Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0405/2022  

 
 
Betreff: Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Müller, Anett
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Vorberatung
21.03.2022 
13. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport    
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
04.04.2022 
16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit an Verwaltung zurück verwiesen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
20.04.2022 
19. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
BV_SVV_0405_2022_Kulturförderrichtlinie 2022_Anlage_neu

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz).

 

 

 


Erläuterungen:

 

Zurzeit erfolgt eine Förderung nach der „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine“. Diese wurde im Rahmen der Vorlage SVV/1028/2003 in der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2003 beschlossen.

 

Diese Richtlinie ist sehr veraltet. Durch die Verwaltung wurde aktuell eine neue Richtlinie erarbeitet.

Die mögliche Fördersumme pro Antrag wurde von 75 % auf 80 % angehoben. Die mögliche maximale Gesamtförderung pro Antrag wurde von 800,00 auf 2.000,00 angehoben.

Es soll hiermit für Antragsteller die Möglichkeit geschaffen werden, auch größere Kulturveranstaltungen r Bürger in der Stadt Forst (Lausitz) durchführen zu können.

 

Der Kreis der Antragsberechtigten wurde erweitert.

Neben gemeinnützigen Kulturvereinen sollen künftig auch natürliche Personen und sonstige Träger nicht kommerzieller Projekte Anträge stellen können.

Somit haben auch Initiativen oder Einzelpersonen die Möglichkeit, kulturelle Projekte in Forst (Lausitz) umzusetzen.

Hiermit soll das kulturelle Angebot in der Stadt Forst (Lausitz) erweitert und eine größere Vielfalt der Angebote ermöglicht werden.

 

Der Wortlaut der vorgeschlagenen neuen Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz) ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlage:

Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV_SVV_0405_2022_Kulturförderrichtlinie 2022_Anlage_neu (72 KB)