Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0411/2022  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung "2. Änderungsverfahren für eine Teilfläche des Bebauungsplanes Am Haag"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
31.03.2022 
11. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
20.04.2022 
19. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.05.2022 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
anlage 1 am haag
anlage 2 am haag
anlage 4 am haag
anlage 5 am haag
anlage 6 am haag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 10 BauGB die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung 2. Änderungsverfahren für eine Teilfläche des Bebauungsplanes Am Haag“.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Chronologie der bisherigen Planungen

 

a)      Erstverfahren: Bebauungsplan Am Haag“, Satzungsbeschluss vom 30.04.1993, Inkraftsetzung mit Veröffentlichung im Amtsblatt vom 23.07.1993

 

b)      Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, Satzungsbeschluss vom 03.07.2009 (Beschlussvorlage SVV/0124/2009), Inkraftsetzung mit Veröffentlichung im Amtsblatt vom 17.07.2009 (neues Ausgangsverfahren)

 

c)      Änderungsverfahren für eine Teilfläche des Bebauungsplanes „Am Haag“ (1. Änderung), Satzungsbeschluss am 13.09.2013 (Beschlussvorlage SVV/0852/2013), Inkraftsetzung: 27.09.2013

 

 

Bestandsdarstellung im alten Bebauungsplan

 

Im süstlichen Teilbereich des Gesamtplangebietes „Am Haag“ wurde in der bisherigen Planung eine private Grünfläche festgesetzt, auf welchem sich noch

 

a)      ein altes Fabrikgebäude

b)      ein Nebengebäude zum Fabrikgebäude

c)      und ein ehemals vom Gewässer- und Erhaltungsverband genutztes Gebäude

 

befinden.

 

 

Entwicklungsziel des neuen Planverfahrens

 

Die Gebäude unter b) und c) und eine kleinere Umringfläche sollten zu einem Mischgebiet i.S.d. § 6 BauNVO auf der Grundlage eines 2. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Am Haag“ entwickelt werden.

 

Intention: mittelfristige Verbesserung des städtebaulichen Erscheinungsbildes

 

 

Verfahrenstyp: Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

 

Durchgeführt wurde ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.

 

Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a (2) BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

 

Insofern wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Bau8GB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

 

Bisherige Verfahrensschritte

 

      Aufstellungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2018

      Schreiben an die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, datiert auf den 18.05.2021, incl. der Schreiben an die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

      Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 01.06.2021 bis einschließlich 05.07.2021

 

 

Noch ausstehend

 

      Satzungsbeschluss

      Amtsblattveröffentlichung zur Inkraftsetzung

 

 

Hinweise

 

      Eine Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde ist nicht erforderlich, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt.

      Gemäß § 22 der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist das Mitwirkungsverbot zu beachten.

 

 

Planungskosten

 

über Kofinanzierung Städtebaufördermittel


Anlagen:

Anlage 1  Abwägung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger

  öffentlicher Belange

Anlage 2  Satzungsbeschluss

Anlage 3  Lageplan

Anlage 4  Planzeichnung in der Fassung vom 03.03.2022

Anlage 5  Begründung in der Fassung vom 03.03.2022

Anlage 6  Anlage Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 anlage 1 am haag (111 KB)    
Anlage 2 2 anlage 2 am haag (22 KB)    
Anlage 4 4 anlage 4 am haag (592 KB)    
Anlage 5 5 anlage 5 am haag (142 KB)    
Anlage 6 6 anlage 6 am haag (48 KB)