Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0397/2022  

 
 
Betreff: Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH zum Ausbau von Glasfaserinfrastruktur in der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeisterin Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.02.2022 
17. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
Kooperationsvertrag Glasfaser
Anlage1-Glasfaser

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH zum Ausbau von Glasfaserinfrastruktur im Stadtgebiet Forst (Lausitz) zu.

 


Erläuterungen:

 

Auf Beschlussvorlage- SVV/0424/2017 wird Bezug genommen. Darin ermächtigt die SVV den damaligen Bürgermeister, für die Stadt Forst (Lausitz) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Spree-Neiße zum Ausbau des Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes abzuschließen.

 

In der Folge hat der Landkreis Spree-Neiße entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 20. Juni 2016, Anträge auf Förderung für den Breitbandausbau gestellt und Zuwendungsbescheide erhalten.

 

In Übereinstimmung mit der von der Bundesregierung formulierten Zielstellung soll somit jedem unterversorgten Haushalt / Unternehmen so schnell wie möglich ein leistungsfähiger Breitbandanschluss zur Verfügung stehen. Unterversorgt im Sinne der Förderrichtlinie sind Anschlüsse mit weniger als 30 Mbit/s, die nach Abschluss des geförderten Ausbaus Glasfaser bis in die Wohnung und mindestens 1Gbit/s erhalten werden.

Es klingt paradox, aber in der Praxis könnte es so kommen, dass zum Beispiel das letzte Haus eines unserer Ortsteile, das aktuell einen Anschluss von unter 30 Mbit/s hat, einen Glasfaseranschluss und damit zukünftig 1Gbit/s und mehr in die Wohnung gelegt bekommt, während entlang der Strecke dorthin alle Haushalte / Unternehmen, die aktuell mehr als 30Mbit/s ( z. B. 50 Mbit/s) haben, keine Berücksichtigung beim geförderten Ausbau finden werden.

Genau dieser Ausbau erfolgt kreisweit. Der Abschluss ist zum 31.12.2024 vorgesehen.

 

Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren hat der Landkreis die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH (DG) als Umsetzungspartner für die Fördermaßnahme des Landkreises vertraglich gebunden. Die DG ist bereit mit eigenen finanziellen Mitteln weitere Gebiete des Landkreises, so auch die Stadt Forst (Lausitz), als Ergänzung der Fördermaßnahme zu erschließen. Der Vorteil für die Stadt Forst (Lausitz) besteht darin, zu einer größeren Flächendeckung des Stadtgebietes bei der Erschließung mit Glasfaserinfrastruktur zu kommen, als es die Inanspruchnahme staatlicher Fördermaßnahmen ermöglicht. Das volle Vermarktungs- und Investitionsrisiko liegt bei der DG als Investor. Voraussetzung für ein Tätigwerden der DG ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Forst und der DG, welcher der Beschlussvorlage beigefügt ist.

Mit dem Beschluss erfüllt die Stadt Forst (Lausitz) die in § 2 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg festgelegte Aufgabe der Entwicklung von Breitbandinfrastruktur im Stadtgebiet.

Leistungsfähige Breitbandinfrastruktur ist ein wesentlicher Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Forst (Lausitz), sowie eine Grundlage für eine breite Teilhabe aller Bürger am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben, das zunehmend digital gestaltet wird. Mit dem Beschluss gewinnt Forst (Lausitz) eine privatwirtschaftliche Investition in zukunftsfähige digitale Infrastrukturen der Stadt.

Die Zusammenarbeit soll ein Kooperationsvertrag regeln (siehe Anlage).

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kooperationsvertrag Glasfaser (219 KB)    
Anlage 2 2 Anlage1-Glasfaser (1500 KB)