Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) für die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (StrRS) gemäß Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die geltende Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) auf der Grundlage des § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung vom 22.03.2004 und § 49a Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) vom 10.06.1999, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Neuregelung des Landesorganisationsrechts und zur Umsetzung des Haushaltssicherungsgesetzes 2003 vom 24.05.2004 trat mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2005 zum 01.07.2004 in Kraft.
Aufgrund
geänderter rechtlicher Grundlagen, aktueller Rechtsprechung, notwendiger organisatorischer Anpassung, Änderung örtlicher Gegebenheiten, Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und, nicht zuletzt die Auflage des MIK im Zuge der Gewährung einer Bedarfszuweisung zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 3 BbgFAG
erscheint eine Änderung der Straßenreinigungssatzung dringend geboten.
Die ausgearbeitete Änderungssatzung wurde in der rechtlichen Prüfung durch die beauftragte Kanzlei Dr. Cattien & Partner mbB durch die Fülle der notwendigen Anpassungen als äußerst unübersichtlich und somit schwer verständlich bewertet.
Schlussfolgerung:
Neufassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (StrRS)
Grundlagen:
§§ 3 Abs. 1, 12 und 28 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 1, 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) §§ 17, 47 und 49 a Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Gemäß § 49 a (1) und (2) Pkt. 3 Brandenburgisches Straßengesetz in der aktuellen Fassung vom 12.07.2014 haben die Gemeinden alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen und, soweit dies für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist, die öffentlichen Straßen einschließlich der Bundesstraßen innerhalb der geschlossenen Ortslage vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.
In der vorliegenden Neufassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (StrRS) wurde eine Differenzierung des Leistungsumfanges durch die Bildung von 4 Reinigungsklassen vorgenommen.
Weiterhin wurden, dem im Änderungsantrag zur Vorlage SVV/0294/2021 Pkt. 1 erfolgten Beschluss des Haupt- und Wirtschaftsausschusses am 01.09.2021 entsprechend, die notwendigen Änderungen eingearbeitet. Alle Straßen bzw. Straßenabschnitte in den Ortsteilen, die maschinell zu reinigen sind, wurden der Reinigungsklasse (RK) 2 zugeordnet. Ebenso wurden die sachlichen Hinweise sowie Hinweise zu Formulierung und Schreibweise, die die Stadtverordneten und Ortsvorsteher eingebracht haben, geprüft und ebenfalls eingearbeitet. Für diese Hinweise bedanken wir uns.
Den Reinigungsklassen 1 und 2 wurden alle Straßen bzw. Straßenabschnitte zugeordnet, auf denen die Reinigung der Fahrbahnen 14-tägig (RK 1) bzw. 4-wöchentlich (RK 2) maschinell durch die Stadt Forst (Lausitz) oder deren Beauftragten ausgeführt wird. Den Reinigungsklassen 3 und 4 wurden alle Straßen bzw. Straßenabschnitte zugeordnet, auf deren Fahrbahnen die Ausführung des Winterdienstes durch die Stadt Forst (Lausitz) oder deren Beauftragten ausgeführt wird.
Alle Leistungen der Reinigung und der Ausführung des Winterdienstes auf den übrigen Teilen der Straßen im Sinne dieser Satzung sind den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt.
Alle Straßen bzw. Straßenabschnitte der Stadt Forst (Lausitz) einschließlich aller Ortsteile wurden nach folgenden Kriterien den Reinigungsklassen zugeordnet:
Reinigungsklasse 1 (RK 1) Angeschlossen sind alle Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie alle Gemeindestraßen mit wichtigem innerörtlichen Verkehr oder wichtiger innerörtlicher Bedeutung. Reinigungsklasse 2 (RK 2) Angeschlossen sind alle übrigen Straßen untergeordneter Verkehrsbedeutung, wie z.B. Anliegerstraßen, Wohnstraßen usw. mit befestigten Fahrbahnen, auf denen maschinell gereinigt werden kann. Reinigungsklasse 3 (RK 3) Angeschlossen sind alle Straßen mit befestigten Fahrbahnen. Reinigungsklasse 4 ( RK 4) Angeschlossen sind alle unbefestigten Fahrbahnen. Anlage: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (StrRS)
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