Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport beschließt die in der Anlage 1 aufgeführte Verteilung der Zuschüsse an eingetragene gemeinnützige Sportvereine der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2021 auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)“ vom 01.04.2017.
Erläuterungen:
Für die Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) werden im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant. Das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren ist in der „Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)“ vom 01.04.2017 geregelt. Gemäß Punkt 3 der oben genannten Richtlinie, erhalten Sportvereine je Vereinsmitglied im Altersbereich bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres im Förderjahr, eine Förderpauschale. In diesem Jahr beträgt die Förderpauschale 63,00 Euro.
Die Förderpauschale wird jährlich auf Grundlage der eingereichten Förderanträge neu berechnet.
Mit dem Gesamtförderbetrag von 41.895,00 Euro konnten mit dieser Förderrichtlinie 665 Kinder und Jugendliche aus 16 Sportvereinen im Jahr 2021 berücksichtigt werden.
Fördermittelanträge für das laufende Jahr können laut Förderrichtlinie bis zum 30.06. eingereicht werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hatte sich der Ausschuss Bildung, Soziales und Sport dazu verständigt, auch in diesem Jahr die Antragsfrist bis zum 30.09.2021 zu verlängern.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage – Sportförderung 2021
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