Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Forst (Lausitz) erstellt auf ihrer Homepage eine sogenannte "one stop agency" für Anträge von Fördermitteln. Hierbei wird auf einem Portal in einem mehrstufigen System erfragt, um was für einen potenziell förderfähigen Antrag es sich handelt. Am Ende des Prozesses werden den Antragsstellern die möglichen Anträge präsentiert. Zudem wird ein Ansprechpartner der Verwaltung genannt, der bei der Antragsstellung unterstützen kann. Vereine und Körperschaften, die ihre Gemeinnützigkeit gemäß § 52 Abgabenordnung (AO) nachweisen können sowie im sozialen und kulturellen Bereich ehrenamtlich arbeitende natürliche Personen mit Tätigkeitsschwerpunkt in Forst sind hierbei ausschließlich als antragsberechtigt zu definieren. Erläuterungen:
Die Menge an Anträgen und Fördermitteln steigt stets an. Die dafür notwendigen Anträge sind oft nur schwer zu finden oder die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung kann manchmal nicht konkret nachvollzogen werden. Außerdem ist es im digitalen Zeitalter und in Zeiten dezentraler Organisation geboten, dass diese Entwicklung auch im Handeln der Stadtverwaltung wiederzuerkennen ist. Die Einhaltung des Datenschutzes gemäß Datenschutzgrundverordnung sind hierbei einzuhalten. |
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