Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0331/2021 neu  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2020 sowie Entlastung der Bürgermeisterin
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hapke
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: König, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
10.01.2022 
14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
12.01.2022 
16. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.01.2022 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   
Anlagen:
Jahresabschluss_2020_gepruefter_Entwurf

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2020.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erteilt der Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020.

 


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat entsprechend § 82 BbgKVerf für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Forst (Lausitz) darzustellen.

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

  • der Ergebnisrechnung
  • der Finanzrechnung
  • den Teilrechnungen
  • der Bilanz und
  • dem Rechenschaftsbericht


Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:

  • der Anhang
  • die Anlagenübersicht
  • die Forderungsübersicht
  • die Verbindlichkeitenübersicht und
  • der Beteiligungsbericht

 

Der Kämmerer hat gemäß § 82 Absatz 3 BbgKVerf den Entwurf des Jahresabschlusses 2020 mit seinen Anlagen am 30.09.2021 aufgestellt. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Forst (Lausitz) wurde der Jahresabschluss der hauptamtlichen Bürgermeisterin zur Feststellung vorgelegt (siehe letzte Seite des Rechenschaftsberichtes).

 

Die Entlastung derrgermeisterin durch die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erfolgt gemäß § 82 Absatz 4 BbgKVerf. Entlastet die Stadtverordnetenversammlung
Forst (Lausitz) die Bürgermeisterin, kann die Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2020 als abgeschlossen angesehen werden. Verweigert sie die Entlastung oder spricht diese nur mit Einschränkungen aus, so hat sie die Gründe dafür anzugeben.

 

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss 2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss_2020_gepruefter_Entwurf (6560 KB)