Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Chronologie der bisherigen Planungen
a) Erstverfahren: Bebauungsplan Am Haag“, Satzungsbeschluss vom 30.04.1993, Inkraftsetzung mit Veröffentlichung im Amtsblatt vom 23.07.1993
b) Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, Satzungsbeschluss vom 03.07.2009 (Beschlussvorlage SVV/0124/2009), Inkraftsetzung mit Veröffentlichung im Amtsblatt vom 17.07.2009 (neues Ausgangsverfahren)
c) Änderungsverfahren für eine Teilfläche des Bebauungsplanes „Am Haag“ (1. Änderung), Satzungsbeschluss am 13.09.2013 (Beschlussvorlage SVV/0852/2013), Inkraftsetzung: 27.09.2013
Bestandsdarstellung im alten Bebauungsplan
Im südöstlichen Teilbereich des Gesamtplangebietes „Am Haag“ wurde in der bisherigen Planung eine private Grünfläche festgesetzt, auf welchem sich noch
a) ein altes Fabrikgebäude b) ein Nebengebäude zum Fabrikgebäude c) und ein ehemals vom Gewässer- und Erhaltungsverband genutztes Gebäude
befinden.
Entwicklungsziel des neuen Planverfahrens
Die Gebäude unter b) und c) und eine kleinere Umringfläche sollten zu einem Mischgebiet i.S.d. § 6 BauNVO auf der Grundlage eines 2. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Am Haag“ entwickelt werden.
Intention: mittelfristige Verbesserung des städtebaulichen Erscheinungsbildes
Verfahrenstyp: Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Durchgeführt wurde ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.
Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a (2) BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Insofern wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Bau8GB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Bisherige Verfahrensschritte
Aufstellungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2018 Schreiben an die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, datiert auf den 18.05.2021, incl. der Schreiben an die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 01.06.2021 bis einschließlich 05.07.2021
Noch ausstehend
Satzungsbeschluss Amtsblattveröffentlichung zur Inkraftsetzung
Hinweise
Eine Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde ist nicht erforderlich, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt. Gemäß § 22 der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist das Mitwirkungsverbot zu beachten.
Planungskosten
über Kofinanzierung Städtebaufördermittel Anlagen: Anlage 1 – Abwägung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlage 2 – Satzungsbeschluss Anlage 3 – Lageplan Anlage 4 – Planzeichnung in der Fassung vom 03.03.2022 Anlage 5 – Begründung in der Fassung vom 03.03.2022 Anlage 6 – Anlage Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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