Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0313/2021  

 
 
Betreff: Programm "Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) - Infrastruktur"
hier: Bestätigung der Ausführungsplanung für den Fest- und Multifunktionsplatz "Am Wasserturm" einschließlich Altlastenbeseitigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Gohrbandt
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Entscheidung
04.11.2021 
24. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1_Erlaeuterungsbericht_Lph05_20211020_2
Anlage 1_Erläuterungsbericht_Detail_Fahrradanlehnbuegel_2
Anlage 1_Erläuterungsbericht_Detail_Zufahrt_2
Anlage 2_Lageplan_Lph05_20211020_2
Anlage 2_Lageplan_Lph05_koordinierter Leitungsplan_20211020_2
Anlage 3_Pflanzplan_Lph05_20211020_2
Anlage 4_Ausbauquerschnitt_Lph05_20210721_2

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt die Ausführungsplanung zum Bauvorhaben Fest- und Multifunktionsplatz „Am Wasserturm“ einschließlich Altlastenbeseitigung.


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) verfügt über keinen geeigneten Platz zur Durchführung von größe­ren Festveranstaltungen, Zirkus, Rummel, Wasserturmfest, Konzerte, Autokino und ähnlichem. Die Schaffung einer dafür nutzbaren Fläche mit guter Erschließung, zentrums­naher Lage, geeigneter Ausstattung in entsprechender Größe und Einbindung in die Umge­bung ist von besonderer Wichtigkeit für die Stadt Forst (Lausitz).

 

Am 24.05.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die Grund­satz­entscheidung zur Weiterentwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm einschließlich der Schaffung einer städtischen multifunktional nutzbaren Veranstaltungs­fläche an der Triebeler Straße mit Übergabepunkten Medien sowie befahrbarem Innen­erschließungsweg, ggfs. Einfriedung zur Triebeler Straße (Beschlussvorlage SVV/0657/2019 (neu) – siehe Anlage) getroffen, sodass eine Finanzierungsstrategie über verschiedene Fördertöpfe gewählt wird.

Basierend auf der wirtschaftlichsten Variante der vorgestellten Entwicklungsstudie wurde im Dezember 2019 eine Förderung aus dem Programm „Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland  (NESUR) – Infrastruktur“ beantragt und im April 2021 durch die ILB zugesagt. Als Grundlage für den Fördermittelbescheid wurde die im Ausschuss für Bauen und Vergabe am 19.08.2021 bestätigte Entwurfsplanung (SVV/0297/2021) bei der ILB eingereicht.

 

Die vorhandene Brachfläche ist im Bebauungsplan „Am Wasserturm“ als künftiger Festplatz festgeschrieben, mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr.379/96/2 vom 13.02.1998 bestätigt und am 10.03.2006 erneut in Kraft gesetzt.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) erhielt im Jahr 2006 die Benachrichtigung über die Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste des Landes Brandenburg (Nr.120086 - Gräberfeld der Römischen Kaiserzeit).

 

Die Integrations-/ Behindertenbeauftragte des LK SPN, der Kinder- und Jugendbeirat, Senioren­beirat und Akteure der Stadt Forst (Lausitz), u.a. Fa. Festzeltbetrieb Bereit und Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz), wurden in der Vorplanung beteiligt, Hinweise ausgewertet und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit in der weiteren Planung einbezogen.

 

Die vorliegende Ausführungsplanung berücksichtigt die Prämissen aus der Entwicklungs­studie, des Fördermittelantrages, Stellungnahmen zur Genehmigungsfähigkeit durch den Straßenbaulastträger und Träger öffentlicher Belange sowie die natur- und artenschutz­rechtliche Genehmigungsfähigkeit für den geplanten Fest- und Multifunktionsplatz ein­schließ­lich Altlastenbeseitigung.

 

Nach Auswertung der fachspezifischen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden entsprechende Hinweise und Vorgaben in der Ausführungsplanung berücksichtigt.

 

Bauvorbereitende Maßnahmen, die Platzgestaltung, Wegeführung, Einfriedung, Medien, Bepflanzung unter Berücksichtigung der natur- und artenschutzrechtlichen Belange werden im Erläuterungsbericht der Ausführungsplanung beschrieben.

 

 

 

 

Fest- und Multifunktionsplatz

Unter Berücksichtigung der nicht dauerhaften Nutzung der Festplatzfläche, zur Wahrung einer variablen Gestaltung im Rahmen von Veranstaltungen und der Wirtschaftlichkeit wurde eine befahrbare Rasenoberfläche als ungebundene Bauweise aus Schotterrasen gewählt.

Die Größe des befestigten Festplatzes von 6.200 m² ist auf die maximale Flächennutzung konstruiert, wobei auf die natur- und artenschutzrechtlichen Belange Rücksicht genommen wurde. Unter Berücksichtigung der bodendenkmalrechtlichen Belange wird der Erdaushub auf eine Tiefe von ca. 30 cm beschränkt; der Platzaufbau beträgt insgesamt ca. 52 cm.

