Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0389/2022  

 
 
Betreff: Information zur Vorplanung der Erneuerung / Verbesserung / Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Quartier Noßdorf II in Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Dieminger-Lakanwal
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Anhörung
10.02.2022 
26. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1, Übersichtskarte
Anlage 2, Variantenvergleich

Information:

 

Der Ausschuss für Bauen und Vergabe wird über die Vorplanung der Erneuerung / Verbesserung / Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Quartier Noßdorf II in Forst (Lausitz) informiert.


Erläuterungen:

 

Die Netzgesellschaft Forst Lausitz mbH & Co. KG (NFL) plant die Erdverkabelung ihres 20-kV- und 0,4-kV-Längsnetzes im Quartier Noßdorf II. Die Freileitungen sowie die vorhandenen Masten werden demontiert. Da die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage in dem Quartier mehrheitlich über diese Freileitungen betrieben wird, besteht für die Stadt Forst (Lausitz) Handlungsbedarf, um eine Straßenbeleuchtung gewährleisten zu können.

 

Im Quartier Noßdorf II sind folgende Straßen betroffen:

 

      Schwerinstraße, von Kastanienstraße bis An der Malxe

      Akazienstraße

      Kastanienstraße, von Buchenstraße bis Spremberger Straße

      Buchenstraße, von Kastanienstraße bis Am Wehr

      Pappelstraße, von Schwerinstraße bis Spremberger Straße

      Birkenstraße

      An der Malxe

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro iHC iPP Hydro Consult GmbH aus Cottbus mit der Planung der Erneuerung / Verbesserung / Erweiterung der Straßenbeleuchtung für das Quartier Noßdorf II in Forst (Lausitz) beauftragt.

 

In der Vorplanung wurde das Gesamtquartier Noßdorf II untersucht. Die Kosten für diese Ingenieurleistungen belaufen sich auf der Grundlage der Kostenschätzung auf 9.060,00 EUR brutto. Die weiteren Planungen mit den entsprechenden lichttechnischen Bemessungen erfolgen für jede Straße gesondert.

 

Das Quartier Noßdorf II ist eine Tempo-30-Zone. die Straßen sind Anliegerstraßen innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes. Grundlage der Planung ist die DIN EN 13201. Daraus resultiert für die weitere Planung der Beleuchtung die Beleuchtungssituation D3.

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung befindet sich überwiegend auf den Masten des noch größtenteils genutzten Freileitungsnetzes der NFL. Die Leuchten werden über Freileitungsdrähte versorgt. Alle Masten und Leuchten sind technisch und materiell verschlissen, entsprechen nicht dem Stand der Technik und können nicht mehr, auch nicht zur Ersatzteilgewinnung, verwendet werden.

 

Die Verbesserung / Erneuerung / Erweiterung der Straßenbeleuchtung ist erforderlich, um die Funktionalität, die Betriebssicherheit und die Verkehrssicherheit des Beleuchtungssystems zu gewährleisten. Ziel ist die Verbesserung der Qualität der Straßenbeleuchtung bei gleichzeitiger Optimierung von Energiekosten und -verbrauch. Durch diese Maßnahme soll neben der allgemeinen Energiekosteneinsparung auch die CO2-Bilanz verbessert und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

 

Insgesamt sind 73 Masten unterschiedlichster Materialien und 35 Leuchten vorhanden. Nach Beendigung des geplanten Vorhabens werden ca. 2.800 m Straßenbeleuchtungsanlage mit ca. 84 Stück neuen Lichtpunkten entstanden sein.

 

Durch die geplante zeitgleiche Baudurchführung ergeben sich zwischen den Vorhaben der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG und der Stadt Forst (Lausitz) Berührungspunkte (Anlage 1). Es besteht in mehreren Bauabschnitten die Möglichkeit zur gemeinsamen Grabennutzung bei den Leitungsverlegungen und somit der Kostenoptimierung. Es werden entsprechende Vereinbarungen für diese Abschnitte geschlossen.

