Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Verkehrsentwicklungskonzeptes für die Stadt Forst (Lausitz), Versionsstand 09.08.2021 wie folgt:
I. Unter Nr. 4.3 "Maßnahmeliste" die Einträge im Punkt R6 (Seite 100) wie folgt zu ändern:
a) in der Spalte "Titel": Neubau einer kombinierten Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußgängerbrücke über die Neiße".
b) in der Spalte "Unterpunkte" > Mögliche Anschlusspunkte am Gutenbergplatz, Am Haag, Sorauer Straße > Öffnung der Brücke für Kfz-Verkehr, mit Ausnahme des LKW-Verkehrs (Zeichen 253) sowie einem kombinierten Rad- und Fußgängerweg wird empfohlen. > Die Schaffung der Brücke im Bereich des Gutenbergplatzes (Standort "Lange Brücke") wird empfohlen.
II. Die Eingruppierung der unter I. genannten Maßnahme aus dem Bereich "Maßnahme des Radverkehrs" als Neunummerierung in den Bereich "Verkehrsmittelübergreifende Maßnahmen" zu übertragen.
Erläuterungen:
1) Allgemein Aufgrundlage des Beschlussantrages der CDU-Fraktion/Grüne erfolgte in der Stadtverordnetenversammlung vom 06.12.2019 (SVV/0086/2019) die grundsätzliche Entscheidung, einen innerstädtischen Grenzübergang zu schaffen. Bislang sind die Frage des Standortes und auch des Ausbaustandards noch nicht abschließend geklärt. Weite Teile in der Bevölkerung prädestinieren den Standort im Bereich des Gutenbergplatzes und erhoffen sich eine Wiedererrichtung der Langen Brücke sowie die Öffnung für den allgemeinen Personenverkehr. Durch eine Änderung der Maßnahmenpriorisierung soll diesem Umstand Rechnung getragen werden, so dass die weitere Planung des Ausbaustandards weiterhin für alle Nutzung- und Standortsmöglichkeiten offensteht, allerdings eine Fokussierung auf den Standort "Lange Brücke" vorgegeben wird.
2) Die derzeitige Fassung des Integrierten Verkehrsentwicklungskonzeptes für die Stadt Forst (Lausitz) sieht bislang vor, dass die Brücke lediglich für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr geöffnet sein soll. Wir sind der Meinung, dass die Brücke auch für den allgemeinen Personenverkehr, nicht jedoch für den LKW-Verkehr geöffnet sein soll.
3) Da die Brücke bislang nur dem Bereich "Maßnahmen des Fußgängerverkehrs" zugeordnet ist, muss diese sodann in den Bereich "Verkehrsmittelübergreifende Maßnahmen" überführt werden. |
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