Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0356/2021  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlussfassung über
1. das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2022
2. die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: König, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
15.11.2021 
13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit    
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.11.2021 
15. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
Haushaltsplan_2022_Einbringung_29102021

Beschlussvorschlag:

 

Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2022 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2022 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

 


Erläuterungen:

 

Gemäß den §§ 65 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVergV) hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen

 

  1. des Haushaltsplanes unter Angabe

a)      des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen sowie der außerordentlichen Erträge und der außerordentlichen Aufwendungen (Ergebnishaushalt)

b)      des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Finanzhaushalt),

  1. der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
  2. der vorgesehene Kreditrahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung),
  3. der Steuerhebesätze,
  4. der Wertgrenze, ab der außerordentliche Aufwendungen und außerordentliche Erträge, welche für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, und
  5. der Wertgrenze, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in dem nach §§ 66 Abs. 2 aufzustellenden Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind.

 

Die Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzeptes einschließlich Anlagen erfolgte am 29.10.2021 in der Stadtverordnetenversammlung.   

 


Anlagen:

 

Haushaltssicherungskonzept und Haushaltssatzung für das Jahr 2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan_2022_Einbringung_29102021 (4160 KB)