Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz).
Erläuterungen:
Zurzeit erfolgt eine Förderung nach der „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine“. Diese wurde im Rahmen der Vorlage SVV/1028/2003 in der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2003 beschlossen.
Diese Richtlinie ist sehr veraltet. Durch die Verwaltung wurde aktuell eine neue Richtlinie erarbeitet. Die mögliche Fördersumme pro Antrag wurde von 75 % auf 80 % angehoben. Die mögliche maximale Gesamtförderung pro Antrag wurde von 800,00 € auf 2.000,00 € angehoben. Es soll hiermit für Antragsteller die Möglichkeit geschaffen werden, auch größere Kulturveranstaltungen für Bürger in der Stadt Forst (Lausitz) durchführen zu können.
Der Kreis der Antragsberechtigten wurde erweitert. Neben gemeinnützigen Kulturvereinen sollen künftig auch natürliche Personen und sonstige Träger nicht kommerzieller Projekte Anträge stellen können. Somit haben auch Initiativen oder Einzelpersonen die Möglichkeit, kulturelle Projekte in Forst (Lausitz) umzusetzen. Hiermit soll das kulturelle Angebot in der Stadt Forst (Lausitz) erweitert und eine größere Vielfalt der Angebote ermöglicht werden.
Der Wortlaut der vorgeschlagenen neuen Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz) ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage: Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)
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