Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung benennt auf Grundlage von § 4a Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) auf Vorschlag des Kinder- und Jugendbeirates die Mitglieder des neuen Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist. Erläuterungen:
Gemäß § 4a der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) richtet die Stadt zur besonderen Vertretung der Gruppe der Kinder und Jugendlichen in der Stadt einen Beirat ein. Dem Beirat gehören maximal 30 Mitglieder vom vollendeten 10. Lebensjahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr an. Die Angelegenheiten des Beirates sind in einer Geschäftsordnung zu regeln. Diese hat die Dauer auf eine zweijährige Wahlperiode festgelegt.
Der Kinder- und Jugendbeirat hat am 17.06.2021 einen neuen Beirat gewählt und auf seiner Sitzung am 11.08.2021 mit der Nachwahl eines Schülers diesen vervollständigt. Der Kinder- und Jugendbeirat besteht nun aus 18 Mitgliedern. Entsprechend § 4a der Hauptsatzung bittet der Kinder- und Jugendbeirat, den Vorschlag durch die Stadtverordnetenversammlung abzustimmen und damit die neuen Mitglieder entsprechend der Anlage zu benennen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage: Liste der Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Forst (Lausitz)
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