Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0370/2021  

 
 
Betreff: Aufhebung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung am 29.10.2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.12.2021 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Folgende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 29.10.2021 werden aufgehoben:

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" und Verwendung des Ergebnisses
    Vorlage: SVV/0322/2021

 

  1. Entlastung der Werkleiter des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" für das Wirtschaftsjahr 2020
    Vorlage: SVV/0325/2021

 

  1. Beauftragung des Jahresabschlussprüfers 2021 für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
    Vorlage: SVV/0326/2021

 

 

  1. Wirtschaftsplan 2022 für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
    Vorlage: SVV/0318/2021

 

  1. Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" in Höhe von 1.500.000,00  Euro
    Vorlage: SVV/0327/2021

 

  1. Grundstücksverkauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 42
    Vorlage: SVV/0311/2021

 

  1. Grundstücksverkauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 33
    Vorlage: SVV/0312/2021

 


Erläuterungen:

 

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree Neiße hat mit Schreiben vom 30.11.2021 mitgeteilt, dass die in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.10.2021 vorgenommene Wahl zum Vorsitzenden und der Stellvertreter der Stadtverordnetenversammlung nach deren Rechtsauffassung unwirksam sei. Die Kommunalaufsicht weiter: „Im Ergebnis wurde diese Sitzung somit von einer unberechtigten Person und damit nicht ordnungsgemäß geleitet. Es liegt somit ein Verstoß gegen die §§ 33, 37 BbgKVerf vor. Die nicht ordnungsgemäße Leitung der Sitzung könnte Auswirkungen auf die formelle Rechtmäßigkeit der im weiteren Verlauf der Sitzung gefassten Beschlüsse haben.

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird empfohlen, die Beschlussfassungen vom 29.10.2021 zu wiederholen.“

 

Die Kommunalaufsicht hat darüber hinaus auf eine weitere E-Mail Anfrage der Verwaltung zur Notwendigkeit des Aufhebens der am 29.10.2021 gefassten Beschlüsse mitgeteilt, dass eine Aufhebung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung am 29.10.2021 in der Entscheidungskompetenz der Stadt Forst (Lausitz) liegt, es sei denn, es handelt sich bspw. um einen Beschluss, der bereits ausgeführt worden ist oder der Zeitpunkt des Regelungscharakters bereits überschritten ist (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2021 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz), Vorlage: SVV/0330/2021).

 

Bei den Satzungsbeschlüssen hingegen (Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Rückerstattung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung-
Vorlage: SVV/0316/2021 und 3. Änderungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)-
Vorlage: SVV/0317/2021) wird seitens der Kommunalaufsicht aus Gründen der Rechtsklarheit empfohlen, die Beschlussfassung vom 29.10.2021 zusammen mit dem jeweiligen Neubeschluss aufzuheben.