 

Innerer Erschließungsweg

Das Festplatzgelände erhält für die innere Erschließung einen 5 m breiten, ca. 135 m langen Verbindungsweg. Die Wegeführung ist dadurch bestimmt, dass ein Zirkuszelt mit einem Durchmesser von etwa 50 m aufgestellt werden kann, ohne dass der Verbindungsweg in seiner Funktion beeinträchtigt wird. Die Trassierung erfolgt fahrgeometrisch entsprechend den Schleppkurven eines Sonderlastzuges und schließt an die vorhandene Zufahrt in der Triebeler Straße und an eine neu geplante Ausfahrt auf die Verkehrsanlage An der Jahn­straße an.

 

Der Weg wird im Einrichtungsverkehr von der Triebeler Straße zur An der Jahnstraße benutzt, sodass keine Begegnungsfälle zu berücksichtigen sind. Der Verbindungsweg erhält eine Querneigung mit einem Dachgefälle von 3-4 % und entwässert in die beidseitig angelegten Schotterrasenflächen. Die Wegbefestigung wird für eine gut wahrnehmbare Abgrenzung, barrierefreie Bewegungsfläche und Befahrbarkeit mit hohen Achslasten als ungebundene Oberfläche aus Splittgemisch hergestellt.

 

Einfriedung

Die vorhandene Einfriedung der städtischen Grundstücksfläche wird an der Triebeler Straße und An der Jahnstraße zurückgebaut. Die vorhandene Einfriedung zum nördlich angrenzenden Schwimmhallen- und Saunabereich bleibt erhalten.

Verwallungen und Abpflanzungen werden als sichere Abgrenzung der Festplatzfläche zu den öffentlichen Verkehrsanlagen sowie zum Schwimmhallen- und Saunabereich vorgesehen.

 

Die vorhandene Toranlage, bestehend aus einem verputzten Mauerwerkspfeiler (rechtsseitig), einem Granitpfeiler mit Anfahrschutz (linksseitig) und einem zweiflügeligem Stahltor, werden saniert. Denkmalschutzrechtliche Belange werden in der weiteren Planung im Rahmen der denkmalrechtlichen Erlaubnis abgestimmt und berücksichtigt.

 

Zum Schutz vor ungehindertem Befahren und Parken auf dem Festplatzgelände werden an der Grundstücksgrenze der Ausfahrt An der Jahnstraße 5 Kipppfostenpoller aufgestellt.

 

Begrünung und Artenschutz

Der vorhandene heimische Baumbestand bleibt weitestgehend erhalten. Für die Herstellung der Verkehrssicherheit und des Lichtraumprofils im Bereich der Zuwegung sind vor Beginn der Baumaßnahme umfangreiche gehölzsanierende Maßnahmen an den Bestandsbäumen auszuführen.

 

Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern erfolgen gemäß der grünordnerischen Festsetzung im Bebauungsplan „Am Wasserturm“. Diese werden zur sicheren Abgrenzung der öffentlichen Verkehrsanlagen der Triebeler Straße und An der Jahnstraße sowie der Zauneidechsenhabitate besonders in den Randbereichen des Festplatzes (gemäß Pflanzplan) gepflanzt und setzen sich aus zumeist einheimischen und standortgerechten Sträuchern zusammen.

 

Aufgrund der zu erwartenden Verluste potentieller Habitatstrukturen für Brutvögel und Fledermäuse (Gehölze und Grünland) sind gemäß der unteren Naturschutzbehörde Vogelnist- und Fledermauskästen an geeigneten durch die ökologische Baubegleitung auszuweisenden Standorten aufzuhängen.

 

Medien

In Abwägung der Hinweise der Beteiligten kann auf zusätzliche Beleuchtung im Bereich des Fest- und Multifunktionsplatzes verzichtet werden. Eine Platzbeleuchtung könnte Akteure oder Veranstaltungen behindern und wird vornehmlich durch die Veranstalter vorgesehen.

Die Zu- und Ausfahrt des Festplatzes wird über die vorhandene Straßenbeleuchtung mit ausgeleuchtet. Nahe der Zufahrt Triebeler Straße befindet sich im Gehwegbereich eine Mastleuchte, nahe der Ausfahrt An der Jahnstraße befinden sich 2 Mastleuchten.

 

Um die Stromversorgung mit einem Leistungsbedarf von ca. 400 kVA für die auf dem Fest- und Multifunktionsplatz zeitweilig befindlichen Verbraucher abzusichern, ist die Errichtung eines Mittelspannungstransformators erforderlich. Die benötigte Leistung kann vom derzeitigen Niederspannungsnetz nicht erbracht werden. Die Einspeisung der Trafostation erfolgt über ein vom Energieversorger neu verlegtes 20-kV-Kabel. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt. Den Akteuren werden Unterverteiler nördlich und südlich des inneren Erschließungsweges zur Verfügung gestellt, um Querungen von Leitungen über den Erschließungsweg zu minimieren.

