Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt die Ausführungsplanung zum Bauvorhaben Fest- und Multifunktionsplatz „Am Wasserturm“ einschließlich Altlastenbeseitigung. Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) verfügt über keinen geeigneten Platz zur Durchführung von größeren Festveranstaltungen, Zirkus, Rummel, Wasserturmfest, Konzerte, Autokino und ähnlichem. Die Schaffung einer dafür nutzbaren Fläche mit guter Erschließung, zentrumsnaher Lage, geeigneter Ausstattung in entsprechender Größe und Einbindung in die Umgebung ist von besonderer Wichtigkeit für die Stadt Forst (Lausitz).
Am 24.05.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die Grundsatzentscheidung zur Weiterentwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm einschließlich der Schaffung einer städtischen multifunktional nutzbaren Veranstaltungsfläche an der Triebeler Straße mit Übergabepunkten Medien sowie befahrbarem Innenerschließungsweg, ggfs. Einfriedung zur Triebeler Straße (Beschlussvorlage SVV/0657/2019 (neu) – siehe Anlage) getroffen, sodass eine Finanzierungsstrategie über verschiedene Fördertöpfe gewählt wird. Basierend auf der wirtschaftlichsten Variante der vorgestellten Entwicklungsstudie wurde im Dezember 2019 eine Förderung aus dem Programm „Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) – Infrastruktur“ beantragt und im April 2021 durch die ILB zugesagt. Als Grundlage für den Fördermittelbescheid wurde die im Ausschuss für Bauen und Vergabe am 19.08.2021 bestätigte Entwurfsplanung (SVV/0297/2021) bei der ILB eingereicht.
Die vorhandene Brachfläche ist im Bebauungsplan „Am Wasserturm“ als künftiger Festplatz festgeschrieben, mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr.379/96/2 vom 13.02.1998 bestätigt und am 10.03.2006 erneut in Kraft gesetzt.
Die Stadt Forst (Lausitz) erhielt im Jahr 2006 die Benachrichtigung über die Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste des Landes Brandenburg (Nr.120086 - Gräberfeld der Römischen Kaiserzeit).
Die Integrations-/ Behindertenbeauftragte des LK SPN, der Kinder- und Jugendbeirat, Seniorenbeirat und Akteure der Stadt Forst (Lausitz), u.a. Fa. Festzeltbetrieb Bereit und Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz), wurden in der Vorplanung beteiligt, Hinweise ausgewertet und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit in der weiteren Planung einbezogen.
Die vorliegende Ausführungsplanung berücksichtigt die Prämissen aus der Entwicklungsstudie, des Fördermittelantrages, Stellungnahmen zur Genehmigungsfähigkeit durch den Straßenbaulastträger und Träger öffentlicher Belange sowie die natur- und artenschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit für den geplanten Fest- und Multifunktionsplatz einschließlich Altlastenbeseitigung.
Nach Auswertung der fachspezifischen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden entsprechende Hinweise und Vorgaben in der Ausführungsplanung berücksichtigt.
Bauvorbereitende Maßnahmen, die Platzgestaltung, Wegeführung, Einfriedung, Medien, Bepflanzung unter Berücksichtigung der natur- und artenschutzrechtlichen Belange werden im Erläuterungsbericht der Ausführungsplanung beschrieben.
Fest- und Multifunktionsplatz Unter Berücksichtigung der nicht dauerhaften Nutzung der Festplatzfläche, zur Wahrung einer variablen Gestaltung im Rahmen von Veranstaltungen und der Wirtschaftlichkeit wurde eine befahrbare Rasenoberfläche als ungebundene Bauweise aus Schotterrasen gewählt. Die Größe des befestigten Festplatzes von 6.200 m² ist auf die maximale Flächennutzung konstruiert, wobei auf die natur- und artenschutzrechtlichen Belange Rücksicht genommen wurde. Unter Berücksichtigung der bodendenkmalrechtlichen Belange wird der Erdaushub auf eine Tiefe von ca. 30 cm beschränkt; der Platzaufbau beträgt insgesamt ca. 52 cm.
