Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Erneuerung der Schmutzwasserableitung und die Außerbetriebnahme der Niederschlagswasserableitung im 1. TA der Muskauer Straße zwischen Skurumer Straße und Weißwasser Straße.
Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) plant den Ausbau der Muskauer Straße, zwischen Skurumer Straße und Triebeler Straße in 2 Bauabschnitten. Im Rahmen der geplanten Erneuerung dieser Gemeindestraße wurde für die vorhandenen abwassertechnischen Anlagen ein kurz- bis mittelfristiger Handlungsbedarf festgestellt. Die geplanten Arbeiten sollen als koordinierte Baumaßnahme durch die Stadt Forst (Lausitz), den Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ und die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg realisiert werden. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme wird maßgeblich durch die Bereitstellung der avisierten Fördermittel für die Verkehrsanlagen beeinflusst. Zur Sicherung des geplanten Gesamtbauzeitraumes werden unabhängig von einer Fördermittelzusage die Arbeiten an den abwassertechnischen Anlagen zur Schmutzwasserableitung im 1. Teilabschnitt, Skurumer Straße bis Weißwasser Straße, ausgeführt.
Planungsgegenstand ist der 1. Teilabschnitt der Muskauer Straße zwischen Skurumer Straße und Weißwasser Straße. Die vorliegende Planung beinhaltet die Leistungen für die Erneuerung der abwassertechnischen Anlagen zur Schmutzwassersammlung und die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen. Aus der Planung zur Niederschlagswasserableitung aus öffentlichen Flächen ist kein zukünftiger Bedarf an abwassertechnischen Anlagen in Zuständigkeit des EBAbw. abzuleiten. Die vorhandenen Anlagen werden bis zur Außerbetriebnahme weiter betrieben. Die erforderlichen Leistungen zur Stilllegung sind Gegenstand der Planung, die Ausführung erfolgt mit dem Straßenbau.
Im 1.Bauabschnitt befindet sich der vorh. Kanal DN 200 im unbefestigten westlichen Seitenstreifen bis in Höhe des Grundstücks Nr. 79 und schwenkt von dort aus auf die östliche Seite in den Privatbereich dicht hinter die westliche Grundstücksgrenze. Die Anbindung erfolgt an den vorh. Schacht 00312S019 südlich der Bahnstrecke, in dem auch der vorh. Gefällekanal DN 200 aus dem Krummen Weg sohlgleich anbindet. Der Zustand ist durch Wurzeleinwüchse, Lageabweichungen, Riss- und Scherbenbildung sowie mechanischen Verschleiß gekennzeichnet. Die teilweise sehr geringe Überdeckung und eine deutliche Unterschreitung des Mindestgefälles wirken sich nachteilig auf den Betrieb aus. Als Planungsziele wurden definiert: - Dichtheit - Verbesserung der Standsicherheit / des statischen Systems - Verbesserung der Hydraulik durch Optimierung der Längsneigung unter Beibehaltung der bestehenden Anschlusstiefen der Grundstücksentwässerungsanlagen - Verbesserung der Unterhaltbarkeit durch Trassenführung im öffentlichen Bauraum
Zur Erreichung der Planungsziele erfolgt die Ableitung des Schmutzwassers im 1. Bauabschnitt über zwei Freigefällekanäle in nördliche und südliche Richtung. Ab den Grundstücksanschlussleitungen GAL 79 bzw. 88D erfolgt die Entwässerung in nördliche Richtung mit Anbindung an den vorh. Schacht 00312S019 südlich der Bahnstrecke, in dem auch der vorh. Gefällekanal DN 200 aus dem Krummen Weg sohlgleich anbindet. Die Tiefe des Schachtes SW4 wurde mit 1,55 m so festgelegt, so dass die Umbindung der vorhandenen Grundstücksanschlussleitungen ohne wesentliche Änderungen der GEA erfolgen kann. Das Gefälle ergibt sich mit 1:300 bzw. 3,33‰. Mit Anbindung der Grundstücksanschlussleitung 83 erfolgt die Entwässerung in südliche Richtung. Die Tiefe des Schachtes SW3 wurde mit 1.38m festgelegt. Das Gefälle des südlichen Kanalabschnittes beträgt 1:230 bzw. 4,3‰. Die Anbindung des südlichen Kanalabschnittes erfolgt an den bereits herausgezogenen Stutzen DN 200 STZ von der Skurumer Straße aus ein. Der Achsabstand des SW-Kanals zur geplanten westlichen Bordkante beträgt 1.25 m. Die Schächte wurden somit innerhalb der neuen westlichen Fahrspur angeordnet, um ein Überfahren der Schachtdeckel zu vermeiden.
Schmutzwasserableitung - Stilllegung
- Neubau
Niederschlagswasser - Stilllegung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lageplan 1 Lageplan 2
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