 

Alle Straßen im Quartier sind Erschließungsstraßen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bedeutung und Nutzung im Quartier. Zu den Sammelstraßen zählen die Akazienstraße und die Schwerinstraße. Die anderen Straßen im Quartier sind Wohnstraßen. Unter Berücksichtigung des Regelquerschnittes im Straßenbau kann in den Wohnstraßen eine Lichtpunkthöhe von 5 m und in den Sammelstraßen von 6 m (eventuell mit Ausleger) realisiert werden. Die Aufstellung der Masten soll zwischen Gehweg und privater Grundstücksgrenze des jeweiligen anliegenden Grundstückes erfolgen. Bei beengten Verhältnissen soll die Aufstellung der Masten in einem Abstand von 0,75 m 0,90 m zur Fahrbahn erfolgen.

 

Des Weiteren wird das folgende allgemeine Dimmprofil der Stadt (Angaben in Normalzeit) zugrunde gelegt.

 

Einschaltzeit bis 20.00 Uhr               100 %

20.00 Uhr bis 22.30 Uhr                             65 %

22.30 Uhr bis 05.00 Uhr                             35 %

05.00 Uhr bis Ausschaltzeit                80 %

 

Durch das Ingenieurbüro wurden mehrere Leuchtensysteme untersucht, auch hinsichtlich der lichttechnischen Parameter sowie der Investitions- und Energiekosten. Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist als Anlage 2 beigefügt. In der weiteren Fachplanung für die einzelnen Straßen wird auf dieser Grundlage im Zusammenhang mit den Faktoren in der Örtlichkeit eine Auswahl der Leuchten erfolgen.

 

In der Vorplanung wird von einem durchschnittlichen Leuchtenabstand von etwa 33 m ausgegangen.

 

r die Einspeisung der Beleuchtungsanlage soll der vorhandene Schaltschrank in der Akazienstraße / Ecke Schwerinstraße genutzt werden. Dieser muss entsprechend den neuen Anforderungen angepasst werden.

 

Geplanter Bauablauf

 

Die zeitliche Einordnung des Vorhabens orientiert sich an der geplanten Längsnetzverkabelung der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) GmbH & Co. KG.

 

Die Umsetzung des Bauvorhabens soll in folgenden sechs Bauabschnitten erfolgen:

 

  1. BA

-          Kastanienstraße, zwischen Buchenstraße und Spremberger Straße

-          Schwerinstraße, zwischen Kastanienstraße und Akazienstraße

2022

  1. BA

-          Akazienstraße, zwischen Eichenweg und Schwerinstraße

2022

  1. BA

-          Akazienstraße, zwischen Schwerinstraße und Spremberger Straße

-          Birkenstraße

2023

  1. BA

-          Schwerinstraße, zwischen Akazienstraße und Pappelstraße

-          Pappelstraße, zwischen Schwerinstraße und Spremberger Straße

2023

  1. BA

-          Schwerinstraße, zwischen Pappelstraße und an der Malxe

2023

  1. BA

-          An der Malxe, zwischen Schwerinstraße und Spremberger Straße

-          Buchenstraße, zwischen Kastanienstraße und Schwerinstraße

2024

 

 

Geplante Kosten (Bezug: Haushaltsplan 2022 ff.)

 

Leistung: 54.0.01.100

 

Straße

Sachkonto

2022

(in EUR)

2023

(in EUR)

2024

(in EUR)

Gesamt

(in EUR)

 

Kastanienstraße

09612080

 18.969,75

 58.000,00

 

 76.969,75

Pappelstraße

09612111

 58.615,97

 

 

 58.615,97

Buchenstraße

09612098

 46.838,26

 

 

 46.838,26

Schwerinstraße

09612130

 58.741,80

 

 

 58.741,80

Akazienstraße

09612008

 19.882,28

 60.000,00

 

 79.882,28

Birkenstraße

09612071

 21.496,72

 

 

 21.496,72

An der Malxe

09612106

 

 

45.000,00

 45.000,00

 

Gesamt

 

 

224.544,78

 

118.000,00

 

45.000,00

 

387.544,78

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Anlage 1 Übersichtskarte mit Planung Netzgesellschaft Forst (Lausitz) GmbH & Co. KG

Anlage 2 Variantenvergleich Leuchtensysteme

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1, Übersichtskarte (530 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2, Variantenvergleich (459 KB)