Innerer Erschließungsweg Das Festplatzgelände erhält für die innere Erschließung einen 5 m breiten, ca. 135 m langen Verbindungsweg. Die Wegeführung ist dadurch bestimmt, dass ein Zirkuszelt mit einem Durchmesser von etwa 50 m aufgestellt werden kann, ohne dass der Verbindungsweg in seiner Funktion beeinträchtigt wird. Die Trassierung erfolgt fahrgeometrisch entsprechend den Schleppkurven eines Sonderlastzuges und schließt an die vorhandene Zufahrt in der Triebeler Straße und an eine neu geplante Ausfahrt auf die Verkehrsanlage An der Jahnstraße an.
Der Weg wird im Einrichtungsverkehr von der Triebeler Straße zur An der Jahnstraße benutzt, sodass keine Begegnungsfälle zu berücksichtigen sind. Der Verbindungsweg erhält eine Querneigung mit einem Dachgefälle von 3-4 % und entwässert in die beidseitig angelegten Schotterrasenflächen. Die Wegbefestigung wird für eine gut wahrnehmbare Abgrenzung, barrierefreie Bewegungsfläche und Befahrbarkeit mit hohen Achslasten als ungebundene Oberfläche aus Splittgemisch hergestellt.
Einfriedung Die vorhandene Einfriedung der städtischen Grundstücksfläche wird an der Triebeler Straße und An der Jahnstraße zurückgebaut. Die vorhandene Einfriedung zum nördlich angrenzenden Schwimmhallen- und Saunabereich bleibt erhalten. Verwallungen und Abpflanzungen werden als sichere Abgrenzung der Festplatzfläche zu den öffentlichen Verkehrsanlagen sowie zum Schwimmhallen- und Saunabereich vorgesehen.
Die vorhandene Toranlage, bestehend aus einem verputzten Mauerwerkspfeiler (rechtsseitig), einem Granitpfeiler mit Anfahrschutz (linksseitig) und einem zweiflügeligem Stahltor, werden saniert. Denkmalschutzrechtliche Belange werden in der weiteren Planung im Rahmen der denkmalrechtlichen Erlaubnis abgestimmt und berücksichtigt.
Zum Schutz vor ungehindertem Befahren und Parken auf dem Festplatzgelände werden an der Grundstücksgrenze der Ausfahrt An der Jahnstraße 5 Kipppfostenpoller aufgestellt.
Begrünung und Artenschutz Der vorhandene heimische Baumbestand bleibt weitestgehend erhalten. Für die Herstellung der Verkehrssicherheit und des Lichtraumprofils im Bereich der Zuwegung sind vor Beginn der Baumaßnahme umfangreiche gehölzsanierende Maßnahmen an den Bestandsbäumen auszuführen.
Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern erfolgen gemäß der grünordnerischen Festsetzung im Bebauungsplan „Am Wasserturm“. Diese werden zur sicheren Abgrenzung der öffentlichen Verkehrsanlagen der Triebeler Straße und An der Jahnstraße sowie der Zauneidechsenhabitate besonders in den Randbereichen des Festplatzes (gemäß Pflanzplan) gepflanzt und setzen sich aus zumeist einheimischen und standortgerechten Sträuchern zusammen.
Aufgrund der zu erwartenden Verluste potentieller Habitatstrukturen für Brutvögel und Fledermäuse (Gehölze und Grünland) sind gemäß der unteren Naturschutzbehörde Vogelnist- und Fledermauskästen an geeigneten durch die ökologische Baubegleitung auszuweisenden Standorten aufzuhängen.
Medien In Abwägung der Hinweise der Beteiligten kann auf zusätzliche Beleuchtung im Bereich des Fest- und Multifunktionsplatzes verzichtet werden. Eine Platzbeleuchtung könnte Akteure oder Veranstaltungen behindern und wird vornehmlich durch die Veranstalter vorgesehen. Die Zu- und Ausfahrt des Festplatzes wird über die vorhandene Straßenbeleuchtung mit ausgeleuchtet. Nahe der Zufahrt Triebeler Straße befindet sich im Gehwegbereich eine Mastleuchte, nahe der Ausfahrt An der Jahnstraße befinden sich 2 Mastleuchten.