 

Für die Trinkwasserversorgung wird eine Grundstücksanschlussleitung, ausgehend von der Trinkwasserleitung im öffentlichen Bereich An der Jahnstraße auf das Festplatzgelände geführt. Nahe der Grundstücksgrenze wird ein Wasserzählerschacht angeordnet. Den Akteuren werden 2 Unterflurhydranten auf dem Festplatzgelände nördlich und südlich des inneren  Erschließungsweges nahe der Ausfahrt An der Jahnstraße zur Verfügung gestellt, sodass mittels mobiler Standrohre und flexibler Schlauchführungen das Trinkwasser verteilt werden kann, ohne den inneren Erschließungsweg oberirdisch queren zu müssen.

 

Für die Schmutzwasserentsorgung befindet sich nur in der Triebeler Straße ein Hauptkanal als Anschlussmöglichkeit für Grundstücksanschlussleitungen (GAL). Aus wirtschaftlichen Gründen wird 1 GAL vom Hauptkanal bis hinter die Grundstücksgrenze auf den Festplatz geführt. Den Akteuren werden 2 Schachtbauwerke (1x südlich und 1x nördlich des inneren Erschließungsweges) zur Verfügung gestellt, damit die Einleitung des anfallenden Schmutzwassers bei Veranstaltungen etc. ohne oberirdische Querung des inneren Erschließungsweges erfolgen kann.

 

Fahrradparkstellfläche

Nach Umlauf der Entwurfsplanung und Auswertung der TÖB-Beteiligung wurde eine Fahrradparkstellfläche nordwestlich des Plangebietes vorgesehen, auf der 20 Fahrradanlehnbügel (120 cm breit, 80 cm hoch, Durchmesser 48 mm) in Anlehnung der bereits im Stadtgebiet Vorhandenen (wie z.B. an der Schwimmhalle) angeordnet werden.

 

Pflege

Mit dem Bauvorhaben ist eine dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege geplant.

 

Ausführungszeitraum

Der Baubeginn ist unter Berücksichtigung der natur- und artenschutzrechtlichen Belange im Feb./März 2022 vorzusehen. Die Fördermittelbewilligung ist an den Fertigstellungstermin der Baumaßnahme 30.06.2022 gebunden.

 

Kosten

Die vorliegende Ausführungsplanung des Planungsbüros iHC-IPP Hydro Consult GmbH verhält sich mit den voraussichtlichen Gesamtkosten für das Bauvorhaben im beantragten Kostenrahmen von 750.000 EUR brutto.

 

Die Kosten gliedern sich nach den Kostengruppen wie folgt:

 

KG

Kostengruppen nach DIN 276-1

GP (Netto)

GP (Brutto)

100

Grundstück

500,00 €

595,00 €

120

Grundstücksnebenkosten

500,00 €

595,00 €

200

Herrichten und Erschließen

69.520,00 €

82.728,80 €

210

Herrichten

37.900,00 €

45.101,00 €

220

Öffentliche Erschließung

22.750,00 €

27.072,50 €

240

Ausgleichsabgaben

8.870,00 €

10.555,30 €

500

Außenanlagen

452.490,00 €

538.463,10 €

510

Geländeflächen

37.925,00 €

45.130,75 €

530

Baukonstruktionen in Außenanlagen

227.150,00 €

270.308,50 €

540

Technische Anlagen in Außenanlagen

3.000,00 €

3.570,00 €

550

Einbauten in Außenanlagen

90.245,00 €

107.391,55 €

570

Pflanz- und Saatflächen

59.450,00 €

70.745,50 €

590

Sonstige Außenanlagen

34.720,00 €

41.316,80 €

700

Baunebenkosten

107.742,10 €

128.213,10 €

710

Bauherrenaufgaben

13.600,00 €

16.184,00 €

730

Architekten- u. Ingenieurleistungen

89.105,35 €

106.035,37 €

740

Gutachten und Beratung

5.036,75 €

5.993,73 €

 

Kostengruppen gesamt

630.252,10 €

750.000,00 €

 

Die jährlichen Folgekosten wurden mit einer Höhe von voraussichtlich 10.000 EUR angesetzt.

 

Die Maßnahme Fest- und Multifunktionsplatz "Am Wasserturm" einschließlich Altlastenbeseitigung wird gemäß Zusage des Fördermittelgebers aus dem Programm "Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland  (NESUR) – Infrastruktur“ mit 80 % gefördert. 10 % werden über Städtebaufördermittel finanziert; der kommunale Mitleistungsanteil von 10 % wurde über eine Ermächtigungsübertragung in 2021 gesichert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

42.5.02.100 // 09611107

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

750.000,00

EUR

750.000,00

EUR

77.428,03

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

10.000,00

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Anlage 1 Erläuterungsbericht

Anlage 2 Lageplan

Anlage 3 Pflanzplan

Anlage 4 Regelquerschnitt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Erlaeuterungsbericht_Lph05_20211020_2 (14053 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1_Erläuterungsbericht_Detail_Fahrradanlehnbuegel_2 (194 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 1_Erläuterungsbericht_Detail_Zufahrt_2 (116 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 2_Lageplan_Lph05_20211020_2 (577 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 2_Lageplan_Lph05_koordinierter Leitungsplan_20211020_2 (696 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 3_Pflanzplan_Lph05_20211020_2 (488 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 4_Ausbauquerschnitt_Lph05_20210721_2 (127 KB)