Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0356/2021 neu  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlussfassung über
1. das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2022
2. die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: König, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
10.01.2022 
14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit geändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
12.01.2022 
16. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.01.2022 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Haushaltsplan und HHSK_2022

Beschlussvorschlag:

 

Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2022 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Änderungen entsprechend Anlage 1 mit Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2022 in der Fassung der Anlage 2.

 

 


Erläuterungen:

 

Gemäß den §§ 65 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVergV) hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen

 

  1. des Haushaltsplanes unter Angabe

a)      des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen sowie der außerordentlichen Erträge und der außerordentlichen Aufwendungen (Ergebnishaushalt)

b)      des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Finanzhaushalt),

  1. der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
  2. der vorgesehene Kreditrahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung),
  3. der Steuerhebesätze,
  4. der Wertgrenze, ab der außerordentliche Aufwendungen und außerordentliche Erträge, welche für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, und
  5. der Wertgrenze, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in dem nach §§ 66 Abs. 2 aufzustellenden Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind.

 

Die Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzeptes einschließlich Anlagen erfolgte am 29.10.2021 in der Stadtverordnetenversammlung.   

 


Anlagen:

 

  1. Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2022
  2. Änderungen mit Anlage 1 und Anlage 2 und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan und HHSK_2022 (5327 KB)