Um die Stromversorgung mit einem Leistungsbedarf von ca. 400 kVA für die auf dem Fest- und Multifunktionsplatz zeitweilig befindlichen Verbraucher abzusichern, ist die Errichtung eines Mittelspannungstransformators erforderlich. Die benötigte Leistung kann vom derzeitigen Niederspannungsnetz nicht erbracht werden. Die Einspeisung der Trafostation erfolgt über ein vom Energieversorger neu verlegtes 20-kV-Kabel. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt. Den Akteuren werden Unterverteiler nördlich und südlich des inneren Erschließungsweges zur Verfügung gestellt, um Querungen von Leitungen über den Erschließungsweg zu minimieren.
Für die Trinkwasserversorgung wird eine Grundstücksanschlussleitung, ausgehend von der Trinkwasserleitung im öffentlichen Bereich An der Jahnstraße auf das Festplatzgelände geführt. Nahe der Grundstücksgrenze wird ein Wasserzählerschacht angeordnet. Den Akteuren werden 2 Unterflurhydranten auf dem Festplatzgelände nördlich und südlich des inneren Erschließungsweges nahe der Ausfahrt An der Jahnstraße zur Verfügung gestellt, sodass mittels mobiler Standrohre und flexibler Schlauchführungen das Trinkwasser verteilt werden kann, ohne den inneren Erschließungsweg oberirdisch queren zu müssen.
Für die Schmutzwasserentsorgung befindet sich nur in der Triebeler Straße ein Hauptkanal als Anschlussmöglichkeit für Grundstücksanschlussleitungen (GAL). Aus wirtschaftlichen Gründen wird 1 GAL vom Hauptkanal bis hinter die Grundstücksgrenze auf den Festplatz geführt. Den Akteuren werden 2 Schachtbauwerke (1x südlich und 1x nördlich des inneren Erschließungsweges) zur Verfügung gestellt, damit die Einleitung des anfallenden Schmutzwassers bei Veranstaltungen etc. ohne oberirdische Querung des inneren Erschließungsweges erfolgen kann.
Fahrradparkstellfläche Nach Umlauf der Entwurfsplanung und Auswertung der TÖB-Beteiligung wurde eine Fahrradparkstellfläche nordwestlich des Plangebietes vorgesehen, auf der 20 Fahrradanlehnbügel (120 cm breit, 80 cm hoch, Durchmesser 48 mm) in Anlehnung der bereits im Stadtgebiet Vorhandenen (wie z.B. an der Schwimmhalle) angeordnet werden.
Pflege Mit dem Bauvorhaben ist eine dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege geplant.
Ausführungszeitraum Der Baubeginn ist unter Berücksichtigung der natur- und artenschutzrechtlichen Belange im Feb./März 2022 vorzusehen. Die Fördermittelbewilligung ist an den Fertigstellungstermin der Baumaßnahme 30.06.2022 gebunden.
Kosten Die vorliegende Ausführungsplanung des Planungsbüros iHC-IPP Hydro Consult GmbH verhält sich mit den voraussichtlichen Gesamtkosten für das Bauvorhaben im beantragten Kostenrahmen von 750.000 EUR brutto.
Die Kosten gliedern sich nach den Kostengruppen wie folgt:
Die jährlichen Folgekosten wurden mit einer Höhe von voraussichtlich 10.000 EUR angesetzt.
Die Maßnahme Fest- und Multifunktionsplatz "Am Wasserturm" einschließlich Altlastenbeseitigung wird gemäß Zusage des Fördermittelgebers aus dem Programm "Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) – Infrastruktur“ mit 80 % gefördert. 10 % werden über Städtebaufördermittel finanziert; der kommunale Mitleistungsanteil von 10 % wurde über eine Ermächtigungsübertragung in 2021 gesichert.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1 – Erläuterungsbericht Anlage 2 – Lageplan Anlage 3 – Pflanzplan Anlage 4 – Regelquerschnitt
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