Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0401/2022/1  

 
 
Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
hier: Sanierung und Erweiterung des Schul- und Sportzentrums - Bestätigung der Vorplanung für die Errichtung einer Skateranlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Korittke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.07.2022 
Sondersitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
2022_02_14__Variante 3_1
Kostenschätzung Variante 3 zu 1. und 2. BA

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Vorplanung zur Errichtung einer Skateranlage lt. Anlage. Die rgermeisterin wird beauftragt, die Entwurfsplanung lt. bestehendem HOAI-Vertrag in die Bearbeitung zu geben.

    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Entwurfsplanung wird gemäß § 4 Pkt. 5 der Zuständigkeitsordnung dem Ausschuss für Bauen und Vergabe vorgelegt.

Erläuterungen:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13.09.2018, Beschlussvorlage SVV/0596/2018, wurde im oben genannten Programm die nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm bestätigt und die entsprechende Projektskizze beim BMI eingereicht. In der Projektskizze aus dem Jahr 2018 wurde die ganzheitliche Entwicklung des Areals benannt. Zwischenzeitlich erfolgte der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Landkreis Spree-Neiße zur Entwicklung der Schulsportanlagen. Für den Festplatz wurden im Rahmen von SUW Fördermittel bewilligt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2022

 

Mit Schreiben vom 06.10.2020 erhielt die Stadt Forst (Lausitz) die Information, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages oben genanntes Projekt befürwortet hat und Fördermittel in Höhe von 3,0 Mio EUR zur Verfügung gestellt werden.

 

In diesem Programm ist das Verfahren genau vorgeschrieben. Das Koordinierungsgespräch erfolgte am 10.02.2021.

 

Die Gliederung des Koordinierungsgespräches ist mit 10 Punkten vorgegeben. Unter anderem wird der Inhalt und Umfang der geplanten Maßnahmen gefordert. Die durchzuführenden Maßnahmen sind:

 

      Errichtung eines neuen Funktionsgebäudes

      Sanierung des Stadions

      Errichtung einer Skateranlage.

 

r das Funktionsgebäude und die Sanierung des Stadions erfolgte bereits im Rahmen der Entwicklungsstudie und der Einreichung der Projektskizze die Beteiligung des Kinder- und Jugendbeirates.

 

Entsprechend des Grundsatzbeschlusses vom 24.05.2019 wurde die Schaffung eines Fitnessparcours, einer Skateranlage und eines Rundumlaufes außerhalb der Einfriedung in nördlicher Richtung in einer Leistungsbeschreibung für die öffentliche Ausschreibung der Planungsleistungen festgeschrieben. Hier ist entsprechend der Förderung nur das Teilprojekt Skateranlage übrig geblieben.

 

Zur Errichtung einer Skateranlage neben dem Stadion am Wasserturm wurde eine Umfrage durch den Kinder- und Jugendbeirat und den NIX e.V. durchgeführt. Es haben sich insgesamt 241 Kinder und Jugendliche beteiligt, wobei ca. 70 % die Anlage zum Skateboard fahren nutzen wollen. Des Weiteren gab es eine rege Beteiligung zu den Elementen, welche auf der Skateranlage platziert werden sollen. Im Ergebnis konnten mehrere Elemente (auch aus Sicht des Sachverständigen) berücksichtigt werden.

 

Das Vorhaben befindet sich in der Städtebauförderkulisse, ist Bestandteil des INSEK und des Handlungskonzeptes Sozialer Zusammenhalt.

 

Das Planungsbüro Subatzus & Bringmann GbR wurde am 07.10.2021 im Ausschuss für Bauen und Vergabe der Zuschlag erteilt. Hier wurde auf die Vorstellung eines Grobkonzeptes verzichtet, da die Leistungsbeschreibung für den Planungsauftrag ausdrücklich formuliert hat, dass die Skaterbahn unter Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und Nutzer im Rahmen von zwei Workshops erfolgen soll. Der erste Workshop fand am 15.12.2021, der zweite am 09.02.2022 statt. Aus dem letzten Workshop wurde gemeinsam die Variante 3 entwickelt, welche nun auch die Möglichkeit bietet, dass in einem 2. BA auch die Jüngsten erste Rollversuche am Hügel starten können.

