Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) hat entsprechend § 82 BbgKVerf für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Forst (Lausitz) darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus:
Der Kämmerer hat gemäß § 82 Absatz 3 BbgKVerf den Entwurf des Jahresabschlusses 2020 mit seinen Anlagen am 30.09.2021 aufgestellt. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Forst (Lausitz) wurde der Jahresabschluss der hauptamtlichen Bürgermeisterin zur Feststellung vorgelegt (siehe letzte Seite des Rechenschaftsberichtes).
Die Entlastung der Bürgermeisterin durch die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erfolgt gemäß § 82 Absatz 4 BbgKVerf. Entlastet die Stadtverordnetenversammlung
Anlagen:
Jahresabschluss 2020
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