Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „3. Änderungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)“
a) in der Fassung der Anlage 1 (Mengen- und Grundgebühr)
oder
b) in der Fassung der Anlage 2 (Mengengebühr)
Erläuterungen:
Die Gebührenkalkulation wurde auf Grundlage der Rückerstattung der Kanalanschlussbeiträge vorgenommen. Darüber hinaus ergibt sich aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Notwendigkeit der Gebührenanpassung in der zentralen Schmutzwasserbeseitigung sowie Niederschlagswasserbeseitigung.
Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf die ausführlichen Begründungen in der Anlage 3.
Anlagen:
Anlage 1 3. Änderungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)
Anlage 2 3. Änderungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)
Anlage 3 Gebührenkalkulation 2022/ 2023
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