 

Mit Schreiben vom 08.12.2021 ist der Zuwendungsbescheid in Höhe von bis zu 3,0 Mio EUR zur Durchführung der Maßnahme bei der Stadt Forst (Lausitz) eingegangen.

 

Das Planungsbüro hat die LP 1-2 bearbeitet und drei Varianten für die Errichtung einer Skateranlage einschließlich Kostenschätzung vorgelegt.

 

Am 17.03.2022 wurden im Ausschuss für Bauen und Vergabe unter Teilnahme aller Stadt­verordneten die Varianten vorgestellt und an die Verwaltung folgender Prüfauftrag erteilt:

 

  1. Der Ausschuss für Bauen und Vergabe wird über die Varianten der Vorplanung zur Errichtung der Skateranlage informiert. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Variante 3 aus der Vorplanung im 1. BA in folgenden Prüfauftrag zu geben:

a)      umliche Einordnung in Abhängigkeit von der weiter zu untersuchenden Variante 2 aus der Vorlage SVV/0400/2022

b)      Ermittlung der Voraussetzungen und Notwendigkeiten unter Einbeziehung der Belange berührter Träger, einschließlich immissionsschutzrechtlicher Vorgaben

c)      Berücksichtigung der Nutzeransprüche

d)      Honorarkosten für zusätzliche Leistungen im Rahmen der Vorplanung

  1. Die überarbeitete Vorplanung wird dem Ausschuss für Bauen und Vergabe vorgelegt.“

 

Das Ergebnis des Prüfauftrages (räumliche Einordnung) wurde am 05.05.2022 dem Kinder- und Jugendbeirat und den Skatern vorgestellt. Es wurde unabhängig von der räumlichen Einordnung die bisher abgestimmte Ausführung bestätigt.

 

Am 12.05.2022 wurde im Ausschuss für Bauen und Vergabe die Auswertung der Stellung­nahmen zu den Prüfaufträgen vorgestellt. Im Ergebnis der Beratung aller drei Teilprojekte erging nochmals der Prüfauftrag an die Verwaltung, eine Variante 3 für das Stadion in einer Vorplanung zu beauftragen.

 

Nach fachlicher Auswertung des Gesamtvorhabens empfiehlt die Verwaltung, den 1. BA der in der Anlage dargestellten Variante weiter in die Entwurfsplanung zur Bearbeitung zu geben. Diese Variante enthält die Grundanforderungen an eine moderne Skateranlage und Gestaltung der Freianlagen.

 

Bei der Kostenannahme ist derzeit eine Überschreitung von 33.431,00 EUR im Rahmen der  im Koordinierungsgespräch beantragten Ausgaben (340.800,00 EUR brutto) zu verzeichnen. Im Rahmen der Entwurfsplanung hat das Büro die Mehrkosten zu prüfen und Vorschläge zur Einhaltung des Kostenrahmens zu unterbreiten.

 

Somit betragen die geschätzten Gesamtkosten 374.231,00 EUR (brutto).

 

r die Entwurfsplanung ist ein Bearbeitungszeitraum von ca. 3 Monaten vorgesehen. Die Vorstellung der Entwurfsplanung im Ausschuss für Bauen und Vergabe wird im III./IV Quartal 2022 erfolgen.

 

Das Bauvorhaben ist entsprechend Zuwendungsbescheid bis zum 31.12.2025 umzusetzen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

42.5.02.100 // 09611105

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

LP 3:   11.012.85

EUR

3.373.862,63

EUR

166.152,42

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Lageplan

Kostenschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022_02_14__Variante 3_1 (3052 KB)    
Anlage 2 2 Kostenschätzung Variante 3 zu 1. und 2. BA (799 KB)