMBV die bergrechtliche Verantwortung trägt
  • Landwirtschaftliche Rekultivierung

 

Eignung von Tagebauflächen für die Aufstellung von Fotovoltaikanlagen

 

Gemäß den vorläufigen Handlungsempfehlungen des Ministeriums r Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Fotovoltaik-Freiflächensolaranlagen (PV-FFA), Punkt 2.1, 4. Anstrich, sollen

bei einer Flächenauswahl Fotovoltaik-Freiflächenanlagen bevorzugt auf Abraumhalden und ehemaligen Tagebaugebieten, soweit sie nicht naturschutzfachlich wertvoll oder naturschutzrechtlich gesichert sind, genutzt werden. 

 

Zu berücksichtigende Aspekte bei der Planung

 

  • Aktive und fortlaufende Beteiligung der betroffenen Ortsteile / Ortsbeiräte im Interesse einer größtmöglichen Transparenz der Planungsprozesse
  • Die Planungen stehen den Grundsätzen und Zielen der Verordnung über den Braunkohlentagebau Jänschwalde vom 05. Dezember 2002 und der Änderung vom 27. Mai 2009 nicht entgegen.

 

 

Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hingewiesen.

 


Anlagen:

Anlage 1 Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes mit der

  Bezeichnung Energiepark Bohrau und zum 9. Änderungsverfahren

  zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)

Anlage 2 Kostenübernahmeerklärung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 anlage 1 lageplan (395 KB)    
Anlage 2 2 anlage 2 kostenübernahmeerklärung (505 KB)