Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung bestätigt die Aufgabenstellung zur Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für eine innerstädtische Straßenverbindung über die Neiße.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie durchzuführen und den Ausschuss für Planung fortlaufend über den Verfahrensstand zu informieren. Erläuterungen:
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. SVV/0086/2019 (neu) – Schaffung einer innerstädtischen Verbindung nach Polen – hier Pkt. 2 ist „gemeinsam in Abstimmung mit der Stadtverordnetenversammlung und der Beteiligung der Bürger, mit den Gemeinden Lubsko und Brody ein Standortvorschlag zu erarbeiten (…)“ (3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2019).
Der Gemeinderat Brody hat in seiner Sitzung am 30.09.2019 beschlossen, die Stadt Forst (Lausitz) bei ihren Bemühungen zum „Wiederaufbau der zerstörten Grenzbrücke Lange Brücke, welche Forst (Lausitz) und Zasieki miteinander verbindet“, zu unterstützen (Beschluss-Nr. IX/66/19). Ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) zu einer Verbindung über die Neiße, damit verbunden zum Standort und den Arten des Verkehrs, ist noch nicht gefasst.
In Vorbereitung und zur Begründung eines standort- und verkehrsartenbezogenen Grundsatzbeschlusses für eine innerstädtische Verbindung über die Neiße sollen die Möglichkeiten der Errichtung einer Brücke mit Anbindung an die kommunale Infrastruktur auf deutscher Seite untersucht werden, um letztendlich den geeignetsten Standort im Bereich der Innenstadt zu ermitteln. Das Untersuchungsgebiet nach Pkt. 1.3.2 der Aufgabenstellung berücksichtigt das kommunale Eigentum an Grund und Boden sowie an den Fragmenten der kriegszerstörten Brücken am Gutenbergplatz und an der Sorauer Straße (Seite 10 – Eigentumsverhältnisse).
Bestandteile der Aufgabenstellung sind:
Die vorgenannten Bestandteile sind in der Aufgabenstellung auf den Seiten 12 und 13 näher beschrieben.
Erläuterungen zu den Anregungen und Fragen des Ausschusses für Planung aus der 9. Sitzung am 11.11.2021 sowie der zum 15.12.2021 der Verwaltung zugearbeiteten Hinweise der Fraktionen:
Die Umwelt- und Umfeldbedingungen im Untersuchungsgebiet sind Bestandteil der Standortbestimmung, eingeschlossen sind die mit der Umsetzung verbundenen möglichen Auswirkungen. Die Standortuntersuchung beinhaltet u. a. Überlegungen zu weiterführenden Maßnahmen der Verkehrslärmminderung, zu den ggf. Notwendigkeiten des ruhenden Verkehrs und des ÖPNV (siehe Seite 13 Abs. 1).
Die Betrachtung einer möglichen Entwicklung auf der polnischen Seite ist nicht Bestandteil der Studie, es sind lediglich Aussagen zum vorhandenen Straßennetz auf polnischer Seite zu treffen, ggf. auf Netzlücken oder Netzveränderungen hinzuweisen (siehe Seite 13 Abs. 3). Die Stadt Forst (Lausitz) ist nicht Eigentümer der Eisenbahnbrücke. Nach früheren Aussagen der Deutschen Bahn AG ist die polnische Staatsbahn PKP für den Betrieb und die Unterhaltung zuständig. Zwischenstaatlich ist diese Verbindung in der Anlage 1 des Regierungsabkommens vom 19. November 1993 über Grenzübergänge und Arten des grenzüberschreitenden Verkehrs als Eisenbahnübergang für Personen- und Warenverkehr verzeichnet. Eine Betrachtung der Eisenbahnbrücke soll nicht erfolgen.
Die Untersuchung der Art der Nutzung und der Nutzungsumfang sind Bestandteil der Aufgabenstellung. Auf Seite 12 Abs. 2 ist enthalten, dass die Auswirkungen der Verkehrsart auf das kommunale Straßennetz im Untersuchungsgebiet zu prüfen sind. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Einbeziehung der vorliegenden städtebaulichen Konzepte verwiesen (siehe Seite 12 Abs. 6). Der Entwurf des Integrierten Verkehrsentwicklungskonzeptes, das einen Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren vorsieht, empfiehlt von einer Öffnung für Pkw abzusehen (siehe Maßnahme R 6), verweist aber auch auf die Notwendigkeit der Machbarkeitsstudie, um eine seriöse Bewertung durchführen zu können. Um hier dem Nachhaltigkeitsprinzip und der Wirtschaftlichkeit kommunaler Maßnahmen zu entsprechen, enthält die Aufgabenstellung die Prüfung einer möglichen stufenweisen Ausweitung der Verkehrsarten (siehe Seite 12 Abs. 2). Die Beteiligung der polnischen Seite erfolgt prozessbegleitend und im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Die Aufgabenstellung der Machbarkeitsstudie ist der polnischen Seite zur Kenntnis gegeben worden. Der in der Anlage beigefügte zeitliche Ablauf wurde mit den bekannten Sitzungsterminen des Jahres 2022 ergänzt. Aufgrund des 2-stufigen Verfahrens zur Erlangung eines fachkundigen Büros sowie dem in der Folge der Bearbeitung der Machbarkeitsstudie geplanten Beteiligungsprozess ist eine zeitliche Straffung nicht realistisch.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1 – Aufgabenstellung (Stand: Januar 2022) Anlage 2 – geplanter zeitlicher Ablauf und grundlegende Festlegungen für das Vergabeverfahren
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