Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Bauen und Vergabe wird über die Vorplanung der Erneuerung / Verbesserung / Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Quartier Noßdorf II in Forst (Lausitz) informiert. Erläuterungen:
Die Netzgesellschaft Forst Lausitz mbH & Co. KG (NFL) plant die Erdverkabelung ihres 20-kV- und 0,4-kV-Längsnetzes im Quartier Noßdorf II. Die Freileitungen sowie die vorhandenen Masten werden demontiert. Da die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage in dem Quartier mehrheitlich über diese Freileitungen betrieben wird, besteht für die Stadt Forst (Lausitz) Handlungsbedarf, um eine Straßenbeleuchtung gewährleisten zu können.
Im Quartier Noßdorf II sind folgende Straßen betroffen:
Schwerinstraße, von Kastanienstraße bis An der Malxe Akazienstraße Kastanienstraße, von Buchenstraße bis Spremberger Straße Buchenstraße, von Kastanienstraße bis Am Wehr Pappelstraße, von Schwerinstraße bis Spremberger Straße Birkenstraße An der Malxe
Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro iHC – iPP Hydro Consult GmbH aus Cottbus mit der Planung der Erneuerung / Verbesserung / Erweiterung der Straßenbeleuchtung für das Quartier Noßdorf II in Forst (Lausitz) beauftragt.
In der Vorplanung wurde das Gesamtquartier Noßdorf II untersucht. Die Kosten für diese Ingenieurleistungen belaufen sich auf der Grundlage der Kostenschätzung auf 9.060,00 EUR brutto. Die weiteren Planungen mit den entsprechenden lichttechnischen Bemessungen erfolgen für jede Straße gesondert.
Das Quartier Noßdorf II ist eine Tempo-30-Zone. die Straßen sind Anliegerstraßen innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes. Grundlage der Planung ist die DIN EN 13201. Daraus resultiert für die weitere Planung der Beleuchtung die Beleuchtungssituation D3.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung befindet sich überwiegend auf den Masten des noch größtenteils genutzten Freileitungsnetzes der NFL. Die Leuchten werden über Freileitungsdrähte versorgt. Alle Masten und Leuchten sind technisch und materiell verschlissen, entsprechen nicht dem Stand der Technik und können nicht mehr, auch nicht zur Ersatzteilgewinnung, verwendet werden.
Die Verbesserung / Erneuerung / Erweiterung der Straßenbeleuchtung ist erforderlich, um die Funktionalität, die Betriebssicherheit und die Verkehrssicherheit des Beleuchtungssystems zu gewährleisten. Ziel ist die Verbesserung der Qualität der Straßenbeleuchtung bei gleichzeitiger Optimierung von Energiekosten und -verbrauch. Durch diese Maßnahme soll neben der allgemeinen Energiekosteneinsparung auch die CO2-Bilanz verbessert und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Insgesamt sind 73 Masten unterschiedlichster Materialien und 35 Leuchten vorhanden. Nach Beendigung des geplanten Vorhabens werden ca. 2.800 m Straßenbeleuchtungsanlage mit ca. 84 Stück neuen Lichtpunkten entstanden sein.
Durch die geplante zeitgleiche Baudurchführung ergeben sich zwischen den Vorhaben der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG und der Stadt Forst (Lausitz) Berührungspunkte (Anlage 1). Es besteht in mehreren Bauabschnitten die Möglichkeit zur gemeinsamen Grabennutzung bei den Leitungsverlegungen und somit der Kostenoptimierung. Es werden entsprechende Vereinbarungen für diese Abschnitte geschlossen.
Alle Straßen im Quartier sind Erschließungsstraßen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bedeutung und Nutzung im Quartier. Zu den Sammelstraßen zählen die Akazienstraße und die Schwerinstraße. Die anderen Straßen im Quartier sind Wohnstraßen. Unter Berücksichtigung des Regelquerschnittes im Straßenbau kann in den Wohnstraßen eine Lichtpunkthöhe von 5 m und in den Sammelstraßen von 6 m (eventuell mit Ausleger) realisiert werden. Die Aufstellung der Masten soll zwischen Gehweg und privater Grundstücksgrenze des jeweiligen anliegenden Grundstückes erfolgen. Bei beengten Verhältnissen soll die Aufstellung der Masten in einem Abstand von 0,75 m – 0,90 m zur Fahrbahn erfolgen.
Des Weiteren wird das folgende allgemeine Dimmprofil der Stadt (Angaben in Normalzeit) zugrunde gelegt.
Einschaltzeit bis 20.00 Uhr 100 % 20.00 Uhr bis 22.30 Uhr 65 % 22.30 Uhr bis 05.00 Uhr 35 % 05.00 Uhr bis Ausschaltzeit 80 %
Durch das Ingenieurbüro wurden mehrere Leuchtensysteme untersucht, auch hinsichtlich der lichttechnischen Parameter sowie der Investitions- und Energiekosten. Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist als Anlage 2 beigefügt. In der weiteren Fachplanung für die einzelnen Straßen wird auf dieser Grundlage im Zusammenhang mit den Faktoren in der Örtlichkeit eine Auswahl der Leuchten erfolgen.
In der Vorplanung wird von einem durchschnittlichen Leuchtenabstand von etwa 33 m ausgegangen.
Für die Einspeisung der Beleuchtungsanlage soll der vorhandene Schaltschrank in der Akazienstraße / Ecke Schwerinstraße genutzt werden. Dieser muss entsprechend den neuen Anforderungen angepasst werden.
Geplanter Bauablauf
Die zeitliche Einordnung des Vorhabens orientiert sich an der geplanten Längsnetzverkabelung der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) GmbH & Co. KG.
Die Umsetzung des Bauvorhabens soll in folgenden sechs Bauabschnitten erfolgen:
Geplante Kosten (Bezug: Haushaltsplan 2022 ff.)
Leistung: 54.0.01.100
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1 – Übersichtskarte mit Planung Netzgesellschaft Forst (Lausitz) GmbH & Co. KG Anlage 2 – Variantenvergleich Leuchtensysteme
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