Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2022 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2022 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.
Erläuterungen:
Gemäß den §§ 65 – 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVergV) hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen
a) des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen sowie der außerordentlichen Erträge und der außerordentlichen Aufwendungen (Ergebnishaushalt) b) des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Finanzhaushalt),
Die Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzeptes einschließlich Anlagen erfolgte am 29.10.2021 in der Stadtverordnetenversammlung.
Anlagen:
Haushaltssicherungskonzept und Haushaltssatzung für das Jahr 2022
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