Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0298/2021 (neu)  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst (Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung)

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: König, Ute
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
17.09.2021 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage A Neufassung der Satzung der Stadt Forst über die Erhebung von Gebühren_nach_HWA_01.09.2021_1
Anlage 1_straßenreinigungssatzung
Anlage 2_straßenreinigungssatzung
Anlage 3_straßenreinigungssatzung
Anlage 4_straßenreinigungssatzung
Anlage 5_straßenreinigungssatzung
Anlage B Kalkulation Gebühren-2022_2023-Straßenreinigung-Winterdienst-neu-nach-HWA-01.09.2021

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst (Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung) lt. Anlage A

 

Die Gebührenkalkulation lt. Anlage B ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 


Erläuterungen:

 

Wesentliche Rechtsgrundlagen für die Gebührenerhebung sind das Brandenburgische Straßengesetz (hier § 49a) und das Kommunalabgabengesetz (hier § 6) des Landes Brandenburg. Die geltenden Regelungen der bestehenden Gebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Straßenreinigung / Winterdienst öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz), basieren noch auf der „alten“ Gemeindeordnung. Darüber hinaus ist eine Neufassung der gebührenrelevanten Satzungsregelungen aufgrund:

 

-          geänderter rechtlicher Grundlagen, aktueller Rechtsprechung, notwendiger organisatorischer Anpassungen in der Durchführung, Änderungen örtlicher Gegebenheiten und nicht zuletzt der Auflage des MIK im Zuge der Gewährung einer Bedarfszuweisung gem. § 16 BbgFAG aus dem Jahr 2016

 

dringend geboten.

 

In der Neufassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung / Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz)“ (StrRS) wurde eine Differenzierung des Leistungsumfanges durch die Bildung von 4 Reinigungsklassen vorgenommen.

Den Reinigungsklassen 1 und 2 wurden alle Straßen bzw. Straßenabschnitte zugeordnet, auf denen die Reinigung der Fahrbahnen 14 tägig (RK1) bzw. 4 wöchentlich (RK2) maschinell durch die Stadt Forst (Lausitz) oder deren Beauftragten ausgeführt wird.

Den Reinigungsklassen 3 und 4 wurden alle Straßen bzw. Straßenabschnitte zugeordnet, auf deren Fahrbahnen die Ausführung des Winterdienstes durch die Stadt Forst (Lausitz) oder deren Beauftragten ausgeführt wird.

Alle Leistungen der Reinigung und der Ausführung des Winterdienstes auf den übrigen Teilen der Straßen im Sinne dieser Satzung sind den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt.

 

Die Gebührenkalkulation basiert auf den Regelungen des § 6 KAGBbg, sie wurde für die Jahre 2022/2023 als Vorauskalkulation erstellt. Einbezogen in die Erstellung der Kalkulation wurden insbesondere Auswertungen der Durchschnitts- und Erfahrungswerte der Jahre 2016 bis 2021.

 

 

Im Übrigen wird auf die Erläuterungen in der Anlage der Gebührenkalkulation Bezug genommen.

Das Gebührenaufkommen aus Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren der letzten Jahre lag ca. zwischen 295 und 300 T-Euro pro Jahr.

 

Insgesamt hat der Gesetzgeber im § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes eine „Deckelung“ vorgenommen. Im Absatz  6 heißt es: „Das Gesamtgebührenaufkommen darf 75 vom Hundert der Gesamtkosten der Straßenreinigung im Gemeindegebiet nicht übersteigen.“

Dem wird die Kalkulation gerecht.

 

Diese Vorlage beinhaltet die notwendigen Anpassungen aus dem mehrheitlich bestätigten Änderungsantrag der Fraktion „Gemeinsam für Forst“ im Haupt- und Wirtschaftsausschuss vom 01.09.2021.

Diese betreffen zum einen die Umgruppierung der jeweiligen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen die Ortsteile betreffend von der Reinigungsklasse 1 (RK 1) in die Reinigungsklasse 2 (RK 2). Die Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung wurde hier ebenfalls angepasst.

Darüber hinaus wurde der § 2 Absatz 2 der Gebührensatzung angepasst. Er beinhaltet Ermäßigungsregelungen bei mehrfach erschlossenen Grundstücken.


Anlagen:

 

Anlage A

Neufassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst (Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung)

mit den Anlagen 1 -5

 

Anlage B

Gebührenkalkulation

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage A Neufassung der Satzung der Stadt Forst über die Erhebung von Gebühren_nach_HWA_01.09.2021_1 (62 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1_straßenreinigungssatzung (130 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2_straßenreinigungssatzung (90 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 3_straßenreinigungssatzung (141 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 4_straßenreinigungssatzung (75 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 5_straßenreinigungssatzung (87 KB)    
Anlage 7 7 Anlage B Kalkulation Gebühren-2022_2023-Straßenreinigung-Winterdienst-neu-nach-HWA-01.09.2021 (913 KB)