Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage im Ortsteil Klein Jamno der Kreisstadt Forst (Lausitz)“ sowie die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Beschlüsse werden ortsüblich bekanntgemacht.
Die in der Anlage befindlichen Lagepläne sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Firma EnBW Solar GmbH, Schelmenwasenstraße 15 aus 70567 Stuttgart hat die Absicht, eine Freiflächenfotovoltaikanlage in der Flur 3 der Gemarkung Klein Jamno im Ortsteil Klein Jamno entlang den Bahnschienen auf der Grundlage von zwei Bauleitplanverfahren zu entwickeln und auf der Grundlage eines späteren Bauantrages zu errichten. Die für das Vorhaben vorgesehenen Flächen umfassen eine Fläche von 12 ha.
Antrag der Firma EnBW Solar GmbH und daraus resultierende Erforderlichkeit zur Einleitung von zwei Bauleitplanverfahren.
Mit Mail vom 16.07.2021 wurde durch die Firma EnBW Solar GmbH als Vorhabenträger ein Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage im Ortsteil Klein Jamno der Kreisstadt Forst (Lausitz)“ gestellt. Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Rahmen eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens der Flächennutzungsplan geändert werden.
Der angedachte Entwicklungsstandort für Fotovoltaikanlagen wurde im gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Angedacht ist ein städtebaulicher Vertrag mit der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 11 BauGB. Eine Kostenübernahmeerklärung ist im Antragsschreiben enthalten. Voraussetzung dieser Entwicklung ist die Einleitung eines
a) Bebauungsplanverfahrens sowie eines b) vorbereitenden Bauleitplanverfahrens (Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan)
Entwicklungsziele der beiden Bauleitplanverfahren: a) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Entwicklung eines Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauGB mit der Zweckbestimmung Fotovoltaikanlagen b) Vorbereitendes Bauleitplanverfahren Entwicklung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Fotovoltaikanlagen
Vorgesehene Bauweise:
Fotovoltaikfreiflächenanlage Aufgeständerte Bauweise Errichtung eines Fundaments nicht notwendig Installation der Module auf Modultischen
Konkrete Regelungen werden in einem zukünftigen städtebaulichen Vertrag vereinbart. Ebenso soll der Vertrag eine Planungskostenpauschale für Leistungen der Stadt Forst (Lausitz) im Planungsprozess enthalten.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden vorbereitet und durchgeführt. |
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