Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0307/2021  

 
 
Betreff: Antrag zur Bildung eines zeitweiligen Ausschusses zur Überwachung der gesamten Finanzierung, Planung und Ausführung folgender Bauvorhaben:
- Modernisierung und Instandsetzung Rad- und Reitstadion
- Modernisierung, Erweiterung und Instandsetzung Stadion am Wasserturm (Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion) in Verbindung mit der Errichtung eines Sportparkes
- Neu- und Umbau Textilmuseum Sorauer Str.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:AfD - Fraktion Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.09.2021 
13. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zurückgezogen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 43 der Brandenburger Kommunalverfassung in Verbindung mit § 9 Abs. 1 und Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) sowie unter Bezugnahme auf § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadt Forst (Lausitz) möge die Stadtverordnentenversammlung die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses beschließen, dessen Aufgabe und Zielstellung die Überwachung der gesamten Finanzierung, Planung und Ausführung der Modernisierung und Instandsetzung des Rad- und Reitstadions, der Modernisierung und Erweiterung sowie Instandsetzung des Stadions am Wasserturm einschließlich der Schaffung eines Sportparks und den Neu- und Umbau des Textilmuseums umfasst. Die Arbeitsdauer des Ausschusses wird zunächst auf 24 Monate festgelegt, kann jedoch durch Beschluss der SVV um weitere 12 Monate ggf. mehrmals verlängert werden. Der Ausschuss hat beratenden Charakter. Er kann jedoch auch ggf. Beschlüsse für Empfehlungen fassen. Die Empfehlungen und Arbeitsergebnisse werden der SVV zugeleitet und bilden die Grundlage für weitere Beschlüsse der SVV.

 

Die Zusammensetzung des Ausschusses ist in Anlehnung an die Zusammensetzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vorzunehmen, wobei der Auschussvorsitz einem Fraktionsmitglied der SVV obliegt. Vertreter der Stadtverwaltung gehören dem Ausschuss in beratender Funktion an und sind demzufolge nicht stimmberechtigt. Der Ausschuss ist berechtigt zu den jeweiligen Fragestellungen Fachvertreter der Stadtverwaltung aber auch fach- und sachkundige Dritte bzw. an den o.g. Projekten Beteiligte einzuladen und anzuhören.

 


Erläuterungen:

 

Aufgrund der Vielzahl der Bauvorhaben, Vergaben und Planungen seitens der Stadt Forst (Lausitz) wurden immer wieder Defizite in Finanzierung, Planung und Ausführung größerer Stadtbildprägender Bauvorhaben insbesondere o.g. Objekte erkennbar. Die ständigen Ausschüsse r Planung bzw. Bau und Vergabe konnten bisher eine detaillierte Kontrolle der o.g. Bauvorhaben aus unterschiedlichen Gründen nicht wahrnehmen. Dadurch sind der Stadt Forst (Lausitz) ggf. Nachteile entstanden. Der zeitweilige Ausschuss zur Überwachung der gesamten Finanzierung usw. soll nunmehr durch eine Bewertung und Revision / Überprüfung relevanter Sachverhalte rechtzeitig vorbeugend Schäden ausschließen aber auch Fehler der Vergangenheit offenlegen und Verbesserungsmöglichkeiten gezielt aufzeigen.